Verhandlungen mit Brüssel: Keine Anbindung an die EU! NEIN zum EU-Unterwerfungsvertrag!

Schon am 18. Dezember 2024 soll Mitte-Bundespräsidentin Amherd den Abschluss der Verhandlungen über den Unterwerfungsvertrag bekannt geben. Dieser käme einer Preisgabe der Schweiz gleich und das Schweizer Volk würde seiner demokratischen Rechte beraubt. Fünf wichtige Gründe, warum der EU-Unterwerfungsvertrag abzulehnen ist.

  1. Der Unterwerfungsvertrag würde – wie schon das abgelehnte Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR – die Schweiz schleichend in die EU führen.
  2. Mit dem Unterwerfungsvertrag würde neu die EU für die Schweiz Recht setzen: Die EU ordnet an, die Schweiz vollzieht. Sollte das Schweizer Volk oder das Parlament die Übernahme von EU-Recht ablehnen, wäre die EU ermächtigt, Sanktionen gegen die Schweiz zu ergreifen. Der Unterwerfungsvertrag wäre die Beseitigung des bilateralen Weges und nicht dessen Fortsetzung.
  3. Mit dem Unterwerfungsvertrag würde – trotz Schiedsgericht – letztlich der EU-Gerichtshof (EuGH) zur Instanz, die bei Streitigkeiten entscheidet. Der EuGH ist das Gericht der Gegenpartei und deshalb nicht neutral.
  4. Die SVP fordert eindringlich die Durchsetzung des am 9. Februar 2014 angenommen Verfassungsartikels über die eigenständige Steuerung der Zuwanderung. Stattessen würde mit dem Unterwerfungsvertrag die Personenfreizügigkeit noch erweitert. So fordert die EU die «Gleichbehandlung aller EU-Bürger» sowie die Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie.
  5. Das Nicht-EU-Mitgliedsland Schweiz müsste sich mit dem Unterwerfungsvertrag verpflichten, einen regelmässigen finanziellen Beitrag in Milliardenhöhe an die EU zu leisten. Eine solche Tributzahlung ist schon aus präjudiziellen Gründen abzulehnen.

Abschliessend lässt sich festhalten, dass der Unterwerfungsvertrag zu einer massiven Verschlechterung der Rechtssicherheit führen würde. Die Schweiz würde sich auf Gedeih und Verderb der Rechtssetzung der EU ausliefern, wobei völlig unklar ist, wie sich diese zukünftig entwickelt.

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