Die SVP fordert seit Langem, dass eine Eintrittsgebühr bei Spitalnotfallaufnahmen eingeführt wird, insbesondere wegen des starken Anstiegs von Bagatellfällen. Diese unnötigen Konsultationen überlasten das Personal der Notfallaufnahmen, behindern den Spitalbetrieb für echte Notfälle und verteuern die Prämien für alle Prämienzahler. Der vorliegende Entwurf wurde durch die Kommission jedoch stark verwässert, weshalb ihn die SVP ablehnt.
Der ursprüngliche Wortlaut der Parlamentarischen Initiative der Grünliberalen sah eine direkte Abgabe für das unnötige Aufsuchen des Spitalnotfalls vor, was die SVP grundsätzlich begrüsst: «Die gesetzlichen Regelungen sind so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Ausgenommen werden von dieser Gebühr können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung.»[1]
Da eine Gebühr, wie sie die Initiative verlangte, nicht verfassungskonform ist, hat die Kommission nun die Erhöhung der Kostenbeteiligung bei «nicht gerechtfertigten» Notfall-Konsultationen vorgeschlagen. Im Hinblick auf die Vernehmlassung hat sie sich mit zwei Vorentwurfsvarianten befasst. Die von der SVP bevorzugte und effektivere zweite Variante sah eine Erhöhung der Kostenbeteiligung in Form eines Zuschlags von 50 Franken vor, der bereits vor Erreichen des jährlichen Höchstbetrags des Selbstbehalts fällig geworden wäre.
Gegen den Willen der SVP hat sich die Kommissionsmehrheit jedoch knapp für die stark verwässerte erste Variante entschieden. Somit wird die Gebühr von 50 Franken für die unnötige Konsultation eines Spitalnotfalls erst fällig, wenn der gesamte Selbstbehalt abbezahlt ist. Die abschreckende Wirkung ist somit minimal und bei Personen, bei denen die Krankenkasse vollständig vom Steuerzahler übernommen wird, wie beispielsweise bei Asylbewerbern, wirkungslos.
Die SVP weist deshalb den vorliegenden Gesetzesentwurf mit der klaren Forderung zurück, den Wortlaut der Parlamentarischen Initiative möglichst buchstabengetreu umzusetzen. Es sind dabei auch wirksame Verschärfungen wie ein Vorinkasso bei Bagatellfällen und die Verdoppelung der Gebühr für Personen, bei denen die Krankenkasse vollständig vom Steuerzahler übernommen wird, neu in die Vorlage aufzunehmen. Nur so kann dem Problem der Überlastung unserer Spitalnotfallaufnahmen wirksam begegnet werden.
[1] 17.480 | Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme | Geschäft | Das Schweizer Parlament