Dieser EU-Vertrag braucht zwingend die Zustimmung der Kantone

Es ist völlig klar: Mit dem geplanten EU-Abkommen werden die Kantone ihre Souveränität verlieren.

Das geplante EU-Abkommen hat weitreichende Auswirkungen auf die Schweiz – insbesondere auch auf die Kantone. Der Schwyzer Regierungsrat hat darum schon im Februar 2024 das Verhandlungsmandat mit der EU abgelehnt. 

Dabei haben wir uns insbesondere gegen die dynamische Rechtsübernahme, den Streitbeilegungsmechanismus unter Beteiligung des Europäischen Gerichtshofs und das System der Ausgleichsmassnahmen ausgesprochen.

Für mich ist klar, dass die EU noch mehr Druck ausüben wird auf die Kantonalbanken, die kantonalen Elektrizitätswerke, die kantonale Steuerhoheit, auf unser föderalistisches System insgesamt. Die Kantone werden ihre Souveränität verlieren.

Es stehen hohe Interessen der Schweiz auf dem Spiel: ihr Wesen, ihre Freiheiten, ihre Eigenständigkeit. Und damit ist letztlich auch jeder Einzelne von uns ganz wesentlich von diesen Verträgen betroffen.

Deshalb scheint nach gesundem Menschenverstand eigentlich klar, dass dieses Vertragswerk zwingend dem Volk und den Kantonen (Ständemehr) zum Entscheid vorgelegt werden muss. Unser föderalistisches System beruht darauf, dass grundlegende Fragen nicht nur durch das Gewicht der bevölkerungsreichen Kantone entschieden werden, sondern die kleineren Kantone mit ihrer Standesstimme effektiv mitbestimmen können. Das macht die Schweiz aus!

Dass nun darüber diskutiert wird, ob dieses EU-Vertragswerk überhaupt als obligatorische Volksabstimmung vorgelegt wird, ist ein Affront gegenüber unserer Demokratie. Wenn diese Verträge für die Schweiz doch so gut sein sollen, warum hat man denn Angst, Volk und Stände darüber abstimmen zu lassen?

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SVP Regierungsrat (SZ)
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