Die SVP erachtet die vorgeschlagene Modernisierung der in die Jahre gekommenen Schutzanlagen als überfälligen Schritt. Gerade in Zeiten einer zunehmend unsicheren Welt müssen dem Zivilschutz funktionierende Führungsanlagen und der Bevölkerung sichere Schutzräume für den Ernstfall zur Verfügung stehen. Einige der vorgeschlagenen Massnahmen erscheinen für die SVP jedoch als nicht zweckmässig, bzw. als unklar geregelt. Insbesondere stellt sich die Frage, wie die vorgeschlagenen Massnahmen finanziert werden sollen und welcher Anteil dieser Kosten auf die Eigentümer überwälzt wird. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der Verhältnismässigkeit der generellen Erneuerung von Schutzbaukomponenten und -ausrüstung. Die SVP fordert hier, dass nur diejenigen Schutzbaukomponenten und Ausrüstungen erneuert werden müssen, die im Rahmen einer Inspektion als erneuerungswürdig eingestuft wurden.
Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten eine umfassende Infrastruktur für den Bevölkerungsschutz aufgebaut, die im Ernstfall die gesamte Bevölkerung schützen könnte. Mit diesem umfassenden Schutzkonzept hat die Schweiz international einen Sonderweg eingeschlagen, für den sie im Ausland bis heute beneidet wird. Dieses umfassende Konzept gilt es zu erhalten und die bestehenden Anlagen entsprechend zu unterhalten, zu modernisieren und wo nötig neu zu bauen, schliesslich ist der physische Schutz der Bevölkerung eine Kernaufgabe des Staates.
Wir begrüssen die vorgeschlagenen Massnahmen zur Werterhaltung der in die Jahre gekommenen Schutzbauten und erachten diese als unerlässlich für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Schutzraumversorgung. Allerdings stören wir uns in diesem Zusammenhang am Begriff der Werterhaltung. Eine Schutzanlage ist kein Anlageobjekt, sondern – wie der Name schon sagt – ein Bauwerk zum Schutz der Bevölkerung. Eine Schutzanlage unter dem Gesichtspunkt der Werterhaltung zu sanieren, ist grundsätzlich falsch. Vielmehr sind diese Schutzbauten, insbesondere die Führungsanlagen, nach den neuesten technischen Erkenntnissen so zu sanieren und zu modernisieren, dass sie auch in den nächsten Jahrzehnten ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen können.
Die Vermeidung einer Unterdeckung an Schutzplätzen für die Bevölkerung ist ein zentraler Punkt der Schutzpflicht des Staates gegenüber der Bevölkerung. Wir begrüssen deshalb die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verhinderung einer Unterdeckung an Schutzplätzen, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass die ungebremste Zuwanderung in die Schweiz dieses Ziel bereits heute gefährdet. In diesem Sinne fordern wir griffige präventive Massnahmen, die sicherstellen, dass es auch kurzfristig nicht zu einer Unterdeckung an Schutzplätzen kommt.
Es ist dringend notwendig, dass die bestehenden Schutzräume auch ausreichend ausgerüstet sind. Wir unterstützen daher die vorgeschlagenen Anforderungen an die Ausrüstung bestehender Schutzräume. Dementsprechend begrüssen wir grundsätzlich auch die Erneuerung von Schutzbauten die älter als 40 Jahre sind. Es ist jedoch unklar, was alles unter den Bereich Schutzbaukomponente fällt. Ebenfalls stossen wir uns daran, dass sämtliche dieser Schutzbaukomponenten und Ausrüstung unabhängig ihrer Lebensdauer ersetzt werden müssen. Wir betrachten das als unnötigen Mehraufwand. Vielmehr würden wir hier einen pragmatischen Weg bevorzugen, nachdem nur diejenigen Schutzbaukomponenten und Ausrüstungen erneuert werden müssen, welche im Rahmen einer Inspektion als erneuerungswürdig eingestuft wurden. Eine pauschale Erneuerung halten wir für finanziell nicht verhältnismässig.
Die gesamte Vorlage ist mit grossen Kosten verbunden. Die Vorlage bezieht sich in ihrer Kostenrechnung nur auf die Kosten der öffentlichen Schutzbauten. Gemäss Bericht sollen die Kosten auf Kantons- und Gemeindeebene durch Ersatzbeiträge gedeckt werden. Dies bedeutet, dass vor allem mittelständische Einfamilienhausbesitzer diese Kosten tragen müssen. Dies zeichnet sich vor allem dadurch ab, dass neu auch An- und Aufbauten der Schutzraumbau- bzw. Ersatzbeitragspflicht unterstellt werden sollen. Hier beantragen wir eine Anpassung dahingehend, dass An- und Aufbauten nur dann der Schutzraumbau- bzw. Ersatzbeitragspflicht unterstellt werden, wenn dadurch neue Wohneinheiten entstehen und nicht wie vorgeschlagen ab einer Erhöhung der Wohnfläche.
Das Schutzbaumanagement liegt bei der öffentlichen Hand. Daher lehnen wir Art. 70 Abs. 7 ab. In diesem Absatz wird die Möglichkeit der Einführung einer Schutzbaupflicht für unterversorgte Gebiete eingeführt. Dies bedeutet, dass vor allem der Mittelstand als Hauseigentümer zur Errichtung von Schutzbauten verpflichtet wird, weil die öffentliche Verwaltung es versäumt hat, ausreichend Schutzbauplätze zu planen. Der Mittelstand soll also für das Missmanagement der öffentlichen Hand bezahlen.
In die gleiche Kerbe der Schröpfung der Hauseigentümer schlägt der neue Ersatzbeitragssatz von 1400 Franken, wie er in Art. 75 Abs. 2 vorgesehen ist. Seit 2012 liegt der Ersatzbeitragssatz zwischen 400 und 800 Franken. Es ist zwar nachvollziehbar, dass diese Kosten in den letzten Jahren gestiegen sind, jedoch stehen die hier vorgesehenen Kostensteigerungen von 75% bis 250% in keinem Verhältnis zur allgemeinen Teuerung bzw. zur tatsächlichen Kostenentwicklung. Wir lehnen daher auch diesen Absatz in dieser Form ab.
Kritisch sehen wir die Aufstockung des Personals und die angestrebte systematische Erfassung der Daten zu den Schutzbauten. Eine weitere Aufblähung der Bundesverwaltung lehnen wir ab. Einer Erhöhung des Personalbestandes des BABS können wir nur zustimmen, wenn diese Stellen an anderer Stelle in der Bundesverwaltung eingespart werden. Dies ist insbesondere angesichts der finanziellen Lage des Bundes dringend geboten. Kritisch sehen wir auch die systematische Datenerhebung. Die systematische Datenerhebung ist ein bürokratisches Monstrum mit fragwürdigem Mehrwert – mit regelmässigen Inspektionen der Schutzbauten lässt sich der Zustand der Schutzbauten besser beurteilen als mit statistischen Zahlen. Zudem ist die Erfassung von Schutzbaudaten sicherheitspolitisch äusserst heikel und diese Daten müssten speziell vor Hackerangriffen oder anderen feindlichen Zugriffen geschützt werden. Die notwendigen Massnahmen zum Erhöhten Schutz dieser Daten erachten wir als nicht verhältnismässig.