Die aktuelle Asylpolitik führt zu massiven Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – zuerst beim Bund und später, mit einer Verzögerung von maximal sieben Jahren, bei den Kantonen und Gemeinden. Und das herrschende Asylwesen belohnt all jene, die unser System missbrauchen. In meiner Funktion als Gemeindepräsidentin und Fürsorgepräsidentin erlebe ich diesen Missbrauch täglich.
Die Mehrheit der der Gemeinde zugewiesenen Personen sind vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis). Konkret handelt es sich dabei um Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, weil sie in ihrem Herkunftsstaat nicht in asylrelevanter Weise verfolgt sind und die Flüchtlingseigenschaft gemäss Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen. Weil das Staatssekretariat für Migration (SEM) aber die vorläufige Aufnahme anordnen kann, bleiben in der Regel auch abgelehnte Asylanten im Land. Gemäss Statistik des SEM kommen seit Jahren die meisten der vorläufig Aufgenommenen aus Afghanistan, Eritrea, Syrien und Somalia.
Die Realität sieht allerdings anders aus. Bei den Gemeinden stellt sich in Besprechungen mit solchen Klienten heraus: In den meisten Fällen lebten sie zuvor nicht in ihren Heimatländern. Trotzdem geben sie als Fluchtgrund die Situation in ihrem Heimatland an. Zum Beispiel erzählen Afghanen den zuständigen Sozialarbeitern, dass sie mit ihren Familien seit Jahren im Iran leben. Dort gehen sie dann auch ihre Familien besuchen.
Junge Syrer und Afghanen arbeiten zudem oft schwarz, weil der Druck gross ist, Geld nach Hause zu schicken. Genauso störend ist bei der vorläufigen Aufnahme, dass dieser Status zwar jährlich verlängert, aber nie mehr hinterfragt wird. Bereits nach 5 Jahren können vorläufig Aufgenommene eine Aufenthaltsbewilligung B (analog Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten) beantragen. Damit erhalten sie gleich hohe Sozialhilfesätze wie Schweizer und können ihre Familie leichter nachziehen.
Integration scheitert zu oft
Seit 2013 hat der Bundesrat verschiedene Entscheide getroffen, um besonders schutzbedürftige Personen die direkte und sichere Einreise in die Schweiz zu gewähren (sogenannte Resettlement-Programme). Unserer Gemeinde wurden aus diesen Programmen mehrere Grossfamilien (5 Kinder und mehr) zugewiesen. Während den ersten 7 Jahren leistet der Bund finanzielle Unterstützung, danach fallen diese Personen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden – letztere sind dann für die Integration zuständig.
Ein Unterfangen, das zu oft scheitert. Denn neben den gesundheitlichen Herausforderungen gehören sprachliche Defizite – oftmals handelt es sich um Analphabeten – und eine geringe Berufsbildung sowie kaum Berufserfahrung zur Ausganglage. Resettlement-Coaches, Sozialarbeiter, Lehrkräfte, kantonale Jobcoaches und zahlreiche Freiwillige investieren viel Zeit und geben ihr Bestes, damit die Integration der ganzen Familie gelingt. Mit wenig Erfolg: Rückblickend zeigte sich zu häufig, dass die kulturellen Unterschiede aller Bemühungen zum Trotz zu gross sind. Frauen in ihrer sprachlichen und beruflichen Integration zu fördern ist zudem schwierig bis unmöglich. Zwar verbietet die Familie den Mädchen nach der obligatorischen Schulzeit nicht, eine Lehre zu absolvieren. Aber die Unterstützung innerhalb der Familie ist derart gering, dass es oftmals zu Lehrabbrüchen kommt und die Töchter dann ohne berufliche Grundbildung jung verheiratet werden. Personen aus einem solchen Umfeld werden in den wenigsten Fällen jemals finanziell selbstständig. Dies bestätigt auch die Sozialhilfeempfängerstatistik¹ des Bundes. Demnach haben 2022 43% aller Sozialhilfebezüger einen Asylhintergrund². 2017 waren es noch 7,6%. Insgesamt waren 2022 58% der Sozialhilfebezüger Ausländer.
Ein schönes, günstiges Leben dank Status S
Auch der Schutzstatus S lädt zum Missbrauch des Schweizer Asylsystems ein. So konnten sich jüngere, der Gemeinde zugewiesene Frauen – bei einem Asyl-Budget von 14 Franken pro Tag und Person – Städtereisen in ganz Europa leisten. Über Social-Media-Kanäle haben sie diese Reisen freudestrahlend publik gemacht. Als Gemeinde konnte man einzig eine Anwesenheitskontrolle anordnen, doch verlängerte Wochenenden sind auch so noch möglich. Weder das kantonale Amt für Migration noch das SEM interessiert sich dafür.
Hinzu kommt: In unserer Gemeinde waren über 30% der mit Schutzstatus S zugewiesenen Personen bei ihrer Einreise bereits über 65 Jahre alt. Ihr Wille zur Integration ist verschwindend klein. Die Forderung der Angehörigen nach gesundheitlichen Leistungen (beispielsweise Operation des grauen Stars), Spitex-Leistungen oder gar nach einem Pflegeheimplatz sind hingegen gross.
Die Sozialarbeiter in der Gemeinde waren zudem plötzlich mit gefälschten Konto-Auszügen und anderen gefälschten Dokumenten konfrontiert. Sogar in der Ukraine ausbezahlte Renten und Einkommen wurden den Sozialbehörden selbst auf ausdrückliche Nachfrage hin verschwiegen. In diesen Fällen bleibt einer Behörde nur der langwierige und teure Rechtsweg.
Personen mit Schutzstatus S dürfen offiziell in ihr Heimatland zurückreisen. Dies tun sie auch regelmässig. Werden ihnen in der Schweiz beispielsweise Zahnkorrekturen nicht finanziert, dann reisen sie in die Ukraine und erfüllen sich dort ihren Wunsch. Die Sommerferien verbringen sowieso die meisten bei ihren Familien in der Ukraine.
Schutzstatus schützt Missbrauch
Teilweise verfügen Personen mit Schutzstatus S auch über Arbeitsverträge oder Studienplätze in der Ukraine und wehren sich dann mit allen Mitteln dagegen, in der Schweiz eine Arbeit zu suchen. Natürlich entspricht die Entschädigung aus einem ukrainischen Arbeitsvertrag niemals einem Schweizer Lohn. Daher bleiben sie in der Sozialhilfe und leben weiterhin in Unterkünften der Gemeinde. So finanziert die Gemeinde die Wohnkosten und Krankenkassenprämien der ganzen Familie, was Personen mit Schutzstatus S ein schönes, günstiges Leben in der Schweiz ermöglicht.
Personen mit Schutzstatus S, die bis heute noch keine Arbeit in der Schweiz gefunden haben, bemühen sich nicht und wollen auch nicht integriert werden. Doch auch hier schaut das SEM weg. Der Schutzstatus S schützt jene, die unser System missbrauchen. Daher sollte der Status S dringend wieder aufgehoben werden – zumal der Bundesrat 2022 bei dessen Aktivierung stets betont hat, dass es sich um einen rückkehrorientierten Status handelt.
Die geschilderten Fälle sind nur die Spitze des Eisberges. Auch kommen solche Fälle nicht nur in meiner Gemeinde vor, das weiss ich aus Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Gemeinden. Angesichts dieses allgemein verbreiteten Missbrauchs unseres Asylsystems, fordere ich den zuständigen Asylvorsteher, Bundesrat Beat Jans, dringend zum Handeln auf. Diese Asylpolitik ist nicht im Interesse der Schweizer Bevölkerung!
¹Sozialhilfebeziehende
²240618_GSI-Argumentarium_final_D.pdf
– Monika Lienert, Gemeinderätin und Fürsorgepräsidentin, Freienbach (SZ)