Initiative

Initiativtext

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu

4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Die Verfassungsbestimmung findet für die direkten Bundessteuern unmittelbare Anwendung. Betreffend die kantonalen Steuern steht die SVP zum föderalistischen System der Schweiz und unterstützt die Autonomie der Kantone. Der obige Formulierungsvorschlag überlässt es der Freiheit des kantonalen Gesetzgebers, ob er Betreuungsabzüge gewähren will oder nicht. Es wird also keine verfassungsmässige Verpflichtung, Betreuungskosten zum Abzug zuzulassen, geschaffen. Werden Fremdbetreuungsabzüge ermöglicht, müssen diese mindestens im gleichen Umfang Eltern gewährt werden, die ihre Kinder selber betreuen wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.


Die Familieninitiative hat folgende Zielsetzungen

  • Steuerliche Entlastung für alle Familien mit Kindern
  • Keine Diskriminierung von Familien, die ihre Kinder selber betreuen
  • Wahlfreiheit und Eigenbestimmung von Familien bei der Kindererziehung
  • Gegen die Verstaatlichung von Familien und Kindern
  • NEIN zur Entmündigung der Eltern

 

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