Nach der Reaktorkatastrophe in Japan machte der Bundesrat eine energiepolitische Kehrtwendung. Er beschloss, dass die bestehenden Kernkraftwerke (KKW) am Ende ihrer Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue ersetzt werden sollen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt er auf massive Vorschriften für Einsparungen beim Strom- und Energieverbrauch, verstärkte Energieeffizienz, den Ausbau der Wasserkraft und eine starke Förderung der neuen erneuerbaren Energien. Wenn nötig, sollen Gaskombikraftwerke und Importe den fehlenden Kernenergiestrom ersetzen. Zudem müssten die Stromnetze rasch und teuer ausgebaut und die Energieforschung mit viel Geld verstärkt werden.
Ziel des neuen Energiegesetzes ist der mittelfristige Ausstieg aus der Kernenergie mittels massiver Stromeinsparung, verbunden mit einer Senkung des CO2-Ausstosses auf unter ein Viertel gegenüber 1990. Dafür sind drei Massnahmenpakete vorgesehen.
Die Folgen der Energiestrategie 2050 und der geplanten Umsetzungsprojekte sind für unser Land, jede Bürgerin und jeden Bürger und die Unternehmen verheerend:
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