Ausschaffungsinitiative: SVP bleibt hart

Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiative von einer Mehrheit von Volk und Ständen angenommen. Gleichzeitig wurde ein Gegenvorschlag, welcher die Grundsätze der Initiative relativieren wollte, in sämtlichen Kantonen verworfen. Trotz dieses klaren Resultats warten die Stimmbürger bis heute auf die Umsetzung der Initiative. Die Hartnäckigkeit der SVP zahlt sich nun aber aus: In der zuständigen Nationalratskommission sprechen sich immer mehr Vertreter anderer Parteien für eine konsequente Umsetzung aus.

Nach dem Schlussbericht der EJPD-Arbeitsgruppe vom Juni 2011 geschah zwei Jahre lang gar nichts. Bundesrätin Sommaruga scheint es mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nicht wirklich eilig zu haben. Im Sommer 2013 schickte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, welcher sich am verworfenen Gegenvorschlag orientierte. Seit Oktober 2013 befasst sich nun die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats mit der Vorlage.

Widerstand in der SPK
Erfreulicherweise regt sich nun mittlerweile auch in der SPK Wi- derstand. Das offizielle Communiqué vom 11. Oktober 2013 spricht eine erstaunlich klare Sprache: „Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die SPK den Grundsatzentscheid gefasst, dass sie bei der Umsetzung der «Ausschaffungsinitiative» auf Gesetzesebene (…) dem Wortlaut der «Durchsetzungsinitiative» folgen und damit diese Initiative, die voraussichtlich anfangs 2016 zur Abstimmung gelangen könnte, überflüssig machen will. Der Gesetzgeber erfüllt damit den Auftrag, welchen ihm der Verfassungsgeber erteilt hat.

Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf setzt hingegen den von Volk und Ständen abgelehnten Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» um. Der Grundsatzentscheid der Kommission bedeutet insbesondere, dass den Gerichten bei der Beurteilung bestimmter Straftatbestände kein Ermessen mehr zukommen soll, ob ein krimineller Ausländer aus- gewiesen wird oder nicht.“

Harte und konsequente Haltung der SVP
Diesen Grundsätzen blieb die Kommissionsmehrheit auch an ihrer Sitzung vom Januar 2014 treu und verwarf die Anträge, welche den Gesetzestext bezüglich Verhältnismässigkeit aufweichen wollten. Trotz des bislang erfreulichen Verlaufs der Behandlung sind sich die SVP-Vertreter in der Kommission bewusst, dass die Vorlage noch lange nicht gewonnen bzw. korrekt umgesetzt ist. Doch ein Punkt ist klar: Alles andere als eine harte, konsequente Haltung wäre falsch. Diese wird sich nicht nur für die SVP auszahlen. Spätestens im Hinblick auf die Wahlen 2015 werden sich die anderen Parteien gut überlegen, ob eine korrekte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nicht doch besser wäre.

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SVP Nationalrat (ZH)
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