Ohne Gegenwehr des Bundesrates wurde im Sommer 2008 Ungeheuerliches beschlossen: Die Bundesversammlung verschnürte zwei voneinander unabhängige Vorlagen zu einer Gesamtvorlage. Die eine betraf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien, die andere die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den 25 alten EU-Staaten. Am 1. Juli 2013 kommt Kroatien dazu.
Ohne Gegenwehr des Bundesrates wurde im Sommer 2008 Ungeheuerliches beschlossen: Die Bundesversammlung verschnürte zwei voneinander unabhängige Vorlagen zu einer Gesamtvorlage. Die eine betraf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien, die andere die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den 25 alten EU-Staaten. Am 1. Juli 2013 kommt Kroatien dazu.
2008 wurde die Stimmbürgerschaft „erfolgreich" daran gehindert, eine differenzierte Willenskundgebung zu äussern. Wer zur einen Vorlage Nein und zur anderen Ja sagen wollten, konnte seinen Willen gar nicht ausdrücken. Dieser Abstimmungstrick wurde angewandt, um das „Risiko" eines Neins zu umgehen. Mit diesem unverfrorenen Vorgehen näherte sich die Schweiz erstmals per Volksabstimmung den undemokratischen Zuständen in den EU-Ländern an.
Mehr und mehr fremde Richter
Der Wille der „Obrigkeit", dem EU-Integrationsziel alles unterzuordnen, ist nicht neu. Internationale Verträge und Abkommen, Bundesgerichtsentscheide, Einmischungen fremder Regierungen oder Richter in schweizerische Angelegenheiten sowie die Missachtung des Volkswillens beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen beschneiden die direkte Demokratie mehr und mehr. Es gibt anscheinend immer Mittel und Wege, möglichst nicht zu tun, was das Volk verlangt.
Ausweitung auf Kroatien
Die bevorstehende Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien als neues EU-Mitgliedland ab 1. Juli 2013 wird zum nächsten Testfall. Das Ja zu den bilateralen Abkommen mitsamt der Personenfreizügigkeit kam nämlich zustande, weil „Bern" beruhigte, man könne ja bei jeder Ausweitung die Lage neu überprüfen und allenfalls auch Nein sagen. Heute aber gilt: Wer Nein sagt, gefährde die ganze bilaterale Konstruktion und stosse das Land in den wirtschaftlichen Abgrund.
Bei Volkswahl würden Resultate zählen
Ein vom Volk gewählter Bundesrat, der dem Volk statt dem Parlament Rechenschaft ablegen müsste, stünde mit solch‘ faulem Zauber rasch vor Ersatzwahlen. Dann wäre auch Schluss mit ständigem Nachgeben in sogenannten „harten Verhandlungen". Dann würden nur noch Resultate zählen. An deren Qualität könnte das Volk die Leistungen des Bundesrates auch in der Asyl- und Migrationspolitik, bei der Kriminalitätsbekämpfung, den Ausschaffungsverfahren usw. messen. Damit gewänne das Volk endlich die Kontrolle über zentrale Problemdossiers zurück, in denen der Bundesrat seit Jahren versagt!
von Nadja Pieren, Nationalrätin, Burgdorf (BE)