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Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen – Hilfe für die wirklich Bedürftigen sichern

Die SVP hat heute anlässlich einer Pressekonferenz ihr neues Sozialhilfepapier zuhanden der Kantone vorgestellt.

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)

Die SVP hat heute anlässlich einer Pressekonferenz ihr neues Sozialhilfepapier zuhanden der Kantone vorgestellt. Die Sozialhilfe hat sich wegen dem grossen Einfluss der Sozialindustrie von einer staatlichen Übergangshilfe für Personen in Notlage zu einem „staatlichen Grundeinkommen“ gewandelt. Die Kosten der Sozialhilfe haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Die grosszügige Aufnahme von Asylsuchenden in unserem Land und die ungebremste Masseneinwanderung werden in den nächsten Jahren eine Kostenexplosion bei der Sozialhilfe nach sich ziehen, welche die arbeitende Bevölkerung zu bezahlen hat. Die Sozialindustrie, die Exekutiven und die anderen Parteien nehmen ohne wirksame Gegenmassnahmen wachsende Ressentiments und zunehmende soziale Spannungen in Kauf. Die SVP will, dass die Sozialhilfe wieder zu dem wird, was sie ursprünglich war: Eine Übergangshilfe zur Selbsthilfe vor Ort für die wirklich Bedürftigen.

Die Ausgaben von Kantonen und Gemeinden für Sozialhilfe haben sich zwischen 2003 und 2012 verdoppelt und betrugen 2012 satte 2,4 Milliarden Franken. Darüber hinaus zeigen inzwischen diverse Einzelfälle, dass Gemeinden die Kosten dieser uferlosen Sozialpolitik nicht mehr oder nur durch massive Steuererhöhungen bezahlen können. In der Stadt Biel (BE) gehen beispielsweise rund 80 Prozent der Steuereinnahmen von 137 Millionen Franken in die Sozialhilfe. Aufgrund des starken Finanzausgleichs im Kanton Bern bezahlen dies insbesondere die Gebergemeinden. In Freienstein-Teufen (ZH) kostet ein einziger Sozialfall mit 270‘000 Franken vier Prozent der Steuereinnahmen. Solidarität endet da, wo Missbrauch und Exzesse offensichtlich zu Ungerechtigkeiten führen. Die Kostenexplosion resultiert nicht etwa aus einer nicht vorhersehbaren Zunahme von Armutsfällen, sondern durch zu hohe Grundleistungen, Missbräuche und eine sozialromantische Weltanschauung der Sozialindustrie.  Die sogenannte Professionalisierung, d.h. der vermehrte und meist unverhältnismässige Einbezug von Spezialisten wie Juristen, Treuhändern, Psychiatern, Psychologen, Coaches und Sozialarbeitern hat das System zusätzlich verteuert und führt zu einer Überversorgung und Pathologisierung Bedürftiger.

Künftige Kostenexplosion vorprogrammiert aufgrund unbegrenzter Zuwanderung und Asylchaos:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausländer in der Schweiz beziehen doppelt so oft Sozialhilfe, 83 von 100 Personen im Asylbereich beziehen ebenfalls Sozialhilfe

Nicht vergessen darf man den hohen Ausländeranteil in der Sozialhilfe. 2013 waren 46.7% der Sozialhilfebezüger Ausländer. Bei einem Ausländeranteil von 23.8% der Gesamtbevölkerung ist dieser Anteil doppelt so hoch. Hinzu kommt, dass viele Flüchtlinge nicht arbeiten, obwohl sie dazu in der Lage wären und dies vom Gesetz her dürften. Neuste Zahlen zeigen, dass sich darunter beispielsweise 91 Prozent der Eritreer befinden. Generell haben 82.8% Personen im Asylbereich Sozialhilfe bezogen. Gemeinden, die Asylbewerber beherbergen, werden so bei der Sozialhilfe ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Aber auch hier werden die Vollkosten verschleiert. Unser grosszügiges Sozialwesen zieht Flüchtlinge regelrecht an und kostet den Steuerzahler schon rund 3 Milliarden Franken jährlich. Hinzu kommen noch einmal 3 Milliarden für die Entwicklungshilfe. Dies ist umso stossender, wenn Ausländer oder auch Asylbewerber mit Sozialhilfe mehr Geld in der Tasche haben als ein berufstätiger Bürger.

SVP verlangt: Arbeit muss sich wieder lohnen

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ist der Fachverband für Sozialhilfe. Da es in der Schweiz richtigerweise kein Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe gibt, übernimmt die SKOS eine selbsternannte Koordinationsfunktion. Sie hat es mit Zentralisierung und Gleichmacherei erreicht, dass sich das sogenannte „soziale Existenzminimum“ als praktische Verankerung eines staatlichen Grundeinkommens durchgesetzt hat. Die Richtlinien der SKOS haben somit nicht die Bekämpfung von Armut zum Ziel, sondern die Gewährleistung materieller Gleichheit aller. In vielen Kantonen sind diese SKOS-Richtlinien als Normleistungen im Gesetz verankert und haben eine Anspruchsmentalität gegenüber dem Gemeinwesen gefördert. So sind in den letzten Jahren diverse absurde Leistungen der Sozialhilfe wie Putzfrauen, Taxifahrten für Asylbewerber oder Segeltörns für renitente Jugendliche publik geworden und haben eine Welle der Empörung ausgelöst.

Hier ein reales, anonymisiertes Vollkostenbeispiel aus der Praxis:

1 5–Personen-Haushalt. Frau hat nie gearbeitet und spricht kein Deutsch. Mann ist angeblich immer wieder krank.

2 Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt, welcher für die SKOS noch nicht zum sozialen Existenzminimum gehört, wird sehr grosszügig ausgelegt. Dazu gehören gemäss SKOS neben Nahrungsmitteln, Bekleidung, Energieverbrauch, Haushaltsführung und Gesundheitspflege auch Tabakwaren, Verkehrsauslagen, Telefon und Post, Vereinsbeiträge und kleine Geschenke sowie Unterhaltung und Bildung z.B. Radio/TV, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Kino und Haustierhaltung.


Die SVP will die Sozialhilfe weder abschaffen noch eine generelle Kürzung aller Leistungen erwirken. Aber Fehlentwicklungen machen sie heute ungerecht – ungerecht gegenüber jenen, die mit eigener Anstrengung und Steuern den Lebensunterhalt anderer finanzieren müssen. Sie fordert deshalb, dass sich Arbeit auf jeden Fall lohnen muss. Missbräuche und Faulheit dürfen unsere Sozialhilfe nicht belohnen. Der Freiraum für die lokalen Behörden vor Ort muss grösser werden und es muss klar sein, dass niemand grundsätzlich ein Anrecht hat auf Leistungen, die weiter gehen als vorübergehend ein Dach über dem Kopf, Essen und medizinische Grundversorgung. 

Die SVP fordert deshalb:

  • ein Ende der Gleichmacherei und der hemmungslosen Anspruchsmentalität gegenüber dem Gemeinwesen durch die ideologische und weltfremde Sozialindustrie;
  • die Einhaltung des Lohnabstandsgebotes bei den Sozialhilfeleistungen und die Einführung einer degressiven Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist so zu bemessen, dass sich Arbeit in jedem Fall lohnt, d.h. ein Anreiz besteht, eine Arbeit anzunehmen; anstelle eines Anspruchskataloges wieder eine vernünftige Einzelfallbeurteilung mit tiefen Grundleistungen und Arbeitspflicht. Es soll unterschieden werden nach Alter, Familienstand, Vorverdienst, Aufenthaltsdauer in der Schweiz und auch gemäss dem Engagement und Arbeitswillen;
  • die Aufenthaltsbewilligung für Zuwanderer ist strikt mit der Auflage zu verbinden, dass nicht regelmässig Sozialhilfe bezogen wird, ansonsten ist die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen. Der Anspruch auf Sozialhilfe ist mit einer Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz zu verbinden, damit Zuwanderung in den schweizerischen Sozialstaat und der Verbleib darin nicht länger möglich sind. Ausländische Sozialhilfebetrüger sind konsequent auszuschaffen.
  • die bezahlende Bevölkerung durch kantonale und kommunale Volksinitiativen in diesen Prozess einzubeziehen, damit die mächtige Sozialbürokratie und Sozialindustrie in die staatspolitischen Schranken verwiesen werden kann. Keinesfalls darf die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren die SKOS-Richtlinien weiter stärken.
  • den Austritt der Gemeinden, Städte, Kantone und Amtsstellen aus der SKOS sowie Kostentransparenz auf Gemeindestufe;
  • die SKOS-Richtlinien als das zu betrachten, was sie sind: rechtlich unverbindliche und übermässig grosszügige Empfehlungen, geschaffen von Sozialhilfe-Funktionären und Sozialromantikern;
  • die Stärkung der Gemeindeautonomie im Fürsorge- und Vormundschaftswesen, da nur die lokale Verankerung angemessenen Schutz vor Missbrauch und eine würdige Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht. Nach dem Grundsatz „wer zahlt, befiehlt“ sollen die Entscheidungsebenen , d.h. der Verantwortlichkeit und der Finanzierung auf möglichst tiefer Stufe wieder zusammenfinden;
  • eine angemessene Entprofessionalisierung, weil ehrenamtlicher Beistand und Milizbehörden sowie der Einbezug von lokalen Vereinen, Stiftungen, Kirchen und Unternehmen eine effizientere Übergangshilfe bieten können als anonyme Ämter und teure Sozialhilfefunktionäre. Statt hochgeschulter Sozialarbeiter sollten bei der täglichen Bewältigung der Herausforderungen der Sozialhilfe und Vormundschaft vor allem Berufsleute mit wirtschaftlicher Denkweise und Zusatzausbildung nebenamtlich eingesetzt werden;
  • vor allem für Junge, Asylanten, Sozialtouristen und unkooperative Bezüger die konsequente Anwendung des bundesrechtlich formulierten absoluten Existenzminimums. Studenten haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe;
  • eine Plafonierung der Leistungen gemäss dem Vorverdienst oder dem Alter – ähnlich wie bei den anderen Sozialwerken –, um die Beamten vor ihrem eigenen Mitleid und vor Drohungen zu schützen.
Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)
 
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