Weltweit sind die Banken in eine Krise geraten. Milliarden-Verluste führten zum Zusammenbruch grösster Banken. Die Staaten überboten sich gegenseitig mit finanziellen Stützungsmassnahmen und Bankgaran
I. Sachverhalt
Weltweit sind die Banken in eine Krise geraten. Milliarden-Verluste führten zum Zusammenbruch grösster Banken. Die Staaten überboten sich gegenseitig mit finanziellen Stützungsmassnahmen und Bankgarantien. Leider gilt dies auch für die Schweiz.
In der Schweiz würde ein Zusammenbruch einer der beiden Grossbanken – UBS und CS – volkswirtschaftlich eine untragbare Katastrophe darstellen. Darum müssten diese im Konkursfall vom Staat gestützt werden, was eine faktische Staatsgarantie bedeutet. Die UBS musste diese bereits in Anspruch nehmen.
Die Banken in der Schweiz sind i.d.R. privatwirtschaftliche Unternehmen, so auch die beiden Grossbanken UBS und CS. Die Säulen der freien Marktwirtschaft sind aber zweierlei: Der Staat hat nicht in die freie Tätigkeit der Unternehmen einzugreifen. So ist die wirtschaftliche Tätigkeit und die Gewinnerzielung allein Sache der Privaten. Angebot und Nachfrage steuern diese Tätigkeit.
Zur freien Marktwirtschaft gehört aber auch, dass auch Unternehmen, die schlecht wirtschaften, ohne Staatsunterstützung bleiben müssen; die letzte Konsequenz ist der Untergang! Nicht zuletzt der drohende Untergang der Firma im Nichterfolgsfall ist eine Triebfeder guter unternehmerischer Tätigkeit.
Da die Grossbanken nicht mehr fallen gelassen werden können, fehlt dieser Aspekt der freien Marktwirtschaft. So musste der Staat im Fall der UBS ein Rettungspaket beschliessen, in dem 40 Milliarden „faule“ Wertpapiere ausgelagert wurden, eine 6 Milliarden Pflichtwandelanleihe zeichnen, die er innert 30 Monaten wandeln muss und ihn zum Grossaktionär (ca. 10%) der UBS werden lässt.
II. Untragbares Risiko für die Volkswirtschaft
Solche faktischen Staatsgarantien zugunsten der Grossbank CS und UBS verstossen folgenreich gegen die freie Marktwirtschaft. Die Legitimität als Unternehmen der freien Marktwirtschaft fehlt.
Unternehmen, die eine solche Bedeutung im Verhältnis zur gesamten Volkswirtschaft haben, (too big to fail) darf es nicht geben.
Die SVP fordert deshalb vordringlich, dass solche Klumpenrisiken verringert werden. Per Gesetz sind Unternehmensstrukturen vorzuschreiben, in denen verschiedene, voneinander unabhängige, selbständige Tochtergesellschaften die Bankaktivitäten im In- und Ausland wahrnehmen. Dies verlangt eine bereits am 3. Oktober 2008 eingereichte Motion der SVP.
III. Konsequenzen der Staatshaftung durch den Staat
Mit dem Rettungspaket für die UBS hat der Bund faktisch eine Staatsgarantie für die Grossbanken übernommen – ähnlich der Staatsgarantie der Kantone für ihre Kantonalbanken. Damit wird aber auch ein Aufsichts- und Kontrollrecht durch den Staat unumgänglich. Im weiteren hat diese Garantie bereits auch Folgen für den Salärbereich: Während die Privatwirtschaft, deren Unternehmen im Misserfolgsfall untergehen, namentlich für die Führungspersönlichkeiten ein stark erfolgs- und risikoabhängiges Arbeitsvertrags- und Entschädigungssystem kennt, ist dies im staatswirtschaftlichen System nicht mehr gerechtfertigt. Die Grossbanken ähneln damit der gewinnorientierten Regiebetrieben des Bundes (SBB, Post), der Swisscom (über 50% Beteiligung) oder aber der Schweizerischen Nationalbank. Darum fordert die SVP, dass der Bund darauf hinwirkt, dass für die Grossbanken, die vom Bund gerettet wurden oder gerettet werden müssten – de facto UBS und CS – für das oberste Management eine Salärstruktur analog dieser Bundesunternehmen einzuführen ist.
IV. Konsequenz bei einer Aktienkapitalbeteiligung
Falls der Bund in den kommenden Monaten seine ca. 10%-ige Beteiligung an der UBS übernehmen wird, hat er für die Dauer der Beteiligung einen unabhängigen, wirtschaftlich erfahrenen Bundesvertreter zu verlangen, um gemäss seiner Aktienbeteiligung an der Gesamtverantwortung der Bank mitzuwirken. Einem Aktionär der mit einem 10% Paket hilft, die Bank zu retten, wird dies wohl kaum ausgeschlagen werden können.