Referat

Die Schweizer getrauen sich immer weniger, ihre Meinung zu sagen

Wenn wir über den Missbrauch des Antirassismus-Artikels zu politischen Zwecken reden, so tun wir das aus eigener Erfahrung. Ich selber bin ein Opfer des Antirassismus-Artikels und all seinen Begleiter

Heinz Müller, Kantonsrat, Grenchen (SO)

Wenn wir über den Missbrauch des Antirassismus-Artikels zu politischen Zwecken reden, so tun wir das aus eigener Erfahrung. Ich selber bin ein Opfer des Antirassismus-Artikels und all seinen Begleiterscheinungen. Kurz zu meinem Fall:

Ich bin Unternehmer, Gemeinderat in Grenchen, Kantonsrat und Präsident der SVP Kanton Solothurn. In meiner Stadt Grenchen gab es in den letzten paar Jahren eine Reihe von Gewaltakten, die auch national Aufsehen erregt haben. Dabei waren ausnahmslos Ausländer involviert. In meiner Funktion als Gemeinderat der Stadt Grenchen gab ich gegenüber einer Zeitung ein Interview. In diesem Interview sagte ich: „Die Ausländer kennen die Gepflogenheiten hier nicht und werden sie auch nicht lernen. Zum Beispiel die Kosovo-Albaner: Sie legen eine Gewaltbereitschaft an den Tag, die wir hier nicht kennen“. Zu dieser Aussage stehe ich noch heute und ich habe sie auch mehrfach wiederholt.

Nach der Publikation des Interviews erhielt ich plötzlich einen Anruf der Polizei, musste zur Einvernahme, wo man mir eröffnete, dass gegen mich eine Anzeige wegen Verstosses gegen den Antirassismus-Artikel eingereicht wurde. Vom zuständigen Staatsanwalt wurde ich zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Nun stand auch ich vor der Frage, ob ich die Busse bezahlen oder mir für ein paar Tausend Franken einen Anwalt nehmen und die Busse anfechten soll. Ich habe mich für das Zweite entschieden und wurde vom Gericht mittlerweile freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Kläger hat sich in mir den Falschen ausgesucht. Ich bin nämlich mit einer Kroatin verheiratet und Inhaber eines Unternehmens mit zahlreichen ausländischen Mitarbeitern (auch aus dem Kosovo). Der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit war und ist in meinem Fall schlicht nicht haltbar. Ich beharre aber bis heute auf meiner Aussage als Gemeinderat und politischer Verantwortungsträger, wonach Kosovo-Albaner eine Gewaltbereitschaft an den Tag legen, die wir hier nicht kennen. Eine Aussage, die übrigens durch einen Blick auf die Statistik der Nationalitätendelinquenz der Kantonspolizei Aargau untermauert werden kann.

Ein grüner Anwalt hat geklagt
Wer hat denn wohl geklagt? Das haben sich damals viele gefragt. Eines kann ich vorweg nehmen: Es waren keine Kosovo-Albaner. Die Presse schrieb, dass der Kläger, um sich selber zu schützen, nicht genannt werden wolle. Sie werden verstehen, dass auch ich als Politiker meine Quellen habe und in kurzer Zeit wusste, wer die Klage eingereicht hat.

Es war der Anwalt Daniel Kettiger aus Burgdorf, ein ehemaliger grüner Lokalpolitiker und bis heute Mitglied der Grünen Partei. Daniel Kettiger ist kein Unbekannter. Er klagt gerne gegen SVP’ler. So hat er beispielsweise gegen die Präsidentin der SVP Grenchen eine Klage wegen Verletzung des Antirassismus-Artikels eingereicht. Auch Nationalrat Ulrich Schlüer beschäftigt sich mit einer Klage von Kettiger. Doch wenn es um Transparenz geht, kriegt der grüne Daniel Kettiger offenbar kalte Füsse und versteckt sich lieber in der Anonymität.

Die Begleiterscheinungen
Der Antirassismus-Artikel wird auch dazu missbraucht, Menschen zu denunzieren. Das kann unliebsame politische Gegner genauso treffen, wie Arbeitskollegen, die der eigenen Karriere im Wege stehen oder geschäftliche Konkurrenten. Ich behaupte, dass vor allem das Denunziantentum der grösste Effekt ist, für den Leute den Antirassismus-Artikel missbrauchen. Die Begleiterscheinungen sahen in meinem Fall nämlich symptomatisch aus. Sämtliche Regionalzeitungen und Lokalradios berichteten über den Fall. Einige Zeitungen sogar halbseitig mit Foto von mir. Es wurde versucht, mich zum Rassisten abzustempeln. Nach dem Freispruch folgte dann bloss noch eine Vollzugsmeldung in einem Kästchen am linken Zeitungsrand. So können politische Gegner in unserem Milizsystem „versenkt“ werden, indem versucht wird, sie über eine Rassismusklage geschäftlich und privat fertig zu machen. Leider gelingt das viel zu oft. In meinem Fall hat es nicht funktioniert, weil die Klage haltlos und ich für solche „Angriffe“ juristisch und kommunikativ gut beraten war.

Überall mit einer Klage rechnen
Besonders betroffen vom Antirassismus-Artikel sind Milizpolitiker auf Ebene der Gemeinden oder Kantone, welche vorhandene Probleme aufzeigen und mutig auf den Punkt bringen. Doch betroffen sind auch alle anderen. Hand aufs Herz: Wie oft haben Sie bei Geschäftsessen, Familienfesten, Vereinsrunden, Versammlungen usw. nicht selber schon gehört, dass jemand einen Witz nicht erzählen konnte oder ein Problem anders formulieren musste, nur um nicht gegen das Maulkorbgesetz zu verstossen? Besonders gravierend sind die Szenen an den Elternabenden in den Schulen. Wie oft kommt es vor, dass Kinder verprügelt und schikaniert oder gar um das Sackgeld erpresst werden? Und am Elternabend? Die Eltern wollen partout nicht sagen, wer die Täter sind. Probleme mit gewalttätigen Ausländern gehören zum Alltag. Aus Angst vor weiteren Unannehmlichkeiten oder gar Drohungen sprechen aber viele Eltern nicht öffentlich darüber. Denn man riskiert sogar eine Klage. Mein Fall dokumentiert dies.

Antirassismus-Artikel schürt den „stillen“ Rassismus
Mit diesem Gesetz wird kein einziges Problem gelöst. Im Gegenteil: Ich behaupte, dass der „stille und heimliche“ Rassismus im Innern vieler Schweizer gerade wegen dem Antirassismus-Artikel in den letzten zwölf Jahren eher gewachsen ist. Denn das Schlimmste was es gibt, ist, wenn man in einer Demokratie seine eigene Meinung nicht mehr sagen darf.

 
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