Mit dem neuen Familienzulagengesetz wird eine neue Sozialversicherung auf Bundesebene installiert. Dies, obwohl praktisch alle bestehenden Sozialversicherungen in grossen Finanzproblemen stecken. So s
Mit dem neuen Familienzulagengesetz wird eine neue Sozialversicherung auf Bundesebene installiert. Dies, obwohl praktisch alle bestehenden Sozialversicherungen in grossen Finanzproblemen stecken. So schreibt etwa die IV jeden Tag fünf Millionen Franken Defizit. Auch die AHV erreicht den gesetzlich vorgeschriebenen Fondsbestand in der Höhe einer Jahresausgabe bei weitem nicht. Spätestens 2012 wird sie daher in einen Liquiditätsengpass gelangen. Die Arbeitslosenversicherung schrieb in den letzten drei Jahren fünf Milliarden Franken Defizit. Die Mehrkosten des Familienzulagengesetzes für die Wirtschaft sind höher als die Entlastung, welche sie durch die im Parlament verabschiedete Unternehmenssteuerreform erfährt. Unter dem Strich bedeutet dies, dass einmal mehr die Löhne unter Druck geraten. Aufgrund der schon heute desolaten finanziellen Lage der Sozialwerke, sind mit dem neuen Familienzulagengesetz zusätzliche Bundesschulden und weitere Steuererhöhungen absehbar.
Gut funktionierendes System nicht gefährden
Heute sind die Familienzulagen kantonal geregelt. Diese Regelung hat sich bewährt, da eine optimale Abstimmung auf die unterschiedlichen steuerlichen und regionalen Bedürfnisse gewährleistet ist. Die in der Schweiz ausbezahlten Kinderzulagen liegen in allen Kantonen weit über dem europäischen Durchschnitt. Mit der neuen zentralistischen Kinderzulagenregelung, der nur eine knappe Mehrheit der eidgenössischen Räte – entgegen dem Willen der SVP-Fraktion – zugestimmt hat, würde unser gut funktionierendes System gefährdet. Die SVP hat daher, zusammen mit den Wirtschaftsverbänden, erfolgreich das Referendum unterstützt.
Die hier lebenden Kinder sollten profitieren
Familienzulagen sind, wie ich meine, dazu da, um die Familien in der Schweiz zu unterstützen. Doch ein wesentlicher Teil der Zulagen wird schon heute ins Ausland exportiert. Mit unseren überdurchschnittlichen Kinderzulagen lässt es sich in vielen Ländern fürstlich leben – alles auf Kosten der Schweizer Arbeitgeber! Neu würden diese so genannten Sozialtransfers sogar noch ausgebaut. Bereits mit der heutigen Familienzulagenordnung fliessen jedes Jahr 230’000 Kinderzulagen ins Ausland, an Kinder, von denen wir nicht mit Sicherheit wissen, ob es sie überhaupt alle gibt. Jedes Jahr verliert die Schweizer Volkswirtschaft so eine halbe Milliarde Franken an Kaufkraft.
Mit dem neuen Gesetz würde diese Summe noch einmal stark ansteigen. Entgegen den Verlautbarungen der Befürworter wandern die Kinderzulagen in den meisten Fällen ohne Kaufkraftanpassung ins Ausland.
Sozialmissbrauch Tür und Tor öffnen?
Mit dem Export von Familienzulagen wird zudem für Sozialmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Kein Arbeitgeber kann nachprüfen, ob es die Kinder, für die er monatlich Beiträge entrichtet, im Ausland auch wirklich gibt. Arbeitnehmer aus Ländern, die eine geringere Kaufkraft aufweisen als die Schweiz, haben grosse Anreize, mehr Kinder anzugeben als sie wirklich haben. Zwar passt das neue Familienzulagengesetz die Kaufkraft der Kinderrenten an, doch trifft dies nur für die wenigsten Länder auch wirklich zu. So wird die Kaufkraft für EU-Mitglieder aufgrund der bilateralen Verträge nicht angepasst. Ebenfalls nicht angepasst wird die Kaufkraft für EFTA-Staaten. Ausgerechnet für jene Staaten, in die am meisten Kinderzulagen aus der Schweiz fliessen, wird die Kaufkraft nicht angepasst. Denn die Schweiz hat mit Serbien und Montenegro (Kosovo), Kroatien, der Türkei, Mazedonien etc. ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, welches die Kaufkraftanpassung ausschliesst.
Ursprüngliche Idee auf den Kopf gestellt
Bisher waren die Kinderzulagen an Erwerb gebunden, dass mit dieser Vorlage neu Nichterwerbstätige vom System profitieren sollen, widerspricht der ursprünglichen Idee. Geradezu absurd ist dabei die Tatsache, dass die Kinder von Selbständigen keine solchen Zulagen bekommen. Sind es doch gerade die Selbständigen, welche zu grossen Teilen die Kinderzulagen als Arbeitgeber finanzieren. Hingegen sollen neu auch Arbeitslose in den Genuss von staatlichen Kinderzulagen kommen. Besonders stossend daran ist, dass neu auch Steuergelder eingesetzt werden, um im Ausland lebende Kinder von Arbeitslosen zu unterstützen. Wo führt das hin?
Die Wirtschaft, die schon heute vier Milliarden Franken pro Jahr an Familienzulagen zahlt, würde bei einer Annahme des Gesetzes mit zusätzlichen 400 Millionen pro Jahr belastet, dazu kommen die 200 Millionen Beiträge der öffentlichen Hand. Die inländischen Familien würden von den Erhöhungen der Kinderzulagen nur marginal profitieren und es ist äusserst zweifelhaft, ob aufgrund der Teilharmonisierung der Familienzulagen in der Schweiz jemals ein einziges Kind mehr das Licht der Welt erblickt. Im Ausland hingegen wächst der Anreiz, dank den fürstlichen Kinderzulagen aus der Schweiz, die Kinderschar rasch zu erhöhen. Das neue Zulagen-Gesetz und die Ost-Milliarde führen somit zu einem Abfluss von Steuer- und Wirtschaftsgeldern ins Ausland, ohne Wertschöpfung. Wir bezahlen ohne Ende. Deswegen kämpft die SVP für 2xNein am 26. November 2006.