Referat

Es ist keine Rechnung offen

Die Schweiz ist der Europäischen Union nichts schuldig. Wenn ausgehandelte Verträge von beiden Seiten als «gegenseitig ausgewogen» deklariert werden, hat keine Seite gegenüber der anderen ein Guthaben

Ulrich Schlüer
Ulrich Schlüer
Nationalrat Flaach (ZH)
Die Schweiz ist der Europäischen Union nichts schuldig. Wenn ausgehandelte Verträge von beiden Seiten als «gegenseitig ausgewogen» deklariert werden, hat keine Seite gegenüber der anderen ein Guthaben oder eine Schuld.

Soll die Schweiz dennoch – freiwillig – eine Goodwill-Milliarde an die EU überweisen, dann darf vom Bundesrat mindestens erwartet werden, dass er dafür Gegenleistungen aushandelt.

Gegenleistungen
Die SVP hat drei Gegenleistungen gefordert:  

  1. Schluss mit der Diskriminierung des Flughafens Zürich-Kloten;
  2. Respektierung des Schweizer Bankkundengeheimnisses;
  3. Respektierung der in der Schweiz verfassungsrechtlich abgestützten
    kantonalen Steuerhoheit

Die notorisch EU-devote Mehrheit im Schweizer Parlament erachtete es allerdings als unschicklich, für eine Milliardenzahlung auch adäquate Gegenleistungen einzufordern.

Auch die Schweizer Wirtschaft knüpfte Erwartungen an die Milliarden-Zahlung: Insbesondere müsse die EU-Milliarde budgetneutral, also ohne weitere Aufblähung der Bundesschuld geleistet werden. Und die Zahlung sollte eine einmalige sein: Eine dauernde Subventionierung von in Konkurrenz zur Schweiz stehenden Produktionsstandorten sei nicht akzeptabel. Beiden wirtschaftlich begründeten Begehren zeigte das Parlament indessen die kalte Schulter.

Budgetneutralität aufgebrochen
Der Bundesrat nahm die Budgetneutralität indessen ernst. Sie war Teil seines Antrags ans Parlament. Das Parlament hebelte das dahinter stehende Finanzierungs-Konzept allerdings aus. Und die Aussenministerin vermied jede Stellungnahme, welche der Kohäsions-Milliarde endgültigen, abschliessenden Charakter gegeben hätte. Was die EU im Blick auf den bevorstehenden EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens gleich zu einer weiteren Forderung von «einigen hundert Millionen» an die Adresse der Schweiz motivierte.

Den Antrag der SVP, die zu leistende Zahlung im Gesetz auf eine Milliarde zu beschränken, beerdigte die parlamentarische «Koalition der Vernunft» von Mitte-Links. Damit ist der an die EU zu leistende Milliardenbetrag per Gesetz als nach oben völlig offen deklariert. Er unterliegt keiner Kompensationspflicht. Und die zu zahlenden Beträge sind dem Referendum – sobald das neue Osthilfegesetz angenommen wäre – auf immer entzogen.

Ausverkaufs-Mentalität
Der Verzicht auf budgetneutrale Kompensation der Milliardenzahlungen kommt dem Ausverkauf elementarer Grundsätze finanzieller Sorgfalt gleich. Und der Verzicht auf jegliche Gegenleistung seitens der EU auf die schweizerische Milliarden-Überweisung illustriert den sich abspielenden Ausverkauf vitaler Schweizer Interessen.

Dafür eine Milliarde und künftig noch viel mehr zu bezahlen – das ist für den Souverän unzumutbar. Zumal die Schweiz zu Gunsten der EU seit Jahren bedeutende Leistungen einseitig erbringt: Erwähnt seien der Bau der Europa-Transversale Neat ganz auf Kosten der Schweiz, die Finanzierung von Neat-Zufahrtslinien im EU-Ausland, die Subventionierung aller Transitfahrten von EU-Lastwagen, der Verzicht auf mehr als eine pauschale Vignettengebühr für ausländische Personenwagen, usw.

Die Schweiz ist der EU nichts schuldig. Die Schweiz ist der EU gegenüber nicht tributpflichtig. Kann das Parlament ein ausgewogenes Geben und Nehmen zwischen der Schweiz und der EU nicht gewährleisten, muss zur Milliarden-Zahlung an die EU das Volk zum Entscheid aufgerufen werden. Das Referendum schafft diese Möglichkeit.

Ulrich Schlüer
Ulrich Schlüer
Nationalrat Flaach (ZH)
 
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