Die finanziellen Probleme in der IV sind so gravierend, dass die 5. IV-Revision nicht genügt, um die Versicherung so weit zu entlasten, dass sie ausgeglichen wirtschaften kann. Es braucht weitere Schr
Die finanziellen Probleme in der IV sind so gravierend, dass die 5. IV-Revision nicht genügt, um die Versicherung so weit zu entlasten, dass sie ausgeglichen wirtschaften kann. Es braucht weitere Schritte, damit die IV ausgeglichene Ergebnisse erzielt. Die SVP stellt verschiedene Massnahmen zur Diskussion, die im Rahmen der 6. IV-Revision ergriffen werden müssten.
Halbierung der Kinderrenten zur Verminderung von Missbrauch
Wer eine IV-Rente bezieht, erhält für jedes Kind einen Rentenaufschlag von 40 Prozent einer IV-Rente, sofern kein Kürzungsgrund vorliegt. Ein IV-Rentner mit zwei Kindern erhält folglich 1,8 IV-Renten. Mit fünf Kindern sind es gar drei volle IV-Renten. Die durchschnittlich pro Kind und Monat ausbezahlte Summe beläuft sich auf rund 590 Franken pro Monat. Die „normale“ Kinderzulage für ein Kind eines erwerbstätigen Elternteils beträgt durchschnittlich monatlich 184 Franken. Ein Kind eines IV-Bezügers erhält heute also mehr als das Dreifache einer Kinderzulage eines Nicht-IV-Bezügers. Für diese Ungleichbehandlung gibt es keinerlei stichhaltigen Grund. Daher muss ein der Missstand dringend ausgeräumt werden. Die SVP fordert eine Halbierung der heute offensichtlich überhöhten Kinderrenten.
Vergleich IV-Kinderrenten – Kinderzulagen | |
IV-Kinderrente Vater (Durchschnitt) | CHF 595.00 (IV-Statistik 05) |
IV-Kinderrente Mutter (Durchschnitt) | CHF 583.00 (IV-Statistik 05) |
SVP-Vorschlag IV-Kinderrente neu | CHF 300.00 |
Kinderzulagen Arbeitnehmer (Durchschnitt CH) | CHF 184.00 |
Der SVP-Vorschlag bringt Einsparungen von 300 Mio. Franken pro Jahr. Selbst nach der Halbierung beziehen Invalide noch immer höhere Leistungen für die Kinder als die Mehrheit der Schweizer Eltern. Es gilt hier ausserdem zu erwähnen, dass in diesen Fällen oftmals eine Überversicherungssituation besteht, wodurch sich die Kürzung für die Betroffenen in vielen Fällen nicht direkt niederschlägt. Zudem können im Bedarfsfall noch immer Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Revision sämtlicher bestehender Renten nach dem neuen IV-Begriff
Bei der 6. IV-Revision gilt es, sämtliche IV-Renten nach dem in der 5. IV-Revision eingeführten IV-Begriff zu überprüfen. Die Priorität muss dabei vor allem bei den „IV-Ursachen unklarer Kausalität“ liegen, da dort der Missbrauch am grössten ist. Mit der 6. IV-Revision sind sämtliche Renten innerhalb eines halben Jahres einer Revision nach dem neu definierten IV-Begriff zu unterziehen.
Fahrverbot für unklare IV-Kausalitäten
Eine immer grösser werdende Kategorie von IV-Rentnern erhält eine IV-Rente aus unklarem IV-Grund (bspw. Schleudertrauma, psychische Gebrechen, nicht nachweisbare Rückenschmerzen). Solche Rentner mit unklarer IV-Ursache dürfen auch weiterhin gefährlichen Tätigkeiten nachgehen, beispielsweise Auto fahren, ein Flugzeug fliegen oder eine Waffe tragen. Obwohl keine Kausalität zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit nachgewiesen werden kann, man also im Klartext nicht weiss, warum eine Person erwerbsunfähig ist, darf die gleiche Person Tätigkeiten nachgehen, die für die Allgemeinheit eine nicht unerhebliche Gefahr darstellen. Wer an einer unklaren IV-Ursache leidet, sollte von sämtlichen gefährdenden Tätigkeiten abgehalten werden. Dies reduziert die Fehlanreize, eine ungerechtfertigte IV-Rente zu beziehen und führt zu einem Sicherheitsgewinn für die Allgemeinheit.
Verschärfte Strafbestimmungen bei IV-Missbrauch
Der IV-Missbrauch muss hart bestraft werden. IV-Missbrauch soll sich nicht mehr lohnen und wenn praktiziert zumindest in aller Härte bestraft werden. Damit wird ein grosses Missbrauchspotential verhindert.
Kaufkraftbereinigter Rentenexport
Wer heute eine Rente bezieht, kann seinen Wohnort ins Ausland verlegen und dort mit einer IV-Rente fürstlich leben. So kann beispielsweise ein IV-Bezüger aus der Türkei, mit einigen Kindern, auf eine Rente von über 6000 Franken kommen. Damit lässt sich in der Türkei fürstlich leben. Die SVP fordert, dass im Rahmen einer nächsten IV-Revision die Frage der Exportierbarkeit von Renten vertieft behandelt wird. Die heute sehr einfache Möglichkeit des Rentenexportes macht die IV vielfach sehr attraktiv. Es müssen dabei auch Kündigungen von bilateralen Sozialversicherungsabkommen zu Netto-Rentenimportstaaten in Betracht gezogen werden.
Auszug aus der IV-Statistik 2005:
Von 100 IV-Leistungsbezügern sind heute 41 Ausländer. Und von den ins Ausland exportierten Renten wandern gar 88 Prozent an Ausländer.
Garantiertes Taggeld für Junge führt zu Missbräuchen
Im Rahmen der 5. IV-Revision wird die minimale Grundentschädigung aufgehoben. Dies ist sehr zu begrüssen. Allerdings behält der Bundesrat die Grundentschädigung für junge Personen weiterhin bei. Dies ist problematisch. Im Rahmen einer 6. IV-Revision müsste daher die Frage der garantierten Grundentschädigung für Arbeitgeber vertieft diskutiert werden. Heute haben vielfach gerade junge Personen, welche aus der Lehre kommen, einen grossen Anreiz, eine Sozialversicherungskarriere einzuschlagen. Diese Anreize müssen aus Sicht der SVP vermindert werden. Eine Reduktion des garantierten Mindesttageldes um 1/3 würde die Arbeitsanreize massiv vergrössern.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Mindesttaggeld für junge Lehrabsolventen beträgt 2’640 Franken pro Monat. Die SVP schlägt eine Kürzung um einen Drittel auf 1’760 Franken vor. Damit werden die Arbeitsanreize erheblich vergrössert.
Schluss mit den Extrawürsten für „Bundesinvalide“
Auch der Bund als Arbeitgeber muss endlich Transparenz über seine hausinternen IV-Fälle schaffen. Seit über sechs Jahren wird die IV-Situation beim Bund vertuscht. Doch Studien des BSV haben gezeigt, dass die IV-Wahrscheinlichkeit in der öffentlichen Verwaltung weit überdurchschnittlich ist. Auch die Pensionskassenstatistik des Bundes bestätigt diesen Befund. In der Bundespensionskasse Publica stieg die Anzahl IV-Rentenbezüger zwischen 2000 und 2003 um sage und schreibe 33 Prozent an. Zu viele IV-Rentner beim Bund drohen also auch die finanzielle Lage der Bundespensionskassen zu bedrohen. Auch hier zahlen einmal mehr die Steuerzahler die überhöhten Leistungen und den Missbrauch via IV und Bundespensionskassen. Die SVP fordert, dass der Bund endlich Transparenz über die eigene IV-Situation schafft. Auch dies entlastet die IV.
Zitat aus Bericht der GPK-S vom 19.08.2005 S. 13:
„Die hier angetroffenen Probleme der Intransparenz können nach Ansicht der GPK-S nicht länger hingenommen werden.“
Wettbewerb auf dem Hilfsmittelmarkt
Jedes Jahr gibt die IV über 200 Millionen Franken für Hilfsmittel aus. In diesem Bereich herrscht aus Sicht der SVP mangelnder Wettbewerb. Die SVP fordert Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs bei den IV-Hilfsmitteln. Hier läge noch erhebliches Sparpotential.
Überprüfung von Bundesbeiträgen auf ihre Wirksamkeit
Im Jahr 2004 gab der Bund für Pro Infirmis 12 Mio. Franken und für die behinderten Dachorganisationen und Ausbildungsstätten 177.6 Mio. Franken aus. Dieser Beitrag von fast 190 Mio. Franken sollte in der 6. IV-Revision einer vertieften Wirksamkeitsüberprüfung unterzogen werden. Mit Sicherheit ist auch hier ein erhebliches Sparpotential vorhanden.
Auch eine ausgabenseitige 6. IV-Revision ist möglich
Die hier aufgezeigten und keineswegs abschliessenden Massnahmen zeigen, dass auch nach der 5. IV-Revision noch ein enormer ausgabenseitiger Sanierungsbedarf und -spielraum besteht. Die Argumentation von der ausgepressten Zitrone vermag auch hier nicht zu überzeugen. Wie im Bundeshaushalt, verfügt auch die IV noch über ein gehöriges Sparpotential. Die SVP fordert nichts Unmögliches – sie fordert nur, dass die IV gleich viel ausgibt, wie sie aus Steuermitteln erhält, ohne neue Finanzierungsquellen zu erschliessen. Wie dies in der Wirtschaft tagtäglich gezeigt wird, ist dies alles andere als ein Ding der Unmöglichkeit. Es liegt einzig am politischen Willen der Mitteparteien und daran, wo die Mitteparteien ihre Prioritäten setzen.
Entweder den Sozialmissbrauch konsequent bekämpfen oder den Wirtschaftsstandort Schweiz durch höhere Mehrwertsteuern und zusätzliche Lohnprozente schädigen. Die SVP bevorzugt eine konsequente Bekämpfung des Sozialmissbrauchs.