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SVP verlangt vom Bundesrat Varianten zur Verteidigungskonzeption

(SVP) Die SVP fordert den Bundesrat auf, Varianten von Verteidigungskonzeptionen vorzulegen, die im heutigen Kostenrahmen (jährlich maximal 4 Milliarden Franken) die beste Armee zur autonomen…

(SVP) Die SVP fordert den Bundesrat auf, Varianten von Verteidigungskonzeptionen vorzulegen, die im heutigen Kostenrahmen (jährlich maximal 4 Milliarden Franken) die beste Armee zur autonomen Verteidigung unseres unabhängigen und neutralen Landes im Hinblick auf die künftigen Bedrohungslagen gewährleisten. Sofern die Fraktion dem Vorgehen zustimmt, wird die SVP diese Forderung in der Wintersession der eidgenössischen Räte mit parlamentarischen Vorstössen einbringen und erwartet, dass die Varianten zusammen mit dem Sicherheitspolitischen Bericht im Verlauf des Jahres 2010 vorgelegt werden.

VBS in schlechtem Zustand
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und die Armee sind in einem schlechten Zustand. Das Departement war in den letzten Jahren schlecht geführt. Verteidigungsauftrag, Leitbild, vorhandene Mittel, Ausrüstung und Bestände stimmen nicht mehr überein. Die Mängelliste des VBS wird immer länger. Die SVP unterstützt diesbezüglich die Bemühungen von Bundesrat Ueli Maurer zur Mängelbehebung. Für die SVP ist es nun aber auch unumgänglich, dass rasch Klarheit über die Konzeption der Landesverteidigung geschaffen wird.

Massvoller Finanzhaushalt unerlässlich
Für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, die Arbeitsplätze, die öffentliche Wohlfahrt und die übrigen Staatsausgaben ist ein massvoller Finanzhaushalt unerlässlich. Die Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren lehnt die SVP als wirtschaftsfeindlich ab. Deshalb ist es erforderlich, im Bereich der Armeeausgaben mit dem bestehenden Kosten-rahmen von rund 4 Milliarden Franken pro Jahr zu planen.

Die beste Armee zur Verteidigung des Landes
Die SVP erachtet die autonome Landesverteidigung auf der Basis des Milizprinzips zur Erhaltung der Unabhängigkeit und der Neutralität für unerlässlich. Sie ist für die Sicherheit und Wohlfahrt des Landes entscheidend. Die Bedeutung der eigenen Landesverteidigung dürfte – im Hinblick auf die internationalen Entwicklungen – zunehmen. Ziel muss es deshalb sein, dass die Schweiz über die beste Armee der Welt zur autonomen Verteidigung des unabhängigen und neutralen Kleinstaates Schweiz verfügt.

Forderungen an den Bundesrat
Vor diesem Hintergrund fordert die SVP den Bundesrat auf, Varianten von Verteidigungs-konzeptionen vorzulegen, die im heutigen Kostenrahmen (jährlich maximal 4 Milliarden Franken) die beste Armee zur autonomen Verteidigung unseres unabhängigen und neut-ralen Landes im Hinblick auf die künftigen Bedrohungslagen gewährleisten.

Es sind mindestens drei Varianten – möglichst Extremvarianten – mit Vor- und Nachteilen vorzulegen. Der Bundesrat entscheidet, welche der vorgelegten Varianten (die alle das Ziel, beste Armee mit max. 4 Milliarden Franken einhalten müssen) seiner Meinung nach die beste bzw. am wenigsten schlechte Variante darstellt.

Der Bundesrat hat zudem die Frage zu beantworten, welche Konzeption mit welchen Kos-ten er wählen würde, um die beste Armee zu bekommen, wenn ihn keine Ausgabenlimite einschränken würde.

Sofern die Fraktion dem Vorgehen zustimmt, wird die SVP diese Forderungen in der Win-tersession der Eidgenössischen Räte mittels Vorstössen einbringen. Sie erwartet, dass der Bundesrat die Varianten zusammen mit dem Sicherheitspolitischen Bericht erarbeitet und im Verlauf des Jahres 2010 vorlegt.

Keine präjudizierenden Entscheide
Bis die künftige Konzeption für die Landesverteidigung verabschiedet ist, wird die SVP prä-judizierenden Projekten ihre Zustimmung verweigern. Dazu gehört insbesondere die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.

Sofortmassnahmen
Als Sofortmassnahme zum Erhalt der Verteidigungsbereitschaft verlangt die SVP ein Kon-zept zur raschen Behebung der durch das VBS festgestellten Mängel. Das VBS hat aufzu-zeigen, mit welchen Umlagerungen von Mitteln bzw. mit welcher Verzichtsplanung die Behebung der Mängel gewährleistet werden kann. Erst in zweiter Linie kann eine separate Finanzierungsvorlage für die Behebung der verbleibenden Mängel geprüft werden.

Bern, 10. November 2009

 
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