Der Bundesrat ist mit dem Entscheid, das Auslandsengagement der Swisscom zu sistieren, von verschiedener Seite heftig kritisiert worden. In diesem Falle ist es wichtig, die einzelnen Punkte, welche…
Der Bundesrat ist mit dem Entscheid, das Auslandsengagement der Swisscom zu sistieren, von verschiedener Seite heftig kritisiert worden. In diesem Falle ist es wichtig, die einzelnen Punkte, welche zu diesem Entscheid geführt haben uns noch einmal zu vergegenwärtigen.
Auslandsstrategie
Das Swisscom-Management hat in den letzten Jahren bei ihren Auslandsengagements Verluste von über vier Milliarden Schweizer Franken (unter anderem Debitel, UTA, Cesky) eingefahren. Weder der zuständige Bundesrat noch der Verwaltungsrat brachten dies jedoch zur Sprache.
Als Beispiel für die kopflose Strategie sei hier an den Fall des Telekommunikationsunternehmen Cesky erinnert. Im Jahre 2003 verkaufte die Swisscom ihren Anteil von 13,5 Prozent am tschechischen Unternehmen mit einem Verlust von 200 Millionen Franken. Nur zwei Jahre später gibt es aber bereits ein Szenario für einen Wiedereinstieg bei derselben Firma. Wo bitte liegt da die Strategie?
Dass solcherlei Geschäftsgebaren bei den Finanzmärkten nicht nur auf Zustimmung stösst, zeigt die Entwicklung der Swisscom-Werte des letzten Jahres. So verloren die Aktien der Swisscom gegenüber dem Rest der Börse in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 23. November 2005 (dem Tag des Bundesratsentscheides) um sechs Prozent an Wert. Im selben Zeitraum legte der Rest der Börse im Durchschnitt um 32 Prozent zu. Die Swisscom schneidet gegenüber dem Marktdurchschnitt also wesentlich schlechter ab.
Wenn man sich die Zahlen genauer anschaut, so wird man feststellen, dass neben den vier Milliarden Verlust bei den Auslandengagements infolge der schlechten Performance auch noch der Börsenwertverlust der Swisscom dazukommt. Dieser belief sich in den letzten Jahren auf insgesamt acht Milliarden Franken. Damit wurden also mehr als zwölf Milliarden Franken Volksvermögen vernichtet.
Eingreifen des Bundesrates
Es erstaunt deshalb nicht, dass der Bundesrat im Zuge dieser Entwicklung Massnahmen ergreifen musste. Der Kursabstieg der Swisscom-Aktie nach Bekanntgabe der Privatisierungspläne durch den Bundesrat (im Gegensatz zu den von linker Seite gesprochenen 1,5 Milliarden Wertverlust müssen wir in Tat und Wahrheit von höchstens 513 Millionen Schweizer Franken ausgehen) ist ausserdem nicht zwingend auf die Meldung der Privatisierung zurückzuführen. Dies ist eher ein Zeichen der Besorgnis von Anlegern in Bezug auf die Strategie des Unternehmens, welche primär in der Akquisition von Beteiligungen/Übernahmen europäischer Unternehmen bestand.
Die oben bereits ausgeführte Strategie ist für die Schweiz nichts Unbekanntes. Auch die Swissair verfolgte einen ähnlichen Kurs. Dabei überschätzte die Swissair ihr Verschuldungspotential. Es kam zu dem Ergebnis, dass uns allen sicherlich noch in Erinnerung ist. Die Parallelen zum Fall Swissair sind also durchaus gegeben.
Gesetzliche Grundlagen
Der Bund, in seiner Eigenschaft als Hauptaktionär, legt die Ziele der Swisscom fest. Er
überwacht und überprüft dabei laufend die Ausführung derselben. Er ist damit neben Besitzer und Bewilligungs- auch noch Aufsichtsinstanz. Solche Interessenskonflikte haben schon einmal im Fall Swissair für Probleme gesorgt. Es stellt sich also die Frage, ob der Bund
überhaupt an der Swisscom beteiligt sein soll/darf, da unabhängig von der Höhe der Beteiligung (bei der Swissair waren es gerade mal sechs Prozent Beteiligung) die Risiken sowohl für den Bund als auch den Steuerzahler bestehen bleiben.
Aussichten
Von verschiedener Seite wurde die Sorge geäussert, dass bei einer Privatisierung der Swisscom die Grundversorgung in Gefahr wäre. Die SVP teilt diese Befürchtung nicht und verwehrt sich in diesem Zusammenhang auch gegen jegliche politisch motivierte Angstmacherei von linker Seite. Die Sicherung der Grundversorgung ist im Fernmeldegesetz geregelt. Mit der Frage einer Mehrheitsbeteiligung hat dies nichts zu tun.
Für das weitere Vorgehen gibt es aus unternehmerischer Sicht zwei Ansätze für die künftige Strategie der Swisscom.
Variante 2 ist also klar vorzuziehen. Dies umso mehr wenn man bedenkt, dass es nicht Aufgabe der Schweiz sein kann, die Grundversorgung in anderen Länder zu gewährleisten – von der politischen Erpressbarkeit bei solchen Engagements ganz zu schweigen.
Die Beteiligung an ausländischen Staatsbetrieben steht auch im direkten Gegensatz zum eigentlichen Auftrag der Swisscom, die Grundversorgung in der Schweiz sicherzustellen. Alles was darüber hinausgeht, ist nicht Sache des Bundes.
Fazit
a) Die Beteiligung des Bundes an der Swisscom hat nichts mit der Frage der Grundversorgung zu tun. Diese ist im Gesetz gewährleistet und durch die Konzession sichergestellt. Es geht hier um eine reine Finanztransaktion.
b) Der Bund ist als Eigner einer börsenkotierten Aktiengesellschaft nicht geeignet und in der Lage, ein solches Unternehmen zu führen. Das Unternehmen hat seinen Börsenwert in den letzten Jahren um mehr als acht Milliarden Schweizer Franken verringert. Zusätzlich wurden bei diversen Beteiligungen im Ausland Verluste von mehr als vier Milliarden eingefahren.
c) Keine Auslandsbeteiligung der Swisscom, solange der Bund beteiligt ist. Sie ist neben dem finanziellen vor allem auch ein politisches Risiko. Denn nicht die Swisscom ist bei einem Auslandengagement letztlich haftbar, sondern der Staat Schweiz und mit ihm schliesslich das Geld der Steuerzahler.
d) Neben dem politischen gibt es auch ein unternehmerisches Risiko. Die Telekommunikationsbranche ist im Umbruch. Die Gefahr, dass durch Investitionen in falsche Bereiche der Wert eines Unternehmens massiv sinken kann, ist vorhanden. Dieses Risiko kann der Bund nicht tragen.
Der Wert der Swisscom ist in den letzten Jahren, bevor sich der Bundesrat überhaupt geäussert hat, kontinuierlich gesunken (siehe Punkt Auslandsstrategie).
Deshalb ist es sinnvoll, dass man die Beteiligung am Unternehmen so bald als möglich verkauft, da sowohl das unternehmerische als auch das politische Risiko unwägbar ist. Umgekehrt ist der Swisscom die nötige unternehmerische Freiheit zu gewähren, damit sie über die erforderliche Flexibilität im sich rasch entwickelnden Marktumfeld verfügt.