COSA-Initiative: Die Haltung des Bundesrates

Die Schweizerische Nationalbank muss unabhängig bleiben! Dafür haben wir gekämpft. Schauen sie nur das neue Nationalbankgesetz von 2003 an…

Von Bundesrat Samuel Schmid

 

Meine Damen und Herren,

Die Schweizerische Nationalbank muss unabhängig bleiben! Dafür haben wir gekämpft. Schauen sie nur das neue Nationalbankgesetz von 2003 an.

Alle Industrieländer und modernen Staaten räumen ihren Zentralbanken Unabhängigkeit ein.

So gerät die Politik der Nationalen Geldinstitute nicht in den Dienst der staatlichen Einnahmen-beschaffung und bleibt damit glaubwürdig auf die Preisstabilität ausgerichtet.

Die Schweizerische Nationalbank SNB ist seit ihrem Bestehen unabhängig. Ihre Hauptaufgabe ist die Verhütung und Bekämpfung der Teuerung.
Die Preisstabilität stellt eine wichtige Rahmen-bedingung dar, indem sie für stabile und berechenbare Verhältnisse für Investoren und Sparer sorgt.

Diese Preisstabilität ist zu einem Merkmal der Schweiz geworden und der Erfolgsausweis der SNB kann sich im internationalen Vergleich denn auch durchaus sehen lassen.

Ihre Glaubwürdigkeit ist auf nationaler und internationaler Ebene gross, was die Wirksamkeit ihrer Geldpolitik entsprechend stärkt.

 

Erfahrungsgemäss ist die Versuchung, zur Finanzierung von Staatsaufgaben auf die Einnahmen von Zentralbanken zurückzugreifen, gerade dort gross, wo die Möglichkeit dazu gegeben ist.

Die Finanzierung von Staatsausgaben über die Notenpresse ist jedoch mit dem Risiko einer beschleunigten Inflation verbunden.

Diese jedoch wirkt sich störend auf das Wirt-schaftswachstum aus und fördert eine uner-wünschte Umverteilung von Einkommen und Vermögen.

Die Erfahrung zeigt auch, dass der Rückgriff auf die Zentralbank bei der Finanzierung von Staats-ausgaben nur dort möglich war und ist, wo die Zentralbank keine Unabhängigkeit geniesst.

Und der Geissel der Inflation entkommen nur jene Staaten, die jede direkte politische Einflussnahme auf die Geldpolitik sowie auf die Finanzierung von Staatsausgaben mit Hilfe der Notenpresse ausschliessen.

 

So ist es gemäss Artikel 11 Absatz 2 des National-bankgesetzes der SNB u.a. verwehrt, dem Bund Kredite zu gewähren oder staatliche Schuldtitel aus Emissionen zu erwerben.

Hingegen kann der durch die KOSA-Initiative ausgelöste Ertragszwang dazu führen, dass sich die SNB gezwungen sähe, ihre Anlagepolitik nicht mehr wie bisher an den geld- und währungs-politischen Zielen auszurichten, sondern in den Dienst der Gewinnmaximierung zu stellen.

Durch die Annahme der KOSA-Initiative würde der geld- und währungspolitische Auftrag der Nationalbank so direkt mit einer sozialpolitischen Zweckbindung verknüpft. Damit schafft die KOSA-Initiative Raum für politische Einfluss-nahmen.

Und sie schürt regelrechte Erwartungen an jährliche SNB-Gewinne in Milliardenhöhe.

Kein anderes Industrieland kennt eine solche Verknüpfung! Und wer sie hat, erlaubt sich eine Unordnung in seiner Währungspolitik.

Nach heutigem Recht geht der ausschüttbare Gewinn der SNB an Bund und Kantone. Diese haben somit die Möglichkeit, die Verwendung der Mittel in einem normalen Budgetprozess zu beschliessen.
Das Geld könnte somit bereits heute für die AHV eingesetzt werden, ohne dass dabei ein Ertrags-zwang auf die Nationalbank ausgeübt wird.

Die Initianten halten zwar fest, dass sie keinen Ausschüttungszwang auf die SNB ausüben wollen, sondern lediglich die aktuelle Gewinn-ausschüttung neu verteilen möchten.

Mit der Vorgabe, jedes Jahr 1 Mia Fr. in die Kantone abzuführen, üben sie aber genau diesen Zwang aus, und erst noch auf Verfassungsstufe!

 

Auf längere Sicht wird die SNB aber kaum mehr als 1 Mrd. Franken an Gewinnen ausschütten können.

Bei einer mutmasslichen Gesamtrendite von nominal 2-3 % und einem Vermögen von unter 100 Mrd. Franken resultiert zwar ein Ertragspotenzial von rund 2 Mrd. Franken pro Jahr.

Zieht man jedoch den Eigenaufwand der SNB (250 Mio.) und die nötigen Rückstellungen (ca. 1 Mrd.) im Ausmass des nominellen BIP-Wachstums (Annahme: 2,4 % pro Jahr.) ab, so verbleibt für die Zeit nach 2012 ein Ausschüttungspotenzial von rund 1 Mrd. Franken.

Das heisst, die AHV, die man eigentlich fördern will, könnte durchaus leer ausgehen – weil 1 Mia. Franken ja den Kantonen vorbehalten bleibt.

Deshalb erschliesst die Initiative nicht im eigentlichen Sinne neue Mittel, sondern ist einzig ein zusätzliches, unnötiges Umverteilungs-instrument:

Denn durch die Annahme der KOSA-Initiative würden dem Bund Mittel entzogen. Was der AHV zu Gute käme, fehlte somit dem Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben.

Er müsste daher den Einnahmenausfall durch andere Einnahmen (Steuern), durch Ausgaben-kürzungen oder durch Aufgabenverzicht kompensieren.

Die Initiative gibt jedoch keine Antwort, wie und wo die umgeleiteten Mittel kompensiert werden könnten.

 

In der Wintersession 2005 beschloss das Parlament, den Bundesanteil aus den Verkäufen der nicht mehr benötigten Goldreserven, d.h. ca. 7 Mrd. Franken, dem Ausgleichsfonds der AHV gutzuschreiben – sofern die KOSA-Initiative abgelehnt wird.

Die AHV wird somit bei einem Nein zur Initiative nicht leer ausgehen!

Das Bundesgesetz über die Verwendung der 7 Mrd. Franken ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative.

Selbst diese bedeutende Summe vermag jedoch die strukturellen, u.a. auch demographiebedingten Probleme der AHV nicht zu lösen – genauso wenig wie die Initiative.

Seit der Ablehnung der früheren Vorlage zur 11. AHV-Revision in der Volksabstimmung vom Mai 2004 haben sich Umstände und Beweggründe für eine AHV-Revision nicht grundlegend verändert. Die damaligen Projektionen bestätigen sich auch heute.

Der AHV-Fonds wird (ohne Berücksichtigung der Schulden der IV, die er deckt) schon im Jahre 2011 auf unter 70% einer Jahresausgabe sinken und dann weiter abnehmen.

Daher hält der Bundesrat zur Sicherung der AHV eine 11. AHV-Revision als ersten, kurzfristigen Schritt nach wie vor für unumgänglich.

Andere grundlegende materielle Änderungen zur langfristigen Konsolidierung der AHV-Finanzen sollen zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich 2008f.) im Rahmen der 12. AHV-Revision bzw. einer anderen Gesetzesrevision vorgelegt werden.

Diese Aufgabe nimmt uns niemand ab. Schon gar nicht die KOSA-Initiative!

Ich fasse zusammen: Der Bundesrat und mit ihm auch National- und Ständerat sagen NEIN zur KOSA-Initiative, weil

  1. Die Initiative die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der SNB aufs Spiel setzt,
  2. Sie den soliden Schweizer Franken gefährdet und damit das Vertrauen in unsere Währung schwächt, was zu Inflation und Wohlfahrts-einbussen führen kann,
  3. Sie keine neuen Finanzquellen erschliesst, sondern vorhandene Mittel lediglich umlagert und damit neue Lücken im Bundeshaushalt schafft,
  4. Sie das Versprechen für eine sichere AHV nicht einlösen kann. Im Gegenteil: Sie droht notwendige strukturelle Anpassungen bei der sozialen Sicherung zu verzögern.
  5. Und schliesslich – dies ist der indirekte Gegenvorschlag: wird bei Ablehnung der KOSA-Initiative der AHV-Fonds das Bundesdrittel aus dem Erlös des Goldverkaufs (7 Mrd. Franken) erhalten. Die AHV geht somit nicht leer aus.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen.

 
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