Themen
Asylpolitik
Referat

Bundesrätlichen Entwurf zurückweisen

Die SVP hat die Abstimmung zu ihrer Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch" nur hauchdünn verloren. Das Resultat zeigt eines mit aller Deutlichkeit: Es lässt sich offensichtlich nicht mehr…

Nationalrat Otto Laubacher, Kriens (LU)

Revision des Asylgesetzes notwendig

Die SVP hat die Abstimmung zu ihrer Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“ nur hauchdünn verloren. Das Resultat zeigt eines mit aller Deutlichkeit: Es lässt sich offensichtlich nicht mehr wegdiskutieren, dass die Asylpolitik der Schweiz jahrelang in eine falsche Richtung ging. Die Asylgesetzgebung hat schon mehrere Revisionen hinter sich, und dennoch gibt es nach wie vor gravierende Mängel:

  • Jeder kann in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, auch wenn er über sichere Staaten einreist.
  • Die Asyl- und Rekursverfahren dauern mehrere Jahre und führen dadurch in über 50% der Fälle zu einer vorläufigen Aufnahme.
  • Krankheit führt zur Aufnahme. Damit wird das Asylrecht ausgeweitet und das marode Gesundheitssystem der Schweiz zusätzlich strapaziert.
  • Jeder Kanton bietet so viel Luxus wie er will. Das Asylland Schweiz geniesst dadurch einen Ruf als grosszügiges Aufnahmeland.
  • Das Vollzugsproblem ist nicht gelöst.

Dass Handlungsbedarf besteht, musste sogar Bundesrätin Metzler im Abstimmungskampf zugeben. Sie räumte ein, dass die Asylinitiative auf tatsächliche Missstände aufmerksam mache. Sie verwies als Ausweg aus der Asylmisere allerdings immer wieder auf den Entwurf der Asylgesetzrevision. Sie versprach, der Bundesrat würde damit für ein Asylgesetz sorgen, mit dem der Missbrauch bekämpft werden könne, das aber der humanitären Tradition gerecht würde. Der Entwurf löse im Gegensatz zur Asylinitiative die bestehenden Probleme mit praktikablen Massnahmen, hiess es.

Bundesrätlicher Entwurf verschlechtert die Situation zusätzlich

Die SVP steht hinter der humanitären Tradition der Schweiz. Was heute in der Asylpolitik gang und gäbe ist, hat aber damit nichts mehr zu tun. Tatsache ist, dass vor allem diejenigen zu einer Aufenthaltsgenehmigung über das Asylrecht kommen, die die besten Tricks kennen. Die Asylgesetzrevision, wie sie Bundesrätin Metzler vorschlägt, wird daran nichts ändern, im Gegenteil. Sie wird die Türen für den Asylrechtsmissbrauch sogar noch weiter öffnen als bisher. Am schlimmsten wird sich die Schaffung des neuen Status auswirken. Mit der humanitären und der provisorischen Aufnahme werden neue Aufenthaltstitel geschaffen, um die Pendenzenberge kosmetisch zu korrigieren. Damit kommen abgewiesene Asylbewerber faktisch zu einem Aufenthaltsrecht, das demjenigen der echten Flüchtlinge ähnelt. Dies zeigt sich auch im Wirkungsartikel AsylG Art. 59. Es wird ein neuer Weg geschaffen, um in der Schweiz zu einer Erwerbstätigkeit zu kommen. Die einzelnen Bestimmungen zu diesen neuen Aufenthaltstiteln finden sich denn auch im ANAG, also im Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung, und nicht im Asylgesetz selber. Natürlich kann man darauf hinweisen, dass die neuen Bewilligungen nur jeweils für 12 Monate ausgesprochen werden, und dass die Möglichkeit zur Aufhebung besteht. Aber die Erfahrungen haben gezeigt, dass damit faktisch der Aufenthalt gesichert ist.

Als weitere Kritikpunkte sind die fehlende Definition des Betreuungsstandards zu nennen, aber auch der Zwang zur Benennung einer Vertrauensperson für Jugendliche in Art. 17 AsylG. Man muss sich das mal praktisch vorstellen: Jugendliche reisen kilometerweit bis in die Schweiz alleine, gelten möglicherweise in ihrem Land als Erwachsene, bei uns aber werden sie quasi zwangsverbeiständet.

Im weiteren liegt es auf der Hand, dass die im Abstimmungskampf viel zitierte und so genannt praktikablere Drittstaatenregelung nach der Vorstellung des Bundesrates so viele Ausnahmen vorsieht, dass sie schliesslich gar nichts mehr bringt (AsylG Art. 34). Zudem ist sie mit einem aufwändigen Verfahren verbunden. Man wollte offensichtlich keine Regelung, die greift. Man wollte im Abstimmungskampf lediglich so tun, als würde man den Vorschlag der SVP aufnehmen. Mit den formulierten Artikeln hebelte man die Regelung dann aber gleich wieder aus. Man braucht sich dann nicht zu wundern, wenn plötzlich zahlreiche Personen sich auf verwandtschaftliche Beziehungen berufen.

Auch die Tatsache, dass die Erwerbstätigkeit nicht gesetzlich eingeschränkt (Art. 43, Abs. 3bis und Art. 61) werden soll, zeigt den Geist, den diese Revision atmet. Es geht offensichtlich nicht um die Bekämpfung des Missbrauchs im Asylwesen. Man hat längst resigniert und ist bereit, aus dem Asylwesen Arbeitskräfte zu rekrutieren, während man im Ausländerrecht alle regulären Wege für Personen ausserhalb der EU schliesst. Das ist eine bedenkliche Entwicklung in unserem Rechtsstaat.

Asylgesetzrevision nicht akzeptabel

Die SVP kann die Asylgesetzrevision so nicht akzeptieren. Sie nimmt nur zum Schein Punkte der Asylinitiative auf, bietet aber keine wirkliche Grundlage zur Bekämpfung des Asylrechtsmissbrauchs. Vielmehr ist sie ein weiterer Schritt in Richtung Resignation vor den Pendenzenbergen. Das entspricht nicht dem Willen des Volkes, der in der Abstimmung vom 24. November 2002 zum Ausdruck kam. Der Unwillen über die Missstände ist gross und wenn es zu einem Nein zur Asylinitiative kam, dann nur, weil man einmal mehr den Versprechungen des Bundesrates für ein besseres Asylgesetz glaubte. Dieser Entwurf kann die Versprechen nicht einhalten. Die SVP wird die Vorlage deshalb zurückweisen. Der Entwurf ist so zu überarbeiten, dass das Asylgesetz der Aufgabe nachkommt, der es dienen muss. Es ist nicht dazu da, die Arbeit für die Behörden zu erleichtern. Angesichts der heutigen Entwicklungen bezüglich Migration muss es Massnahmen bieten, die zur Bekämpfung des Missbrauchs des Asylwesens geeignet sind. Wird die Revision diesem Ziel nach den Beratungen nicht gerecht, wird die SVP auch ein Referendum nicht scheuen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden