Die Sozialwerke sollen in unserem Land einen neuen zusätzlichen Ausbau erfahren. Ohne die soziale Notwendigkeit zu prüfen…
Die Sozialwerke sollen in unserem Land einen neuen zusätzlichen Ausbau erfahren. Ohne die soziale Notwendigkeit zu prüfen und ohne die finanzielle Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die Mutterschaftsversicherung ist ein weiteres, der sozialistischen Lehre entsprechendes Umverteilungselement. Kinder sind bekanntlich eine Belastung, welche das Leben der die Versantwortung tragenden Eltern stark beeinflussen und verändern. Sie sind die Fortsetzung der gewohnten Lebensweise mit der individuellen Freiheit einschränken und bestimmen den Tagesablauf. Was liegt der für Sozialisten und ihren Zudienerinnen und Zudienern näher als den Staat mit der Lösung des anstrengenden Problems zu beauftragen. Staatskinder heisst die Lösung. Will man die Kleinen nicht vom ersten Tag in professionelle vom Staat geprüfte öffentliche Kinderumsorge- Anstalten geben kann, muss der materielle Verlust vom Staat garantiert abgegolten werden.
Weiterer Sozialausbau nicht zu verantworten
Die soziale Absicherung ist von grosser Bedeutung. Mehr Luxus können wir uns aber nicht mehr leisten: Unser Sozialstaat hat die ökonomischen Grenzen erreicht. Ein weiterer Ausbau wird zu noch höheren Lohnnebenkosten und zu noch höheren Steuer- und Abgabebelastungen der Bevölkerung führen. Dies bremst bzw. verunmöglicht das Wirtschaftswachstum und schadet direkt unseren Betrieben.
Die Ausgaben für die soziale Sicherung sind in viel grösserem Ausmass als die Wirtschaft gewachsen. Vergleicht man die gesamten Einnahmen der Sozialversicherungen mit den Ausgaben im Zeitraum von 1988 bis 2001 sieht man, dass die Ausgaben viel stärker gewachsen sind als die Einnahmen. Das durchschnittliche Einnahmenwachstum zwischen 1988 und 2000 betrug 5,7%. Das durchschnittliche Ausgabenwachstum im gleichen Zeitintervall jedoch 6,3%. Dieser Trend muss gebrochen werden.
„Sozial(istischer“) Kurswechsel des SGV?
Man könne die Mutterschaftsversicherung nicht länger den wenig zuverlässigen Sozialpartnern überlassen. Der SGV erklärt sich und seine Mitglieder damit offiziell für unfähig, solche Probleme zu lösen. Sie stellen sich damit auf die gleiche Stufe wie die Sozialisten, welche in jedem Mitglied der Gesellschaft ein bedauernswertes Wesen sehen, welches den Auftrag, die Herausforderungen des Alltags zu meistern, nie gewachsen sein kann. Heute gilt es als modern und zukunftsträchtig, möglich alles was mit Mühsal verbunden ist, dem Staat zu überlassen. Dass die finanzielle Belastung dieser Mentalität nicht bewältigt werden kann, wissen wir bereits heute. Der SGV hat am 29. April 1998 einstimmig eine Resolution verabschiedet, die genau das Gegenteil von dem, was sie heute unterstützen, angesagt hat. Aber vor allem in der Sozialpolitik gibt es immer noch einen guten Grund, das Falsche zu tun. Die Lohneinbusse der Mütter werde ja vorerst einmal bescheiden abgegolten, sagen die Befürworter. Es ist damit offensichtlich: Ein späterer Ausbau ist bereits geplant.
Erwerbsersatz Sache der Sozialpartner
Erwerbsersatz ist Sache der Sozialpartner und sollte es auch bleiben. Die Ausnahme der Dienstleistung wird in der Verfassung besonders erwähnt im Art. 59. Daraus lässt sich ablesen, dass es nie beabsichtigt war, eine staatliche Erwerbseratzordnung bei Mutterschaft einzuführen.
Wenn hin und wieder postuliert wird, dass Frauen auch EO-Beiträge bezahlen und dadurch einen Rechtsanspruch bei Mutterschaft geltend machen könnten, die diese Aussage absurd. Militärdienst zu leisten ist für jeden Schweizer Mann Pflicht und im Interesse des Sicherheitsauftrages für die gesamte Bevölkerung auszuüben. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, hat er eine Erwerbsabgabe zu leisten. Der Staat garantiert ihm dafür Ersatz für Verdienstunfall und Ersatz bei Unfall oder Tod. Mutterschaft damit gleich zu setzen ist zumindest leichtsinnig um nicht zu sagen dumm. Dass der Erwerbsersatz für Mutterschaft nun neu in der EO Aufnahme finden soll, ist vielmehr nur damit zu begründen, weil die finanziellen Mittel kurzfristig noch vorhanden sind und damit die Finanzierungsfrage vorläufig ausgeklammert werden kann.
Der Vorschlag einer Mutterschaftsversicherung in der EO ist sowohl wirtschaftlich wie auch sozialpolitisch völlig verfehlt und muss abgelehnt werden. Stattdessen muss wie bereits bei der letzten Abstimmung 1999 zum Ausdruck gebracht werden, dass die sozialpartnerschaftliche OR-Lösung zum Anwendung kommt und funktioniert.