Referat

Die Bedeutung der Infrastruktur

Obschon Infrastruktur und Fluggesellschaft eng zusammenhängen, muss von der Bedeutung her doch klar getrennt werden. Wie es…

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)

Obschon Infrastruktur und Fluggesellschaft eng zusammenhängen, muss von der Bedeutung her doch klar getrennt werden. Wie es heraus kommt, wenn der Staat eine Fluggesellschaft betreibt, sehen wir am Beispiel der SWISS. Vom ursprünglichen, politisch diktierten Konzept 26/26/82 ist nicht viel übrig geblieben. Die Politik musste sich schliesslich der Realität des Marktes beugen. Wenn eine Fluggesellschaft rentabel sein will, muss sie sich kurzfristig auf die Entwicklungen des Marktes anpassen können. Ob dieses staatlich finanzierte Unternehmen längerfristig auf dem richtigen Weg ist, bleibt offen. Die SVP ist mehr denn je davon überzeugt, dass solche staatlichen Eingriffe in den Wirtschaftskreislauf in einem modernen Staat wie der Schweiz nichts zu suchen haben. Heute sehen wir, dass Versuche kleiner schweizerischer Fluggesellschaften wegen diesem finanziellen Engagement des Staates massiv leiden – ja gar verhindert werden.

Anders sieht es bei der Flughafeninfrastruktur aus. Sie muss so ausgerichtet sein, dass sie auch künftigen Entwicklungen begegnen kann. Die Infrastruktur muss vor allem die Möglichkeit bieten, dass der Luftverkehr sich entsprechend den Bedürfnissen des Landes und des Wirtschaftsstandortes Schweiz entwickeln kann.

Die ganzen Turbulenzen rund um den Flughafen Zürich-Kloten, vor allem die An- und Abflüge, sind die Folge von verunglückten Verhandlungen eines Staatsvertrages mit Deutschland. Es ist Bundesrat Leuenberger nicht gelungen, den Stände- und Nationalrat zu überzeugen, diesen Vertrag und seine Einschränkungen zu akzeptieren, respektive zu ratifizieren. Auch die SVP hat darauf hingewiesen, dass das Verhandlungsresultat klar ungenügend und das Abkommen deshalb inakzeptabel ist.
Die Folge des vertraglosen Zustandes sind die Südanflüge und der berechtigte Protest dagegen. Inzwischen ist dieser Unmut auch auf andere betroffene Regionen übergesprungen und hat in allen Himmelsrichtungen Widerstand mobilisiert – auch im Norden des Flughafens. Die Nordausrichtung des Flughafens ist jedoch die einzig sinnvolle Lösung. Dies aus verschiedenen Gründen:

  1. Die Nordausrichtung des Flughafens Zürich-Kloten ist historisch gewachsen. Der Flughafen ist so konzipiert worden. Der Nordausrichtung ist auch die Siedlungsentwicklung gefolgt. So sind durch die jetzt geltenden Verfahren bis zu 450’000 Einwohner von Fluglärm betroffen – vorher waren es ca. 42’000.
  2. Die Nordausrichtung des Flughafens ist aber auch durch die Topografie bedingt: Im Süden, Westen und Osten ist er von Hügeln umgeben. Der Flughafen kann nicht einfach umgedreht werden.
  3. Ob das Pistensystem überhaupt um- oder ausgebaut werden könnte, ist noch aus einem anderen Grund höchst umstritten. Der Flughafen liegt in einer Moorlandschaft, und die ist durch den Rothenturm-Artikel in der Bundesverfassung geschützt. Ich denke, dass wir uns alle lebhaft vorstellen können, dass die Gegner eines Um- oder Ausbaus des Pistensystems prominente Unterstützung durch die Umweltverbände erhalten würden!

Wir leben also mit der vorhandenen Infrastruktur und mit der Nordausrichtung des Flughafens Zürich-Kloten. Aber wir müssen dennoch ein paar Lösungen für die im Moment schwierige Situation finden. Bemühen wir deshalb doch auch einmal den gesunden Menschenver-stand. Obschon jedermann die Flugzeuge am Himmel sehen kann, ist nur der messbare Lärm entscheidend – und nicht die Flugbewegungen. Das heisst nicht, dass mit der Anzahl Flugbewegungen kein Problem besteht. Aber einige Ideen, die heute im Umlauf sind, erscheinen der SVP wenig tauglich zur Lösung des Problems.

  • Eine demokratische Verteilung des Fluglärms – eine neue Art der „Opfersymmetrie“ – verbietet sich allein schon wegen dem Umweltschutzgesetz – das vom UVEK doch sonst immer so hoch gehalten wird! Dort ist nämlich vorgeschrieben, dass der Lärm begrenzt werden müsste. Damit verbietet es sich eigentlich, möglichst viele Menschen dem Lärm auszusetzen.
  • Die Frage der Sicherheit lässt es ebenfalls nicht zu, die Landeanflüge über einem Gebiet abzuwickeln, das zehnmal dichter besiedelt ist. Der Flugverkehr ist soweit möglich zu kanalisieren – nicht zu verteilen!
  • Die andere Idee, eine Plafonierung, begrenzt primär nur einmal die Flugbewegungen und nicht den Lärm. Sie widerspricht den Nichtdiskriminierungsbestimmungen in den Bilateralen Verträgen. Denn es stellt sich dann ja die Frage, welchen Flügen oder Fluggesellschaften der An- und Abflug verboten werden soll. Eine Plafonierung verhindert vor allem aber, dass sich der Flughafen gemäss den Bedürfnissen des Wirtschaftsstandortes weiter entwickeln kann.

Obwohl die heutige Flugverkehrsentwicklung den Schluss zulässt, dass kaum mit wesentlich mehr Bewegungen zu rechnen ist, möchte ich den Hub (oder Drehkreuz) Zürich-Kloten nicht ausschliessen. Ob der Flughafen aber je diese Funktion übernimmt, kann nicht durch die Politik, sondern nur durch den Markt bestimmt werden.

Wenn die Politik eine Aufgabe hat in dieser herausfordernden Situation, dann jene, klar und deutlich zu erklären, dass der Flughafen Zürich-Kloten nicht einfach – mit der schon fast traditionellen Schadenfreude gegenüber Zürich – als ein kantonales Problem abgetan werden kann. Das ist hierzulande noch nicht verstanden worden. Es mag sein, dass der Grossteil der Wertschöpfung zuerst im Kanton Zürich selber anfällt – das spielt aber nur eine untergeordnete Rolle, denn der Flughafen Zürich-Kloten beeinflusst die gesamte Volkswirtschaft: Amerikanische und asiatische Touristen kommen nicht mehr ins Berner Oberland oder ins Engadin, Unternehmen verlagern hochqualifizierte Arbeitsplätze, die Transferleistungen des Kantons Zürich zuhanden der Eidgenossenschaft fallen geringer aus und so weiter. Diese volkswirtschaftlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, ist vordringliche Aufgabe des Bundesrates.

Eine zentrale Aufgabe des Bundesrates ist es, neue Verhandlungen mit Deutschland aufzunehmen. Um die angespannte Situation etwas zu entschärfen und unseren deutschen Nachbarn auch einen Anreiz für Verhandlungen zu bieten, sollten alle offenen nachbarschaftsrechtlichen Fragen eingebracht und in einem umfassenden Paket geregelt werden – nicht nur die deutschen, sondern auch die schweizerischen Interessen. Ich denke da an die Streitigkeiten rund um die Landkäufe Schweizer Landwirte in Süddeutschland, die von Deutschland gewünschte Umfahrung von Waldshut, die überproportional grosse Lastwagenkarawane aus Deutschland durch die Schweiz usw. Wichtig ist aber vor allem, dass wir die Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen. Die Interessen der Schweiz sind ohne falsche Rücksichtnahme mit allem Nachdruck einzubringen. Aber auch die Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens müssen ernst genommen und im Rahmen der gesetzlichen Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren einbezogen werden. Das gilt für die Anwohner auf der schweizerischen wie auf der deutschen Seite der Grenze.

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)
 
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