Der Bericht enthält die Statistik für das Jahr 2009 derjenigen Straftäter, die gemäss Verfassungsbestimmung auszuschaffen sind. Die hohe Zahl der Kriminellen ist erschreckend. Von 24’000…
1. Aktuelle Zahlen
Der Bericht enthält die Statistik für das Jahr 2009 derjenigen Straftäter, die gemäss Verfassungsbestimmung auszuschaffen sind. Die hohe Zahl der Kriminellen ist erschreckend. Von 24’000 Kriminellen sind 16’000 Ausländer. Die Hälfte davon haben nicht einmal eine rechtmässige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, gegen 2‘500 sind zudem aus dem Asylbereich. (vgl. Beilage).
2. Die elitäre Auftrags-Nicht-Erfüllung
Vordergründig wurde die Arbeitsgruppe eingesetzt, um die von Volk und Ständen gutgeheissene Verfassungsgrundlage zur Ausschaffung krimineller Ausländer auf Gesetzesstufe umzusetzen. Der Bericht zeigt, dass die Mehrheit der Arbeitsgruppe das Gegenteil wollte – nämlich die Nichterfüllung – indem sie sich am abgelehnten Gegenentwurf orientiert, so dass der deutliche Volkswille nicht umgesetzt wird. Mindestens 84% der kriminellen Ausländer werden nicht des Landes verwiesen, weil man – entgegen dem Verfassungstext – eine Mindeststrafe verlangt, und zahlreiche andere sind nicht betroffen, weil man – ebenfalls verfassungswidrig – keine automatische Ausschaffung anordnet.
3. Taktik der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe wurde aus ausdrücklichen Gegnern der Ausschaffungsinitiative und lediglich zwei Befürwortern des angenommenen Verfassungsartikels gebildet. Nur diese beiden Mitglieder setzten sich für die korrekte Umsetzung des Volkswillens, wie er klar vorliegt, ein. Statt 16’000 Landesverweise, wie es der Verfassungstext verlangt, sollen gemäss Mehrheitsvorschlag lediglich maximal rund 2‘500 des Landes verwiesen werden!
Die Taktik der Arbeitsgruppe war: Das Parlament soll die Mehrheitsfassung genehmigen, die zwar etwas besser ist als das geltende Recht, aber den Verfassungsauftrag bei weitem nicht erfüllt. Wer das Referendum gegen das dannzumalige verwerfliche Gesetz ergreift und sogar in einer Volksabstimmung die Mehrheit bekommt, erreicht lediglich, dass die heute noch schlechtere Gesetzgebung weiter gilt. Damit wird das mögliche Referendum als Korrekturmittel ausgeschlossen. Durch eine verfassungswidrige Gesetzgebung soll der Volkswille ausgehebelt werden. Einmal mehr manifestiert sich das elitäre Denken von Bundesrat und Verwaltung.
4. Wie setzt die SVP den Volkswillen durch?
Die SVP hat alles zu tun, damit die modernen Vögte, die die Volksrechte schmälern und abbauen wollen, nicht auf ihre Rechnung kommen. Darum, wird sie das verwerfliche Gesetz nicht durch ein Referendum, sondern mittels einer neuen Verfassungsinitiative wirkungsvoll bekämpfen. Die SVP wird deshalb den einwandfrei formulierten Gesetzesvorschlag der Kommissionsminderheit, die dem Verfassungsauftrag entspricht, als neue Ausschaffungsinitiative vor Volk und Stände bringen, so dass dieser nicht mehr verwässert werden kann, sondern direkt angewendet werden muss.