Die Familieninitiative nimmt Rücksicht auf zwei elementare Pfeiler unseres Rechtsstaates: Prinzip der Eigenverantwortung und Gleichbehandlungsprinzip. Eine Familie mit Eigenbetreuung soll nicht…
– von Heinz Tännler, Regierungsrat SVP des Kantons Zug, Steinhausen (ZG) –
Gleichstellungsaspekte sowie ordnungs- und fiskalpolitische Aspekte
Gesellschaftspolitische Aspekte
Zuger Modell
Der Kanton Zug hat schon längst den Fremdbetreuungs- und Eigenbetreuungsabzug eingeführt. Insofern und zu Recht hat er mit deutlicher Volksmehrheit die gesellschaftspolitischen Aspekte und Gleichstellungsaspekte sowie das Prinzip der Eigenverantwortung höher gewichtet als fiskalpolitische Grundsätze, die als solche nicht mehr die Regel sind. Der Kanton Zug hat mit der Anpassung seines Steuergesetzes den Fremdbetreuungsabzug unter dem bundesrechtlichen Maximum mit Fr. 6’000.– festgelegt und auf der anderen Seite den Sozialabzug für Einverdiener-Familien auf Fr. 6’000.– verdoppelt. Der Kanton Zug ist mit gutem Beispiel vorausgegangen und hat gezeigt, dass mit dieser Gesetzesanpassung eine finanziell verkraftbare Lösung gewählt worden ist.