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Asylpolitik
Referat

Was ist zu tun?

Das Asylwesen ist aus dem Ruder gelaufen. Es in Ordnung zu bringen, ist vordringliche Aufgabe. Dass die Schweiz Flüchtlinge – d.h. Personen, die in ihren Ländern an Leib und Leben verfolgt sind…

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

Das Asylwesen ist aus dem Ruder gelaufen. Es in Ordnung zu bringen, ist vordringliche Aufgabe. Dass die Schweiz Flüchtlinge – d.h. Personen, die in ihren Ländern an Leib und Leben verfolgt sind – aufnimmt, ist unbestritten. Das Problem ist der Asylrechtsmissbrauch. Dieser hat massiv zugenommen.

a) Zu beseitigende Missstände

  1. Hauptgrund für die unkontrollierte Zuwanderung im Asylbereich ist die zu hohe Attraktivität der Schweiz.
  2.  Die Attraktivität besteht in der zu langen Verfahrensdauer, in der Legalisierung des Missbrauchs (vor allem durch die Berufung auf die lange Anwesenheitsdauer), in der Härtefallregelung, in der hohen Anerkennung der „vorläufig Aufgenommenen“, in der finanziellen Unterstützung von Illegalen, im mangelhaften Vollzug und der mangelhaften Wegweisung.

b) Mängelbehebung durch bessere Führung im Migrationsbereich

  1. 1. Das Bundesamt für Migration ist nach der Reorganisation nicht mehr funktionsfähig. Die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen, hat erste Priorität.
  2. Die Führung des Asylwesens ist mangelhaft. Sie muss erzwungen werden.
  3. Eine rasche und wirkungsvolle Verfahrensstraffung, sowie ein effizienter Vollzug und eine konsequente Wegweisung, sind durch eine zielgerichtete Führung sicherzustellen. Sie wären auch ohne Gesetzesrevision möglich. Gesetzgeberisch vordringlich ist dagegen die Bestimmung, welche Dienstverweigerung und Desertation als Anerkennungsgrund für Flüchtlinge ausschliesst.
  4. Der vorgelegte Entwurf zur Asylgesetzrevision bringt keine Verbesserung, sondern eher das Gegenteil: So wird die Attraktivität weiter erhöht (z.B. durch das Recht auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, kostenlose medizinische Untersuchungen und dem Ausbau von Integrationsprojekten). Auch bei der Verfahrensverkürzung geht die momentane Vorlage in die falsche Richtung: Der Ständerat will nach dem Asylverfahren gar noch ein ausländerrechtliches Verfahren zulassen. Und die wichtigen Vollzugs- und Wegweisungsprobleme werden in der Vorlage gar nicht angegangen. Kurz: die vorliegende Vorlage ist unbrauchbar und teilweise gar kontraproduktiv!
  5. Dringliche Motionen
    Die SVP stellt in der SPK fünf Anträge auf Kommissionsmotionen, die im Dringlichkeitsverfahren behandelt werden müssen, um die grössten Missstände sofort zu beseitigen. Es sind dies:
    – sofortige Senkung der Nothilfepauschalen an die Kantone als Anreiz für eine schnellere Wegweisung;
    – unverzügliche Wiedereinführung der Grenzkontrollen gegenüber jenen Staaten, die Dublin nicht einwandfrei umsetzen, insbesondere Italien;
    – rascher Abschluss eines Abkommens mit Italien für eine schnellere und unbürokratische Überstellung von Dublinfällen;
    – Bereitstellung neuer Haftplätze;
    – Entschädigung der Gemeinden mit Empfangszentren mit einer Sicherheitspauschale.

c) Änderung des Asylgesetzes
Die SVP verlangt in der laufenden Asylgesetzrevision Änderungen in folgenden Bereichen:

  1. Änderung des Asylgesetzes zur Senkung der Attraktivität.
    Die Schweiz ist infolge einer viel zu largen Asylpolitik gegenüber Wirtschaftsflüchtlingen, Illegalen, Drogenhändlern und Kriminellen viel zu attraktiv. Dies hat sich auch in den Schlepperkreisen herumgesprochen und in der Folge sind die Asylgesuche unhaltbar gestiegen.
    NR Hans Fehr stellt Ihnen die entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen, um die Attraktivität zu senken, vor.
  2. Die Verfahrensverkürzung muss durch die Gesetzgebung von den Behörden erzwungen werden. Die anzustrebende, gesetzliche Regelung zeigt anschliessend NR Heinz Brand.
  3. Der äusserst mangelhafte Vollzug und die fehlende Wegweisung sind in erster Linie auf die Untätigkeit der eidgenössischen und kantonalen Behörden zurückzuführen. Frau NR Roberta Pantani erläutert, mit welchen gesetzlichen Massnahmen die Behörden gezwungen werden sollen, Vollzug und Wegweisung zu verbessern.
Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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