Die Revision, die uns hier vorgelegt wird, soll die Asylverfahren beschleunigen und gleichzeitig gerechter machen. Wenn das tatsächlich so wäre, müsste man Beifall klatschen. Ein zweiter Blick offenbart aber zahlreiche versteckte Mängel, die die Grundidee zunichtemachen.
Als erstes Manko ist da die Bereitstellung eines kostenlosen Anwalts für jeden Antragsteller zu nennen. Diese Neuerung wird die Migration in unser Land weiter fördern, findet sie doch bei uns ein Umfeld, das sie sonst nirgends hat. Diese Neuerung kommt zudem zu einem ungünstigen Zeitpunkt, in dem die Schweiz zunehmend die einzige Passagemöglichkeit zwischen den Herkunftsländern der Migranten und Nordeuropa wird. Während die anderen Staaten einer nach dem anderen dem Schengen-Abkommen zum Trotz die Grenzen schliessen, bleibt unser Land bald das einzige, das die Grenzen weiterhin offenhält. Hinzu kommt, dass wir eine Reihe von Annehmlichkeiten zu bieten haben. Die Asylsuchenden werden bei uns sozusagen von A wie Anwalt bis Z wie Zahnarzt umsorgt. Anderswo ist das natürlich nicht der Fall, angefangen bei unseren italienischen Nachbarn. Dort haben ausschliesslich jene Asylsuchenden, die in einem Asylzentrum wohnen, Anspruch auf Sozialhilfe und selbst das nur für eine begrenzte Zeit. Dann heisst es für sie und auch für all jene, die aus Platzmangel gar nie erst eine Unterkunft finden: Seht selber, wie ihr zurechtkommt! Unter diesen Umständen ist es nur selbstverständlich, dass sich die leicht zugängliche Schweiz wie ein Eldorado ausnimmt.
Im Zusammenhang mit den Gratisanwälten ist geplant, einen Dienstleistungsvertrag mit allen Beratern und Rechtsvertretern abzuschliessen (im Pilotzentrum in Zürich ist das die Schweizerische Flüchtlingshilfe, deren finanzielle Interessen in dieser Angelegenheit offensichtlich sind). Die Kosten werden explodieren, auch wenn die Anwälte sich derzeit noch mit relativ bescheidenen Honoraren begnügen. In Zürich ist es eine Pauschale von 1361 CHF. Es ist natürlich schwierig, die zusätzlichen Kosten zu beziffern. Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, schätzt, dass sich die derzeitigen Kosten bis 2018 auf 2.4 Milliarden CHF verdoppeln werden. Interessant ist, dass der Bundesrat in der Medienmitteilung über den ersten Nachtragskredit 2016 für das Asylwesen (+ 353,4 Millionen CHF) angibt, ursprünglich für 2015 mit mehr abgeschlossenen Fällen (30’000) als neuen Asylgesuchen (26’000) gerechnet zu haben. Stattdessen wurden 39’500 Gesuche eingereicht und nur 28’100 abgeschlossen. Die zusätzlichen Kosten für die Sozialhilfe belaufen sich auf 266,8 Millionen CHF. 82,8 Millionen CHF werden für zusätzliche Unterbringungsplätze beantragt.
Ein echtes Problem stellt auch die Beschäftigung der Asylsuchenden dar. In den ersten fünf bis sieben Jahren beläuft sich die Sozialhilfequote von Flüchtlingen zwischen 18 und 65 Jahren auf etwa 80%. Einen Spitzenwert nehmen die Eritreer mit teilweise bis zu 95% ein. Nach fünf oder sieben Jahren fallen diese Personen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Wenn eine Person im Alter von 27 arbeitslos wird und es bis 65 bleibt, wobei sie jährlich 30’000 CHF Sozialhilfe erhält (spezielle Behandlungen, Familienzusammenführungen oder -gründungen nicht einberechnet), kostet sie bis zur Pensionierung etwa 1,1 Million CHF. Diese Summe gilt es im Hinterkopf zu behalten, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass alleine im Januar und Februar 2016 6333 Asylanträge eingereicht wurden. Im Vergleich zu den 2989 Anträgen für die gleiche Periode im Vorjahr ist das eine Verdoppelung. Dazu kommt die hohe Schutzquote von bis zu 60% unter Bundesrätin Sommaruga (d.h. 6 von 10 Asylbewerbern bleiben langfristig in der Schweiz).
Diese exponentiellen Kostensteigerungen üben einen besonders negativen Einfluss auf unsere Bevölkerung aus. Diese Auswirkungen werden sich angesichts der systematisch beschönigenden Prognosen noch weiter verschlimmern. Die Summen, die das Asylwesen verschlingt, werden dem Geldbeutel des Steuerzahlers entnommen, ohne dass dieser einen Nutzen davon hätte. Im Gegenteil. In dem Mass, in dem die Steuern nicht mehr reichen, um die sorglose Politik des Bundes im Asylwesen zu decken, werden entweder die Schulden schnell ansteigen oder die Ausgaben in anderen Bereichen gekürzt. Beide Lösungen sind denkbar ungünstig in einer Zeit, in der es eigentlich darum ginge, die Defizite in der Landwirtschaft, dem Transportwesen, der Forschung und der Armee zu beheben. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, bleibt uns praktisch keine andere Wahl, als die linke Hand zu benutzen, um die rechte abzuschneiden.
Auch die vorgesehene Asylgesetzrevision kann das Problem nicht lösen. Es wird nur der Durchlauf erhöht, der Abfluss aber bleibt verstopft: Werden die Asylanträge rascher abgefertigt, dann bedeutet das, dass noch mehr Asylanträge behandelt werden können und folglich noch mehr Personen noch schneller bleiben dürfen. Die Zahl der Asylanten und Flüchtlinge wird also noch stärker ansteigen als bis anhin, solange kein Fokus auf den Vollzug bei den Auszuweisenden gelegt wird.