Referat

Staatsstreich gegen den Souverän

Oberster Gesetzgeber unseres Landes – so hält es die Bundesverfassung fest – ist das Schweizer Volk und die Kantone. Doch in aller Stille entmachten Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz und Rechtslehre in unheimlichem Zusammenspiel den Verfassungsgeber.

Christoph Blocher
Christoph Blocher
Parteileitung Herrliberg (ZH)

An Stelle zahlloser Fälle seien hier als Beispiele genannt:

  • Internationales Recht – also nicht nur zwingendes Völkerrecht – soll generell über der Verfassung stehen.
  • Vom Bundesgericht wird das Völkerrecht nicht nur "beachtet", sondern – entgegen der Verfassung – über die Verfassung gestellt.
  • Bundesrat und Parlament missachten immer häufiger missliebige Normen der Bundesverfassung.
  • Bundesrat und Parlament arbeiten daran, wie man Volksinitiativen von vornherein mit immer neuen Hindernissen verhindern kann.  
  • Durch einen Rahmenvertrag soll in zahlreichen Fällen zwingend EU-Recht übernommen und die EU-Gerichtsbarkeit akzeptiert werden.

Die Absicht ist eindeutig, die direkte Demokratie, d.h. die schweizerische Besonderheit, wonach die Bürger den Souverän bilden, soll eingeschränkt, ja gar ausgeschaltet werden. Das ist ein Staatsstreich gegen die von der Verfassung geltende Rangordnung im Staat.
Die Volksinitiative "Schweizer Recht – statt fremde Richter" (Selbstbestimmungsinitiative), stellt sicher, dass die Bundesverfassung wieder die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und dass – mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts – die in der Verfassung festgeschriebene schweizerische Rechtsordnung gilt.

 

Christoph Blocher
Christoph Blocher
Parteileitung Herrliberg (ZH)
 
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