In einer noch nie dagewesenen Aktion brach der Nationalrat am 21. Septem-ber 2016 mit 126 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Verfassung. Er setzte keinen einzigen Punkt der von Volk und Ständen angenommenen Initiative «Gegen Masseneinwanderung» um. Das ist eine Missachtung des Volkswillens, wie es sie in dieser Form in der Geschichte der Eidgenossenschaft noch nie gegeben hat. Wie bei der BREXIT-Abstimmung in Grossbritannien hat das Schweizervolk nur ein Ziel, nämlich die Kontrolle über die Zuwanderung wieder zu erlangen.
Wer behauptet, die SVP hätte kein Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative eingebracht, macht sich zum billigen Sprachrohr der Verfassungsbrecher-Parteien. Das SVP-Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wurde von Volk und Ständen gutgeheissen und steht verbindlich in der Bundesverfassung (Art. 121a). Die Schweiz muss ihre Zuwanderung eigenständig steuern und dafür jährliche Höchstzahlen und Kontingente festlegen. Der Anspruch auf Familiennachzug und Sozialleistungen kann beschränkt werden. Bei der Festlegung dieser Massnahmen gilt ein Inländervorrang. Zudem ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen Rücksicht zu nehmen.
Mit einem ganzen Paket an Anträgen wollte die SVP die bundesrätliche Vorlage im Nationalrat auf Verfassungsmässigkeit trimmen jetzt werden Ständerat Peter Föhn und Ständerat Thomas Minder auch in der kleinen Kammer entsprechende Anträge machen. Das vorliegende Umsetzungskonzept von Peter Föhn ist nach wie vor das einzige, welches den Volkswillen wirklich umsetzt. Im Nationalrat wurde letztlich nur eine Kann-Formulierung für die Einführung einer Stellenmeldepflicht bei Überschreiten eines Schwellenwertes ohne jegliche Wirkung eingeführt. Weitergehende Massnahmen unterstehen einem Vetorecht der EU.
Sie wollten die SVP demütigen – trafen aber den Kern der direkten Demokratie und damit Volk und Stände
Seien wir ehrlich: Die Mehrheit des Nationalrats witterte die Chance, der SVP mit der «Nicht-Umsetzung» der Masseneinwanderungs-Initiative «eins auswischen» zu können. Doch getroffen hat die Ratsmehrheit nicht die SVP, sondern den Kern der direkten Demokratie und damit Volk und Stände. Nationalräte, die Volksentscheide und die Verfassung derart mit Füssen treten, gehören abgewählt. Die zahlreichen empörten Rückmeldungen aus der Bevölkerung nach dem demokratiezerstörenden Verfassungsbruch im Nationalrat sprechen eine deutliche Sprache. Insofern bin ich überzeugt, dass es vielen der Verfassungsbrecher heute noch gar nicht bewusst ist, was sie in ihrer blinden SVP-Abneigung gegenüber Volk und Ständen angerichtet haben.
FDP und CVP machen sich zu Handlangern der Linken
Die vom Nationalrat verweigerte Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative soll «verschärft» werden, versprachen FDP- und CVP-Ständeräte im Vorfeld in den Medien. Jetzt müssen wir feststellen, dass deren Anträge Arbeitgeber verpflichten wollen, eine bestimmte Anzahl Personen aus den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zum Bewerbungsgespräch einladen zu müssen. Wo bleibt da der freie Arbeitsmarkt für alle anderen Inländer und die Arbeitgeber? Im Weiteren sollen Arbeitgeber Ablehnungen von solchen RAV-Bewerbungen schriftlich begründen und die Behörden können dagegen sogar Einsprache erheben. Bei allem Respekt: Aber das ist Gewerkschaftspolitik in Reinkultur und eine ausufernde Bürokratie, welche um eine Mehrfaches grösser ist, als ein effizient organisiertes Kontingentssystem unter Anwendung des bewährten Inländervorrangs. Die SP hat offensichtlich im Hintergrund zusammen mit den Architekten der FDP ganze Arbeit geleistet. Damit verabschiedet sich die FDP – und in deren Schlepptau auch die CVP – definitiv ins linke politische Lager.
Freizügigkeitsabkommen raubt uns Souveränität
Wir müssen heute feststellen, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU der Schweiz jede Souveränität in der Gestaltung der Ausländerpolitik raubt. Das Freizügigkeitsabkommen führt dazu, dass von der Wirtschaft dringend benötigte Chemiker aus den USA, Programmierer aus Indien oder Finanzspezialisten aus Singapur (so genannte Drittstaaten) vom Schweizer Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Im Gegenzug geraten Stellen und Löhne der Schweizerinnen und Schweizer durch die uneingeschränkte Massen-Zuwanderung aus der EU immer mehr unter Druck.
Einen Vertrag, über den man nicht verhandeln kann, muss man kündigen!
Wenn die EU angesichts der zehnfach höheren Zuwanderungszahlen, als bei Vertragsabschluss dem Schweizervolk in Aussicht gestellt, nicht verhandeln will, beweist dies doch nur, dass wir mit dem Freizügigkeitsabkommen übers Ohr gehauen wurden. So bleibt früher oder später nichts anderes übrig als die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mittels Volksabstimmung. Dies, obwohl das Volk im vollen Wissen bei der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative eigentlich bereits Nein gesagt hat zur Personenfreizügigkeit in der heutigen Form. Der Nationalrat und der Ständerat wären also gut beraten, die Masseneinwanderungs-Initiative im Sinne der Verfassung umzusetzen. Mit wirkungslosen Scheinkorrekturen beim Inländervorrang – zur vorübergehenden Volksberuhigung – und der Missachtung aller übrigen Verfassungspunkte, ist es auf jeden Fall nicht getan. Passiert dies nicht, ist die SVP gezwungen, die Kündigung des Freizügigkeitsabkommen ernsthaft ins Auge zu fassen.
Immer weniger kommen an die roten Äpfel ran
Sie alle kennen das in verschiedenen Abstimmungskämpfen zur Personenfreizügigkeit verwendete Bild eines Baumes mit roten Äpfeln. Was aber nützen die Äpfel, wenn immer weniger Menschen in unserem Land an sie rankommen? Wenn mehr als die Hälfte des Stimmvolkes negative Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit gemacht hat, sei es im täglichen Leben, im eigenen Job oder jenem eines Familienmitglieds, wird das Freizügigkeitsabkommen eine Volksabstimmung nicht mehr überstehen. Ich bin überzeugt, dass wir heute schon nahe an diesem Wert sind.