Am vergangenen Wochenende machte eine Statistik des Bundes Schlagzeilen, welche die Begehung von Straftaten mit der entsprechenden Nationalität der Täter verknüpft. Die Zusammenstellung zeigt, dass…
Am vergangenen Wochenende machte eine Statistik des Bundes Schlagzeilen, welche die Begehung von Straftaten mit der entsprechenden Nationalität der Täter verknüpft. Die Zusammenstellung zeigt, dass bestimmte Ausländergruppen in unserem Land viel häufiger kriminell werden als Schweizer oder andere in der Schweiz wohnhafte Ausländer. Damit wird einmal mehr klar, wie wichtig die konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer ist. Diese kann nur mit der SVP-Ausschaffungsinitiative ermöglicht werden.
„Aus unserer Sicht müsste man kriminelle Ausländer aber auch konsequenter ausschaffen. Es gibt in der Praxis einfach zu viele Rekursmöglichkeiten.“ So kommentiert Heinz Buttauer, Präsident des Verbandes Schweizerischer Polizei-Beamter heute in den Medien eine neue Publikation des Bundesamtes für Statistik zur Ausländerkriminalität in der Schweiz. Die Statistik zeigt, dass Personen aus Angola, Nigeria oder Algerien über sechsmal häufiger kriminell werden als Schweizer. Andere Ausländergruppen folgen. Viel zu viele Ausländer kommen in die Schweiz und werden hier kriminell. Viel zu wenige Kriminelle werden hingegen ausgeschafft. Genau hier setzt die SVP-Ausschaffungsinitiative an, mit der kriminelle Ausländer endlich konsequent ausgeschafft werden müssen.
Die neue Statistik ist in vielerlei Hinsicht interessant und entkräftet verschiedene Argumente der Ausschaffungsgegner. Erstens beweist sie erneut, dass die Ausländerkriminalität ein grosses Problem darstellt. Überdurchschnittlich viele Mörder, Vergewaltiger und Gewalttäter sind ausländischer Herkunft. Sie haben hier nichts zu suchen. Zweitens zeigt sie, dass irgendwelche staatlichen Integrationsmassnahmen das Problem nicht lösen werden. Wer dies selbst will, integriert sich in unserem Land. So leben beispielsweise – auch aus Ländern mit höherer Kriminalitätsrate – zahlreiche bestens integrierte Ausländer in der Schweiz, die hier arbeiten, zur Schule gehen und sich korrekt verhalten. Diejenigen, die dies nicht tun, dies nicht tun wollen und straffällig werden, gehören nicht hierher und sollen in ihr Heimatland zurückkehren. Daran ändert keine staatliche Integrationsmassnahme etwas. Auch die Ängste von Mitte-Politikern, eine konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer könnte vor dem Hintergrund der Personenfreizügigkeit mit der EU problematisch sein, werden weitgehend entkräftet. Auszuschaffende Schwerverbrecher stammen in der Mehrheit nicht aus EU-Staaten. Zudem sieht auch das Freizügigkeitsabkommen die Möglichkeit vor, dass Personen, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, ausgewiesen werden können.
Die aktuelle Situation zeigt auch, wie wichtig es ist, dass die Ausschaffung zwingend erfolgt und nicht von einer laschen Praxis unterlaufen werden kann, wie dies heute leider allzu oft der Fall ist. Verschlechtert werden kann der heutige Zustand nur noch durch eine Annahme des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative. Mit diesem werden Anwälten und Richtern alle Instrumente in die Hand gegeben, um Ausschaffungen zu verhindern und unendliche Rekursmöglichkeiten auszuschöpfen. Der Gegenentwurf wäre also ein klarer Rückschritt, sogar gegenüber dem heutigen Recht. Mit dem Verweis auf internationales Recht und fehlende Integration könnte wohl kaum mehr ein krimineller Ausländer ausgeschafft werden. Deshalb ist klar, dass am 28. November nur ein überzeugtes JA zur Ausschaffungsinitiative und ein ebenso überzeugtes NEIN zum Gegenentwurf einen Beitrag zur Lösung der Probleme im Bereich der Ausländerkriminalität leistet.