Die anhaltende Diskussion über kriminelle Ausländer klopft den Bundesrat frühzeitig aus dem Busch. Er beginnt seine Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP bereits morgen Montag. Und die…
Die anhaltende Diskussion über kriminelle Ausländer klopft den Bundesrat frühzeitig aus dem Busch. Er beginnt seine Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP bereits morgen Montag. Und die Medien geben brav Feuerschutz. Die Verbandelungen zwischen Medien und Behörden werden dabei immer unerträglicher. Unter dem Titel „Anstand und Respekt“ schreibt heute Sonntagsblick-Politchef Jürg Lehmann einen inbrünstigen Kommentar zugunsten der bundesrätlichen Position gegen die Ausschaffungsinitiative und für den Gegenentwurf. Anstand und Respekt gebieten es ihm dabei aber offenbar nicht, gegenüber seinen Lesern transparent zu machen, dass er der Schwager der neuen Justizministerin Sommaruga ist, welche zu ihrem Amtsantritt ab Anfang November ebendiese Position des Bundesrates vor dem Volk vertreten muss. Jeder in der Familie hilft, wo er kann…
Auch mit den Fakten nimmt es Herr Lehmann nicht so genau. Der Gegenentwurf gehe „differenzierter“ vor und ermögliche so eine „einheitliche Rechtspraxis“. Das Gegenteil trifft zu. Der Gegenentwurf hat eben genau den Makel der heutigen Rechtslage, dass Aus- und Wegweisungen nach dem Ermessen der Behörden erfolgen bzw. in den meisten Fällen nicht erfolgen. Ausschaffungen bleiben so eine verwaltungsrechtliche Massnahme, die nach dem Gusto der zuständigen Behörden ausgesprochen werden kann, oder eben nicht. Verschlechtert wird die Situation gegenüber dem heutigen Zustand, indem mit dem Gegenentwurf neue, einschränkende Bedingungen für die Ausschaffung eingeführt werden. Mit dem Verweis auf Völkerrecht und Grundrechte, entstehen Relativierungs- und Verhinderungsmöglichkeiten, welche eine grosse Zahl von Ausschaffungen verhindern werden. Wird nun im Einzelfall die „Einheit der Familie“ höher gewichtet als das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung? Es wird sich immer ein völkerrechtliches Abkommen finden, das einer Ausschaffung entgegengehalten werden kann. Nur die Ausschaffungsinitiative schafft die erwähnte einheitliche Rechtspraxis, indem Ausländer, die ein bestimmtes Verbrechen begangen haben, als Teil der Strafe zwingend ausgeschafft werden müssen, ohne Wenn und Aber. Nur die Ausschaffungsinitiative bringt endlich die dringend notwendige Rechtssicherheit. Die stossenden Unterschiede in der Praxis und die damit herrschende Willkür, wie sie heute im Fall von Ausweisungen bestehen und mit dem Gegenentwurf weiter bestehen würden, verschwinden.
Kriminelle integrieren statt ausschaffen
Ungern reden übrigens gerade Vertreter der Mitte-Parteien über den neuen Integrationsartikel, der in den Beratungen zum Gegenentwurf als Konzession an die Linke eingefügt wurde. Er vermischt auf ungeniessbare Weise die Ausschaffung krimineller Ausländer mit der Integration, die gemäss Gegenentwurf neu zur zwingenden Aufgabe für Bund, Kantone und Gemeinden wird. Damit entsteht ein neuer Rechtsanspruch, der dazu führen kann, dass eine Ausschaffung mit dem Verweis auf ungenügende Integrationsanstrengungen des Staates verhindert werden kann. Die Kriminellen werden damit am Schluss nicht ausgeschafft, dafür werden sie mit teuren, staatlichen Integrationsmassnahmen in die Gesellschaft integriert und vielleicht bald zu Schweizer Bürgern.
P.S.: Auch das überparteiliche Komitee „Gegenentwurf Nein“ beginnt morgen den Abstimmungskampf mit einer Medienkonferenz in Bern.