Die „Sonntagszeitung“ stellte gestern eine Verbindung zwischen der hohen Zahl von Einbürgerungsanträgen und der vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative her. Sie nahm damit einen bereits…
Die „Sonntagszeitung“ stellte gestern eine Verbindung zwischen der hohen Zahl von Einbürgerungsanträgen und der vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative her. Sie nahm damit einen bereits früher erfolgten „Aufruf“ einer Migrantenorganisation auf, die Ausländern zu einer Einbürgerung rät. Die Aufforderung kann in letzter Konsequenz auf den Nenner gebracht werden „Verbrecher, bürgert Euch ein!“. Sie widerspiegelt damit in erster Linie die verschrobene Weltanschauung ihrer Absender. Wer sich keiner gravierenden Tat schuldig macht, hat vom neuen Verfassungsartikel nichts zu befürchten. Wer als Ausländer hingegen ein schweres Verbrechen begeht, soll das Land verlassen müssen und nicht eingebürgert werden. Das Problem der zunehmenden Einbürgerungen liegt denn auch anderswo. Politik und Behörden fahren seit Jahren eine Strategie der fortgesetzten Erleichterung von Einbürgerungen. Mit dem in Revision befindlichen Bürgerrechtsgesetz auf Bundesebene und verschiedenen kantonalen Gesetzesprojekten – beispielsweise im Kanton Zürich – sind die nächsten Erleichterungen bereits aufgegleist.
Das Bundesamt für Migration (BFM) „schliesst nicht aus“, dass die Zunahme der Einbürgerungsgesuche einen Zusammenhang mit der Ausschaffungsinitiative hat. Das BFM müsste seine eigenen Statistiken am besten kennen. Diese zeigen, dass die Gesamtzahl der jährlichen Einbürgerungen (ordentliche und erleichterte Einbürgerungen) seit 2006 nie mehr unter 40‘000 pro Jahr lag. Insgesamt wurden in den letzten fünf Jahren gemäss BFM nicht weniger als 223‘305 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das sind mehr Personen als der Kanton Graubünden Einwohner hat. Mitte der 90er-Jahre lagen die jährlichen Einbürgerungen noch nicht einmal bei der Hälfte der heutigen Zahlen. Gegenüber 1990 haben sich die Einbürgerungen im vergangenen Jahr fast versiebenfacht. Die Einbürgerungspraxis ist in den letzten 20 Jahren immer larger geworden. Das hatte System. Der Ausländeranteil konnte damit statistisch nach unten gedrückt werden. Die SVP weist seit Jahren auf diese Problematik hin. Mit der Ausschaffungsinitiative hat diese längerfristige Entwicklung im Bereich der Einbürgerungen nichts zu tun.
Weitere Erleichterungen stehen an
Die Strategie von Politik und Behörden zur Erleichterung von Einbürgerungen wird weiter vorangetrieben. Einbürgerungen sollen dabei immer mehr zum Automatismus und reinen Verwaltungsakt werden. So ist im Entwurf zum revidierten Bürgerrechtsgesetz auf Bundesebene eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von heute 12 auf 8 Jahre vorgesehen. Auch die automatische Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation wird vom Parlament, trotz gegenteiligem Volksentscheid, vorangetrieben. Auf kantonaler Ebene sind weitere Erleichterungen vorgesehen. So sieht das geplante, neue Bürgerrechtsgesetz im Kanton Zürich gar einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung vor. Die SVP hat gegen diese Vorlage das Referendum mit Gegenvorschlag ergriffen und zustande gebracht. Auch auf Bundesebene setzt sich die SVP für ein Bürgerrechtsgesetz mit klaren Einbürgerungsvoraussetzungen und gegen eine weitere Erleichterung der Einbürgerungen ein.
Dementsprechend enthält das Parteiprogramm 2011-2015 der SVP Schweiz im Bereich der Einbürgerungen folgende Forderungen:
Die SVP