Die SVP-Delegierten haben am Samstag mit 367 zu null Stimmen die Lancierung der Familieninitiative beschlossen. Mit der Initiative sollen auch Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, für die…
Die SVP-Delegierten haben am Samstag mit 367 zu null Stimmen die Lancierung der Familieninitiative beschlossen. Mit der Initiative sollen auch Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, für die Kinderbetreuung Steuerabzüge machen können. Der Start der Unterschriftensammlung ist zu Beginn des kommenden Jahres vorgesehen.
Die SVP-Delegierten haben sich einstimmig für die Lancierung der Familieninitiative ausgesprochen. Sie haben damit ein klares Zeichen für die eigenverantwortliche Familie gesetzt. Mit der Initiative kann die Benachteiligung, welche das Parlament in Bezug auf die Familienbesteuerung geschaffen hat, korrigiert werden. Die SVP hat die Betreuungsabzüge im Parlament unterstützt. Steuerabzüge sollen aber allen Familien, unabhängig von der Betreuungsform zugute kommen. Die Delegierten haben nun am vergangenen Samstag folgenden Initiativtext beschlossen:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 129 Steuerharmonisierung
Abs. 4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Einfache und überzeugende Vorlage
Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung wird die Freiheit der Kantone zur Gewährung von Betreuungsabzügen respektiert. Der vom Parlament eingeführte Fremdbetreuungsabzug beinhaltet jedoch im Steuerharmonisierungsgesetz eine Klausel, welche die Kantone verpflichtet, einen Abzug zu gewähren. Wird dieser so beibehalten, müssten die Kantone mit der Änderung der Verfassungsbestimmung auch einen Eigenbetreuungsabzug in mindestens gleicher Höhe wie der Fremdbetreuungsabzug einführen. Die Festsetzung der Höhe ist Sache der Kantone.
Auf Bundesebene müsste mit dieser Verfassungsänderung bei den direkten Bundessteuern ein Abzug von CHF 10’000 auch für die Eltern eingeführt werden, die ihre Kinder selber betreuen. Eigenverantwortlichen Familien, welche auf ein Zweiteinkommen verzichten, sollen damit die gleichen Abzugsmöglichkeiten offen stehen, wie Doppelverdienerfamilien. Damit wird sowohl ein steuerpolitisches, als auch ein familienpolitisches Anliegen umgesetzt.
Es ist nicht statthaft, die steuerliche Benachteiligung der Doppelverdiener als Argument gegen die Initiative ins Feld zu führen. Denn es kann nicht sein, dass eine allenfalls bestehende steuerliche Benachteiligung mit einer anderen Benachteiligung kompensiert wird. Will man Doppelverdienerhaushalte steuerlich entlasten, ist ein anderer Weg, zum Beispiel über die Milderung der Progression, zu finden.
Wie geht es nun weiter?
Der Verfassungstext geht nun an die Bundeskanzlei zur Prüfung. Gleichzeitig bereitet die SVP die Unterschriftensammlung vor. Es ist damit zu rechnen, dass die Initiative in den ersten Wochen des nächsten Jahres im Bundesblatt publiziert wird. Die SVP wird dann, gemeinsam mit der zweiten lancierten Initiative zur Volkswahl des Bundesrates, mit der Unterschriftensammlung beginnen.