Die gleichen Kreise, welche sich derzeit für einen neuen Artikel über die Familienpolitik in der Bundesverfassung stark machen, haben bereits den nächsten Streich vorbereitet. Vergangene Woche ging…
Die gleichen Kreise, welche sich derzeit für einen neuen Artikel über die Familienpolitik in der Bundesverfassung stark machen, haben bereits den nächsten Streich vorbereitet. Vergangene Woche ging fast unbemerkt die Vernehmlassung zu einer neuen Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung zu Ende. Das Schema ist immer wieder das Gleiche: Der Bund soll eine „aktive Kinder- und Jugendpolitik betreiben“ und dazu umfassende Kompetenzen erhalten. Über die konkreten Folgen und Kosten schweigen sich die Behörden auch hier aus.
Wohin die Reise gehen soll, zeigen exemplarische Aussagen aus dem Vernehmlassungsbericht: „Die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen fordern hingegen eine verstärkte Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik“ oder „Die Jugendlichen haben mehr Möglichkeiten und Chancen, die Orientierung an der Elterngeneration ist nicht mehr eine verlässliche Orientierungshilfe.“ Kurz: Die Eltern, die Gemeinden und Kantone seien heute nicht mehr in der Lage, sich um die Kinder und Jugendlichen zu kümmern. Der Bund müsse rettend einspringen und soll deshalb mehr Kompetenzen erhalten. Er soll beispielsweise qualitative Standards einführen oder Mindestvorgaben formulieren und „in den wichtigen Bereichen der Kinder- und Jugendpolitik steuernd eingreifen“. Es zeigt sich also auch hier das gleiche Muster wie beim Familienartikel. Beamte auf Bundesebene sollen besser wissen, welche Förderung die Kinder und Jugendlichen brauchen als die Eltern.
Konsequente Verstaatlichung
Mit dem Familienartikel soll ein bestimmtes Familienmodell vorgegeben werden. Der Kinder- und Jugendartikel stellt als logische Folge sicher, dass der Bund sich umfassend um die Kinder und Jugendlichen kümmern kann. Die Entmündigung der Familien schreitet auf diese Weise kontinuierlich voran. Erschreckend ist dabei, wie konsequent und letztlich destruktiv gewisse Kreise diese Entwicklung betreiben und fördern. Die Familien werden schlecht gemacht. Die Kompetenz, sich um die eigenen Kinder zu kümmern, wird ihnen abgesprochen. Die Überforderung und Unfähigkeit der Eltern, aber auch der Gemeinden, werden als gegeben und allgegenwärtig angesehen. Sowohl im Familienartikel als auch im neuen Kinder- und Jugendartikel kommen die Eltern übrigens nicht vor. Dafür wird ihnen in der zweiten Nennung auf Seite 9(!) des 20-seitigen Vernehmlassungsberichts mit Bezug auf das Zivilgesetzbuch der Tarif durchgegeben: „Ist die Betreuung und Erziehung von Kindern und Eltern ungenügend und resultiert daraus eine Gefährdung des Kindeswohls, so sind die Behörden verpflichtet, dieser mit geeigneten Massnahmen zu begegnen. Mögliche Massnahmen bestehen zunächst und vorzugsweise in Form einer Ermahnung der Eltern, Pflegeeltern oder des Kindes oder durch Erteilung bestimmter Weisungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung und der Bestimmung einer geeigneten Person oder Stelle, der Einblick und Auskunft zu geben ist.“ – Die Eltern als Gefahr für die Kinder, der Bund als Retter in der Not.
Folgen bleiben im Dunkeln
Es ist offensichtlich, dass auch im Zusammenhang mit der neuen Verfassungsgrundlage über die Kinder- und Jugendförderung in erster Linie ideologische Gesellschaftspolitik betrieben wird. Der Bund schanzt sich zusätzliche Kompetenzen zu, verschweigt aber erneut die wahren Absichten und die Folgen. Wie beim Familienartikel werden auch in diesem Fall wieder die Kostenfolgen verschleiert. Dazu heisst es im Vernehmlassungsbericht lapidar: „Die finanziellen und personellen Auswirkungen hängen davon ab, ob und in welcher Form der Gesetzgeber seine Kompetenzen umsetzen wird.“ Nicht zuletzt deshalb dürften sich auch verschiedene Kantone negativ zum Verfassungsartikel geäussert haben. Die bestehenden Verfassungsgrundlagen reichen für eine vernünftige Politik, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen mit berücksichtigt, vollumfänglich aus. Eine weitere Zentralisierung und eine Entmündigung von Eltern, Gemeinden und Kantonen ist hingegen unerwünscht und abzulehnen.