Editorial

Nun endlich auch Familien entlasten, die ihre Kinder selber betreuen

Mit der Einreichung der beiden CVP-Volksinitiativen werden zwei weitere familienpolitische Projekte in den politischen Entscheidungsprozess geschickt. Die Entlastung der Familien ist ein Gebot der…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Mit der Einreichung der beiden CVP-Volksinitiativen werden zwei weitere familienpolitische Projekte in den politischen Entscheidungsprozess geschickt. Die Entlastung der Familien ist ein Gebot der Stunde. Familiäre Strukturen sind ein stabilisierender Faktor der Gesellschaft, der selbst mit immensen finanziellen Mitteln nicht zu ersetzen ist. Für die SVP ist klar, dass dieses Ziel nicht durch neue Umverteilungen zu erreichen ist, sondern vorab durch gezielte Entlastungen. Die Familien haben vielfach nicht zu wenig Geld, sie sind aber darauf angewiesen, dass ihnen der Staat nicht noch mehr Mittel entzieht. In diese Richtung zielt auch die SVP-Familieninitiative, die im nächsten oder übernächsten Jahr zur Abstimmung gelangen wird.

Finanzdirektoren und Finanzpolitiker verdrehen derzeit in unerträglicher Weise die Grundsätze des demokratischen Staatsverständnisses. Der Staat kann froh sein, wenn ihm der Bürger noch vertraut. In der aktuellen Debatte über Privatsphäre und Steuersystem erhält man jedoch den Eindruck, dass nach Meinung vieler Politiker der Bürger für den Staat da ist und nicht umgekehrt. Der Staat und seine Vertreter in Behörden und Verwaltungen sollten dem Bürger mehr Vertrauen entgegenbringen. Dazu gehört es auch, jenen Strukturen Sorge zu tragen, welche die öffentliche Hand in Zukunft von kaum mehr bezahlbaren Aufgaben entlasten. Zu diesen Strukturen gehört unbestrittenermassen die Familie. Die von den Familien geleisteten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsleistungen sind von immenser Bedeutung. Sie können weder durch andere Strukturen umfassend angeboten werden, noch wären sie in irgendeiner Weise durch die öffentliche Hand finanzierbar. Genau dieser Trend zeichnet sich indes ab. Verschiedene familienpolitische Projekte zielen darauf ab, primär die Umverteilung zu verstärken. Dazu gehört vorab der neue Familienartikel in der Bundesverfassung, der kaum einen anderen Zweck verfolgt, als staatliche Ausgaben und Subventionen zu begründen und die Rolle des Staates in der Familienpolitik weiter zu stärken. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden sich im kommenden Jahr zu dieser Frage äussern können.

Falsche Anreize

Das Problem für viele Familien ist heute, dass von Seiten des Staates falsche Anreize gesetzt werden. Eigenverantwortliches Handeln wird kaum je belohnt und finanzielle Leistungsfähigkeit gnadenlos abgeschöpft. Dies trifft insbesondere mittelständische Familien, sei es über das Steuersystem, das Gesundheitswesen oder über die nicht selten progressiv ausgestalteten Finanzierungsmodelle beim Bezug von öffentlichen Dienstleistungen. Diese Belastungen fallen in einen Lebensabschnitt, in dem auch die Kosten für die Ausbildung der Kinder, für die Mobilität oder Investitionen in die Zukunft (z.B. Eigenheim) überdurchschnittlich zu Buche schlagen.

Deshalb sind derzeit Modelle gefragt, die zu einer Entlastung der Familien führen und nicht den Staatshaushalt weiter aufblähen und noch mehr Aufgaben von den Bürgern an die öffentliche Hand übertragen. Ein erster Grundsatz sollte dabei sein, dass private Initiative nicht durch Bürokratie und gesetzliche Hürden behindert wird. Hier fällt die Bilanz zwiespältig aus. Immer wieder werden auch auf Bundesebene Gesetzgebungsprojekte lanciert, die diesem Grundsatz zuwider laufen. Das nun bereits jahrelange hin und her in Sachen Reglementierung von Hüte- und Pflegestrukturen ist ein Negativbeispiel wie es nicht laufen sollte.

Keine Diskriminierung von Familienmodellen

Ein zweiter Grundsatz ist, dass kein Familienmodell gegenüber einem anderen benachteiligt werden sollte. Dieser Grundsatz wird heute insbesondere in finanzieller Hinsicht nicht beherzigt. Hier setzt nun etwa die längst überfällige Abschaffung der Heiratsstrafe an, die im Detail jedoch noch viel zu reden geben dürfte. Ein wichtiges Projekt im Bereich der Beseitigung der Diskriminierung bestimmter Familienformen ist die Familieninitiative der SVP. Die Familieninitiative verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Es kann in der heutigen Zeit nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd gegen Bezahlung betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben. Genau dies ist mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen jedoch der Fall. Dass ein solcher Ansatz nicht mehr haltbar und vor den sich stellenden gesellschaftspolitischen Herausforderungen antiquiert ist, zeigen auch entsprechende Diskussionen im Ausland. So hat die deutsche Koalition soeben beschlossen, dass Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, finanzielle Leistungen erhalten sollen. Weil in Deutschland die öffentliche Kinderbetreuung ausgebaut wird, müsse der Staat auch diejenigen Familien unterstützen, die von diesen Einrichtungen nicht profitieren können oder wollen. Zugrunde liegt diesem Ansatz die Erkenntnis, dass der Staat die vollständige Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten gar nicht leisten könne und eine massvolle Unterstützung der Eigenbetreuung effizienter und günstiger ist.

Die SVP will keine zusätzlichen über Steuern finanzierte Leistungen für Familien, aber gezielte steuerliche Entlastungen für alle Familien. Dies ist ein nachhaltiger und zukunftsträchtiger Ansatz, von dem Bürger und Staat gleichsam profitieren.

 

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)
 
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