Am 21. Juni 2012 hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates mit der Detailberatung des neuen Bürgerrechtsgesetzes begonnen. Nach den Vorgaben des Bundesrates …
Editorial von Nationalrat Rudolf Joder, Mitglied der Staatspolitischen Kommission, Präsident SVP Kanton Bern, Belp (BE)
Am 21. Juni 2012 hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates mit der Detailberatung des neuen Bürgerrechtsgesetzes begonnen. Nach den Vorgaben des Bundesrates soll das Einbürgerungsverfahren vereinfacht und harmonisiert sowie der Integrationsbegriff an das Ausländerrecht angeglichen werden. Zudem schlägt der Bundesrat die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung vor und beantragt, die Aufenthaltsdauer von bisher 12 auf neu 8 Jahre herabzusetzen. In seiner Grundtendenz will das neue Bürgerrechtsgesetz die Einbürgerungen erleichtern, die Kompetenzen der Gemeinden und Kantone einschränken und die Integration als Voraussetzung für die Einbürgerung relativieren.
Dies lehnt die SVP entschieden ab! Angesichts der umfangreichen Kompetenzen und politischen Rechte in den Gemeinden und Kantonen sowie auf Bundesebene, welche die einbürgerte Person erhält, besteht nicht die geringste Veranlassung, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung abzuschwächen.
So ist für die SVP nicht akzeptabel, dass die Mindestaufenthaltsdauer von 12 auf 8 Jahre gesenkt werden soll. Eine Einschränkung der Kantone bei der von ihnen definierten Aufenthaltsdauer ist ebenfalls nicht hinnehmbar. Überdies widersetzt sich die SVP dem Ansinnen, den auf Gemeindeebene zuständigen Einbürgerungsbehörden wichtige Informationen über die Kandidaten aus Datenschutzgründen vorzuenthalten. Im Weitern ist im Gesetzesentwurf der Katalog der Integrationskriterien unvollständig. Die Schweizerische Volkspartei verlangt deshalb, dass bei den Einbürgerungswilligen zusätzlich die Akzeptanz der hiesigen Grundwerte sowie eine Vertrautheit mit den lokalen Gegebenheiten bestehen muss.
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtes vom 12. Juni 2012 (1D-6/2011)
will dieses in Zukunft Einbürgerungsentscheide auch inhaltlich überprüfen und entscheiden, ob die Begründung für einen ablehnenden Entscheid auch angemessen ist. Dadurch werden die Richter in Lausanne zur obersten Einbürgerungsinstanz und die Gemeindeversammlungen, die heute in einigen Kantonen für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig sind, werden entmachtet. Dies ist der Todesstoss für die Einbürgerung als politischer Akt – Verwaltung und Gerichte werden fortan entscheiden, wer Schweizer wird und wer nicht. Dieser neuesten Praxis des Bundesgerichtes muss entgegengetreten werden. Die SVP verlangt, dass dieser Entscheid auf gesetzlichem Weg umgestossen wird oder zumindest im Einbürgerungsverfahren die Parteirechte der beteiligten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung, die Rechte der Gemeinde- sowie Kantonsbehörden ausgebaut und gleichlange Spiesse zum Gesuchsteller geschaffen werden.
Für diese Zielsetzungen wird sich die SVP an den weiteren Kommissions-beratungen einsetzen und hofft dabei auf eine mehrheitliche Unterstützung. Das Schweizer Bürgerrecht ist ein wertvolles Gut, zu dem Sorge zu tragen ist und welches nicht zur Ausverkaufsware degradiert werden darf!