Transparenz wird heute allerseits vollmundig gefordert, insbesondere auch mit Wirkung für die Politik. Geht es aber um Transparenz in eigener Sache, dann mauern die lautesten Forderer plötzlich…
Transparenz wird heute allerseits vollmundig gefordert, insbesondere auch mit Wirkung für die Politik. Geht es aber um Transparenz in eigener Sache, dann mauern die lautesten Forderer plötzlich. Nehmen wir als Beispiel die Transparenz über die Honorare, Reise- und Unterkunftsspesen, die von den zwölf Mitgliedern der Europaratsdelegation zusätzlich zu den ordentlichen Sessionen und Kommissionssitzungen produziert werden. Gemäss der Formel „vom Europarat genehmigt, aber nicht zu dessen Lasten" stehen da nämlich individuellen Sonderwünschen für Einsätze rund um den Globus Tür und Tor offen, die dann zu Lasten des schweizerischen Parlaments abgerechnet werden. Einblick in die entsprechende jährliche Gesamtabrechnung der Europaratsdelegation haben die Ratsmitglieder allerdings nicht, ja nicht einmal die Mitglieder der Delegation. Sie erfahren nicht, wer für was wie viel Kosten verursacht hat.
Das war früher anders. Weil aber ein parlamentarischer Vielflieger aus dem Linkslager sämtliche Ausgabenrekorde brach und dieses Faktum den Weg in die Medien fand, verbot die Verwaltungsdelegation (Präsidenten und Vizepräsidenten beider Räte) auf Druck der Ratslinken die Herausgabe dieser Zahlen. Jene Partei, die sonst nicht müde wird, Transparenz über alles und vor allem über die Parteifinanzen zu verlangen, setzte sich durch.
Seit dem Jahr 2000 bin ich selber Mitglied der Europaratsdelegation und sehe die Reisetätigkeit gewisser Schweizer Parlamentarier im Namen des Europarates, aber auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers, aus nächster Nähe. Dies darf nicht mehr einfach so hingenommen werden. Daher habe ich mich mit nachfolgendem Antrag, der immerhin von 59 Ratsmitgliedern mitunterzeichnet wurde, an die gleiche Verwaltungsdelegation gewandt, dass diese das Transparenzverbot wieder aufhebt.
Antrag vom 18. März 2013 an die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte:
Einsicht in die Jahresabrechnung der ERD
Sehr geehrte VD-Mitglieder,
Ich beantrage Ihnen hiermit, den von einer früheren VD verabschiedeten Entscheid über die Nichtgewährung des Einblicks in die jährlichen Abrechnungen der ERD dahingehend zu ändern, dass Mitgliedern der ERD dieser Einblick wie ursprünglich wieder gewährt wird.
Begründung:
Auch innerhalb einer parl. Delegation sollte nicht vom Prinzip der Transparenz abgewichen werden. Das gilt besonders für die ERD, wo sowohl kollektive als auch individuelle Einsätze geleistet werden. Deshalb haben die ERD-Mitglieder förmlich Anspruch darauf, zumindest einmal pro Jahr zu erfahren, wer welche Einsätze geleistet hat und welche finanziellen Folgen daraus der Parlamentsrechnung im Einzelnen entstanden sind.