Am 20. Februar 2012 hat die SVP an einer Pressekonferenz ihre Anträge zur Asylgesetz-Revision vorgestellt. Von den damals präsentierten 45 Anträgen wurden über die Hälfte vom Nationalrat angenommen…
Editorial von Miriam Gurtner, Fraktionssekretärin SVP Schweiz
Am 20. Februar 2012 hat die SVP an einer Pressekonferenz ihre Anträge zur Asylgesetz-Revision vorgestellt. Von den damals präsentierten 45 Anträgen wurden nun über die Hälfte vom Nationalrat angenommen. Von den fünf beantragten Motionen, wurden drei von der Staatspolitischen Kommission (SPK) eingereicht und vom Nationalrat angenommen. Dank der SVP konnte die vorher zahnlose Asylgesetz-Revision verschärft werden. Mit Freude durfte zur Kenntnis genommen werden, dass die seriöse Vorbereitung der SVP auch die Mitteparteien aus dem Schlaf erwachen liess, welche mit einiger Verspätung (teilweise erst vor der Ratsdebatte) ebenfalls unterstützenswerte Anträge einbrachten und mithalfen, die Vorlage wirkungsvoller zu machen. Nun muss noch der Ständerat zeigen, ob er bereit ist, die Missstände im Asylwesen anzugehen und die vom Nationalrat eingeführten Verschärfungen zu übernehmen.
Folgende wichtige Verschärfungen konnten im Nationalrat erreicht werden:
Weitere vom Nationalrat angenommene Verschärfungen:
Folgende Änderungen wurden in eine dringliche Vorlage überführt, welche, sofern der Ständerat zustimmt, unverzüglich nach der Verabschiedung durch das Parlament in Kraft tritt:
Leider konnte sich die SVP nicht mit all ihren Anliegen durchsetzen. Mit folgenden Forderungen blieb sie im Nationalrat in der Minderheit, was eine wirklich wirkungsvolle Verschärfung des Asylgesetzes verhinderte:
Wie geht es nun weiter?
Die Differenzen der Vorlage werden in der Herbstsession im Ständerat beraten. Je nach Anzahl der Differenzen wird die Gesetzesänderung in der Herbst- oder in der Wintersession bereinigt und verabschiedet.
Die dringliche Vorlage wird einen Tag nach Annahme in den Schlussabstimmungen in Kraft treten – also im Herbst oder Winter 2012.
Gegen die gesamte Vorlage wird wohl von den linken Parteien und der Flüchtlingsindustrie das Referendum ergriffen werden, so dass die „nicht dringlichen“ Änderungen erst danach in Kraft treten können – also Mitte bis Ende 2013.
Doch selbst wenn das Asylgesetz in der verschärften Version des Nationalrates verabschiedet und in Kraft treten sollte, so liegt es in erster Linie an dessen Umsetzung, also am Vollzug, ob die Missstände im Asylwesen behoben werden oder nicht. Leider fehlt es bereits mit der heutigen Asylgesetzgebung am Willen der meisten Akteure, eine harte Linie zu fahren und die bereits bestehenden Möglichkeiten zu nutzen. Dies machten die gesetzlichen Verschärfungen erst nötig. Umso wichtiger ist es nun, dass der Bundesrat, das Bundesamt für Migration, aber auch die Gemeinden und Kantone endlich in die Pflicht genommen werden, die vom Parlament beschlossenen Verschärfungen umzusetzen. Nur so kann die Glaubwürdigkeit des Schweizer Asylwesens und dessen Akzeptanz in der Bevölkerung wiederhergestellt werden.
Für eine Asylpolitik für echte Flüchtlinge – nicht für Profiteure.