Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative schlagen wild um sich. Weil ihnen sachliche Argumente fehlen, biegen sie stossendes, unrechtmässiges Handeln zum Normalfall zurecht oder greifen gar zu unverfrorenen Lügen. Dass hier selbst ausgebildete Juristen wider besseres Wissen mitspielen, ist mehr als bedenklich.
Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative argumentieren gerne mit sogenannten „Bagatelldelikten“, die zur Ausweisung führen sollen. Sie verweisen dabei insbesondere auf denjenigen Teil des Deliktkataloges, welcher für vorbestrafte ausländische Täter zur Ausweisung führen soll und tun so, als ob es heute quasi der Normalfall wäre, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz mehrfach verurteilt werden und entsprechende Delikte begehen. Zu diesen „Bagatellen“, welche für die Gegner der Durchsetzungs-Initiative zum üblichen Lebenslauf eines Ausländers in der Schweiz gehören sollen, zählen damit etwa Freiheitsberaubung und Entführung, Brandstiftung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Körperverletzung oder Gewalt und Drohung gegen Beamte.
Der gestohlene Apfel
Besonders angetan hat es den Gegnern der Durchsetzungs-Initiative der Diebstahl, obwohl dieser in seiner einfachen Form in der Initiative gar nicht vorkommt. Zu keinem anderen Delikt wird mehr Unsinn erzählt. So wird behauptet, der gestohlene Apfel würde den hier ansässigen Ausländern quasi zum fatalen Verhängnis. Dass es selbst Juristen gibt, die solchen Schwachsinn verbreiten, lässt nur den Schluss zu, dass diese entweder den Initiativtext nicht gelesen haben, eine Wissenslücke aufweisen oder aber, dass sie brandschwarz lügen.
Die Fakten sind klar:
Konstruierte Fälle
Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative hantieren reihenweise mit solchen, theoretisch konstruierten Beispielen. Die meisten davon sind schon auf den ersten Blick bewusste Irreführungen, um die Leute zu verunsichern. Bei keinem einzigen Beispiel konnte zudem bisher in der Realität eine Verurteilung belegt werden. Solche „Bagatellfälle“, die zu (mehrfachen) Verurteilungen geführt haben, gibt es schlichtweg nicht. Fazit: Alles Lug und Trug.