Editorial

Meilenweit von der Realität entfernt

Alle Jahre wieder publiziert der Bund den so genannten Observationsbericht zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Im Bericht werden zwar wie immer Fehlentwicklungen aufgeführt und festgestellt, man müsse sie «im Auge behalten». Aber die Personenfreizügigkeit wird von der offiziellen Schweiz immer noch schönfärberisch als Erfolgsgeschichte verkauft. Die Frage ist bloss, wie lange noch. Denn die Nachteile treten mit voller Wucht zu Tage.

Franz Ruppen
Franz Ruppen
Naters (VS)

Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 wanderten bis 2015 jährlich durchschnittlich 42'500 Personen netto aus dem EU- und EFTA-Raum in die Schweiz ein (ohne Einwanderung aus Drittstaaten und ohne Asylbewerber). Nur 60 Prozent davon kamen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in unser Land. Die massenhafte Zuwanderung über den Weg der Personenfreizügigkeit steht also nicht nur im Zusammenhang mit einer Arbeitskräftenachfrage, sondern immer mehr auch mit Familiennachzug.

Bund verharmlost negative Folgen der Masseneinwanderung

Die Finanzierung der AHV bereitet Sorgen, die Strassen- und Bahninfrastruktur muss für Milliarden Franken ausgebaut werden, Gemeinden investieren Abermillionen in neue Schulräume und die Wasser- sowie Abwasserversorgung, Mietpreise sind so hoch wie lange nicht mehr, die Ausländer-Arbeitslosigkeit steigt, der Sozialhilfe-Apparat läuft am Anschlag. Die schweizerische Arbeitskräfteerhebung im 1. Quartal 2016 zeigt auf, dass die Anzahl erwerbsloser Ausländer in der Schweiz nicht nur in relativen, sondern erstmals auch in absoluten Zahlen (128'000) über dem Anteil erwerbsloser Schweizer (121'000) liegt. Doch der 12. Observationsbericht zum Freizügigkeitsabkommen des Bundes glorifiziert die Personenfreizügigkeit.

Personenfreizügigkeit bremst Wirtschaftsleistung

Das Wachstum des BIP pro Kopf liegt seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 bei mageren 1 Prozent pro Jahr. Das ist zwar besser als in anderen Ländern, aber im Vergleich zu Zeiten vor der Personenfreizügigkeit halt doch eher bescheiden. Als geradezu schlecht bezeichnen muss man hingegen die Arbeitsproduktivität der Schweiz. Seit 2002 wuchs diese nur noch um magere 0,6 Prozent.

Damit alle Kosten für die Folgen der Masseneinwanderung, insbesondere für die Anpassungen der Infrastruktur, langfristig gedeckt werden können, sind aber wesentlich höhere Wachstumsraten der Wirtschaftsleistung nötig, sonst lohnt sich die «Aufblähung des Landes» schlicht und einfach nicht.

Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Personenfreizügigkeit nicht zwingend wirtschaftlicher Segen bedeutet, sind die sinkenden Detailhandels-Umsätze der Grossverteiler Migros und Coop. Mit der gewaltigen Zuwanderung der letzten Jahre müsste man meinen, dass gerade diese Unternehmen wesentlich profitieren können. Tun sie aber nicht. Im Gegenteil. Ihre Umsätze sind rückläufig.

Selber schuld am Fachkräftemangel

Die Wirtschaft braucht Fachkräfte. Das stimmt. Doch, wie sieht es in der Realität aus?

Während die ersten Jahre nach Inkrafttreten des FZA vor allem durch eine starke Zuwanderung aus Deutschland sowie Nord- und Westeuropa geprägt waren, machten diese Länder 2015 nur noch gut ein Drittel der EU/EFTA-Zuwanderung aus; 43 Prozent der Zuwanderung entfielen nun auf Personen aus Südeuropa und 22 Prozent auf die zehn EU-Staaten Osteuropas. Dabei handelt es sich vermutlich nicht um die gewünschten, so genannten «Fachkräfte».

Prompt stellt der Bund im 12. Observationsbericht zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) fest, dass die «Qualität» der Zuwanderer sinkt: «Die jüngste Zuwandererpopulation weist in ihrer Zusammensetzung eine etwas ungünstigere durchschnittliche Qualifikationsstruktur auf als die Zuwandererkohorte der frühen Jahre unter der Personenfreizügigkeit.»

Gleichzeitig reklamiert die Wirtschaft, dass ihr Programmierer und Informatiker fehlen, die sie in Indien nur noch schwer rekrutieren kann – weil das FZA Drittstaaten diskriminiert.

Das Märchen vom Inländervorrang

Einen Inländervorrang gibt es seit Einführung des FZA nicht mehr. Als «Inländer» gelten heute faktisch alle Arbeitskräfte innerhalb der EU. So bekommen einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praktisch aller Branchen den Konkurrenzdruck aus dem Ausland hautnah zu spüren, sei es bei Stellenbewerbungen oder schliesslich Stellenbesetzungen.

Insbesondere Grenzgänger sind bereit, zu sehr attraktiven Konditionen zu arbeiten. Im Bericht steht: «Unsere Schätzungen deuten im Tessin und im Jurabogen auf nicht unerhebliche Lohndifferenzen zwischen Grenzgänger/innen und merkmalsgleichen ansässigen Erwerbspersonen hin, die sich nicht durch objektive lohnrelevante Merkmale erklären lassen.»

Doch nicht die Lohnunterschiede sind das Problem. Vielmehr nehmen die Grenzgänger den Schweizer die Jobs gleich ganz weg. So findet man ausgerechnet in den Kantonen Tessin und Genf, in denen es besonders viele Grenzgänger gibt, die höchste Arbeitslosigkeit unter der Schweizer Bevölkerung.

Eindrücklich ist in diesem Zusammenhang die grafische Darstellung der Arbeitslosigkeit nach Kantonen im Mai 2016.

Wie ein «C» umklammern die dunkler markierten Kantone entlang der Nord-, West- und Südgrenze die «Kernschweiz», in welcher die Arbeitslosigkeit tiefer ist (Ausnahme Ostgrenze).

Auf den Punkt gebracht stelle ich fest, dass in jenen Kantonen mit vielen Grenzgängern die Arbeitslosigkeit tendenziell höher ist, als in anderen Kantonen. Oder noch deutlicher: Je weiter weg von der EU, desto weniger Arbeitslosigkeit.

Mit der Personenfreizügigkeit kommt also auch die Arbeitslosigkeit in die Schweiz. Das schlägt sich auch in Zahlen nieder: Im Mai 2016 hatten wir 6,2 Prozent mehr Arbeitslose als im Mai 2015. So viel zur zweifelhaften «Erfolgsgeschichte Personenfreizügigkeit».

Franz Ruppen
Franz Ruppen
Naters (VS)
 
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