Warum die Fakten für ein Ja zum Nachrichtendienstgesetz sprechen

Im Abstimmungskampf zum neuen Nachrichtendienstgesetz werden immer wieder falsche Behauptungen und irreführende Aussagen ins Feld geführt. Höchste Zeit, damit aufzuräumen. Die Faktenlage ist klar und das Ja zum neuen Gesetz schlicht und ergreifend ein Gebot der Sicherheit in der heutigen von Terroranschlägen geprägten Zeit.

Werner Salzmann
Werner Salzmann
Nationalrat Mülchi (BE)

Es ist erstaunlich, mit welchen Argumenten im Abstimmungskampf gegen das Nachrichtendienstgesetz gefochten wird. Machen wir den Faktencheck:

Behauptung Nr. 1: Alle Bürger sollen via Computer und Handy in jeder Lebenslage total überwacht und unter Generalverdacht gestellt werden.

Falsch. Tatsache ist, dass der Nachrichtendienst einen gesetzlich klar definierten und eingegrenzten Auftrag hat. Die Überwachung und der Einsatz von so genannten Staatstrojanern können nur bei ausgewiesenen Verdachtsfällen und nach Durchlaufen eines dreistufigen Bewilligungsverfahrens erfolgen. Mit anderen Worten: Nur wenn das Bundesverwaltungsgericht, der für die Sicherheit zuständige Bundesrat, der Aussenminister sowie die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements Ja gesagt haben, kommen die neuen Überwachungsmethoden überhaupt zum Einsatz. Zusätzlich werden im Vollzugsstadium die Massnahmen von der parlamentarischen Geschäftsprüfungsdelegation und von einer unabhängigen Aufsichtsinstanz kontrolliert. All diese Hürden garantieren, dass nur dann überwacht wird, wenn eine schwere Gefährdung der Sicherheit durch Terrorismus, Spionage oder Cyberangriffe vorliegt. Man geht heute von 10-20 solchen Fällen pro Jahr aus, für mehr würden dem Nachrichtendienst zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin die personellen Ressourcen fehlen.

Behauptung Nr. 2: Die gesammelten Daten und die Überwachungssoftware des Nachrichtendienstes sind nicht sicher, sondern könnten jederzeit von Kriminellen missbraucht werden.

Falsch. Gespeicherte Daten in Zusammenhang mit konkreten Verdachtsfällen sind ebenso wie die Programme mehrfach gesichert, und das neue Nachrichtengesetz umschreibt die zu treffenden Sicherheitsmassnahmen im Detail. Damit ist das Computernetzwerk des Nachrichtendienstes um ein Vielfaches sicherer als unsere Computer und Handys, auf welchen wir tagtäglich sorglos unsere Fotos speichern, Nachrichten versenden und mit Internetabfragen zahlreiche, leicht auffindbare Spuren im Netz hinterlassen.

Behauptung Nr. 3: Um die Sicherheit zu garantieren, braucht der Nachrichtendienst nicht noch mehr Informationen über die Bürger im Inland, sondern lediglich die Informationen von den ausländischen Nachrichtendiensten.

Falsch. Auch in einer globalisierten Welt mit starken ausländischen Nachrichtendiensten muss die Schweiz das Ihre zur Sicherheit beitragen. Der Schweizer Nachrichtendienst ist sowohl auf Schweizer Gebiet wie auch im Ausland aktiv, beschafft sicherheitspolitisch wichtige Informationen und arbeitet mit den Nachrichtendiensten anderer Länder zusammen. Heute hat der Schweizer Nachrichtendienst weit weniger Möglichkeiten als die ausländischen Dienste und kann nicht mehr zeitgemäss arbeiten und seinen Beitrag zur globalen Prävention von Terroranschlägen leisten. Das neue Nachrichtendienstgesetz soll Lücken schliessen, indem die Instrumente modernisiert und damit den heutigen Anforderungen angepasst werden.

Tun wir das Richtige für unsere Sicherheit?

Computer, Tablet und Smartphone gehören heute zur gängigen Ausrüstung in allen Lebenslagen. Immer weniger Leute greifen zum Buch, sondern zu Google, und immer mehr Leute geben auf Social Media-Plattformen alles über ihr Leben preis. Da ist kaum nachvollziehbar, wieso es ein Problem sein soll, wenn auch der Nachrichtendienst sich bei seiner Arbeit der zeitgemässen Instrumente bedienen kann. Oder würden wir uns ernsthaft fragen, ob die Polizei das Smartphone eines Attentäters auswerten darf? Was also spricht dagegen, wenn wir Mittel dafür schaffen, in einzelnen und klar definierten Verdachtsfällen präventiv auf Daten zuzugreifen, wenn es unserer Sicherheit dient? Das Nachrichtendienstgesetz ist nichts anderes als eine Anpassung der Rechtsgrundlagen an die zeitgemässe Gewährleistung der Sicherheit und verdient ein klares Ja.

Werner Salzmann
Werner Salzmann
Nationalrat Mülchi (BE)
 
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