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Aussenpolitik

Nein zum bürokratischen EU-Entwaffnungswahn

Brüssel startet eine neue Offensive gegen die bewährte Milizarmee sowie den Schiesssport der Schweiz. Unter dem Titel „Terrorismusbekämpfung“ sollen Armeeangehörige sowie unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Mit einem umfassenden bürokratischen Kontrollsystem will die EU dem Schiesssport, der Jagd und dem Sammlerwesen den Garaus machen. So nicht! Die SVP fordert den Bundesrat auf, diesem Vorhaben unmissverständlich entgegenzutreten.

Werner Salzmann
Werner Salzmann
Nationalrat Mülchi (BE)

Im Nachgang zu den Anschlägen von Paris sah es die Europäische Union (EU) als notwendig an, den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken. Eine dieser Massnahmen war, dass eine Verschärfung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Richtlinie 91/477/EWG) eingeleitet wurde. Das Abkommen von Schengen sowie das Schengener Durchführungsübereinkommen sind Bestandteile des EU-Rechts. Die Schweiz konnte bei den Verhandlungen wohl anwesend sein, hatte jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Aufgrund des Assoziierungsabkommens zu Schengen ist die Schweiz jedoch verpflichtet, Entscheide der Europäischen Union in diesem Bereich umzusetzen. Tut sie dies nicht, erfolgt ein Ausschluss der Schweiz aus den Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin.

Gestern hat das EU-Parlament einer erneuten Verschärfung des EU-Waffenrechts mit 491 zu 178 Stimmen bei 28 Enthaltungen zugestimmt. Die Richtlinie kann nun in Kürze in Kraft treten. Inhaltlich folgt die Richtlinie zwar nicht den noch weitergehenden Vorschlägen der EU-Kommission, dennoch schiesst auch diese völlig über das Ziel hinaus. So würden auf die Schweiz namentlich folgende Massnahmen zukommen:

  • Einsetzung einer Behörde, welche regelmässig kontrollieren muss, ob deaktivierte Waffen auch tatsächlich dauerhaft unbrauchbar sind;
  • Registrierung aller wesentlichen Bestandteile von Waffen sowie aller deaktivierten Waffen; die Einführung eines nationalen Waffenregisters hat der Souverän bisher abgelehnt und setzt vielmehr auf die Verknüpfung der kantonalen Register;
  • Informationsaustausch innerhalb der EU bzw. den Schengen-Staaten, damit Personen, die in einem Land keine Waffe erwerben dürfen, nicht auf ein anderes Land ausweichen können;
  • eine Behörde soll auch bei Online-Käufen zwischengeschaltet werden;
  • Sturmgewehre mit Magazinen von mehr als 10 Schuss sollen verboten werden; derzeit sind Magazine mit bis zu 20 Schuss oder mehr in der Schweiz in Gebrauch;
  • Waffenbesitzer sollen einen Bedürfnisnachweis erbringen müssen, um eine Waffe behalten zu dürfen, bzw. Neuerwerber müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen; auch dies hat der Souverän bereits abgelehnt;
  • regelmässige medizinisch-psychologische Tests für Waffenbesitzer sollen eingeführt werden, gemäss aktuellem Stand jedoch nicht zwingend sein; es ist nur eine Frage der Zeit, bis schärfere Vorgaben erfolgen werden;
  • Waffenhalter sollen verpflichtet werden, Mitglied in einem Schützenverein zu werden und eine Teilnahmepflicht erfüllen müssen;
  • wer die Bedingungen an den Waffenbesitz nicht mehr erfüllt, soll verpflichtet werden, die Waffe entschädigungslos abzugeben.

Für die Schweiz würden die Verschärfungen eine Kriminalisierung aller Schützen, Jäger, Sammler und Waffenerwerber bedeuten, ohne irgendeinen Mehrwert im Kampf gegen den Terrorismus zu bringen.

Die SVP fordert den Bundesrat auf, die „Entwaffnungs-Richtlinie“ nicht zu übernehmen. Es ist verantwortungslos, in der heutigen Zeit die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, während die EU-Aussengrenze löchrig ist wie ein Schweizer Käse und die bewaffneten Auseinandersetzungen immer näher an Europa heranrücken.

Werner Salzmann
Werner Salzmann
Nationalrat Mülchi (BE)
 
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