Vernehmlassung

Unsinniges Obligatorium für Hundechips

Mit Schreiben vom 19. Januar haben Sie u. a. die vorgesehene Regelung bezüglich einer Kennzeichnung der Hunde mittels eines Mikrochips oder einer Tätowierung und deren Registrierung in einer…

Vernehmlassungsantwirt der Schweizerische Volkspartei SVP

Mit Schreiben vom 19. Januar haben Sie u. a. die vorgesehene Regelung bezüglich einer Kennzeichnung der Hunde mittels eines Mikrochips oder einer Tätowierung und deren Registrierung in einer Datenbank an betroffene Kreise in die Vernehmlassung geschickt. Auch wenn die SVP nicht zum Kreise der in diesem Zusammenhang begrüssten Organisationen zählt, erlauben wir uns, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen.

Bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 2007 hat die SVP eine Revision des Tierseuchengesetzes als unnötig abgelehnt. Dies gilt insbesondere für das geplante Obligatorium für einen Hundechip, welche elegant in die Revision des Tierseuchengesetzes eingeschleust wurde.

Auf der elektronischen Kartei eines Hundes müssten alle dem Besitzer verfügbaren Daten wie Rasse, Alter, Geschlecht und Zuchtpapiere des Hundes, aber auch erfolgte Impfungen mit Impfdatum, zu behandelnde Krankheiten, Auffälligkeiten des Hundes etc. aufgeführt werden. Auch Name, Adresse und Telefonnummer des Besitzers würden registriert. Jeder Wechsel des Besitzers oder der Adresse des Besitzers (bzw. nur schon die Änderung der Telefonnummer) müssten in der Folge gemeldet werden, damit diese Karteien richtig nachgeführt werden können. Schon heute reklamiert die Praxis bezüglich der bestehenden Tierdatenbanken, der Umfang und die Gestaltung der Tiermeldungen und die Datenzugänge seien unhaltbar und in ihrer Fehleranfälligkeit kaum zu überbieten.

Auch bezüglich Datenschutz können sich Probleme ergeben, indem moderne Lasergeräte überall eingebaut und mit den Daten über den Hund auch jene des Halters auf dem Chip gelesen werden können. Zudem muss befürchtet werden, dass elektronisch versierte Hundediebe die Angaben in den Datenbanken zu ihrem Vorteil verändern können, wenn ein gestohlenes Tier weiterverkauft werden soll. Fälschungen können also nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.

Ebenso ist nicht ersichtlich, wieso ein entlaufener Hund nicht auch aufgrund seiner Hundemarke seinem Eigentümer zurückgebracht werden kann. Und weshalb ein Hund mit Chip weniger bissig sein soll als ein Tier, das eine Hundemarke trägt, ist ebenso fragwürdig.

Die Einführung eines Hundechips ergibt sich nicht aus einer innenpolitischen Notwendigkeit, sondern ist (einmal mehr) als Anpassungsdrang ans EU-Recht zu verstehen, welche das Obligatorium auf 2011 einführen will. In vorauseilendem Gehorsam will nun die Schweiz diese in der EU nicht unumstrittene Regelung per Ende Mai in Kraft setzen und bereits Ende Jahr umgesetzt haben.

Das Chippen eines Hundes kostet ca. 50 – 90 Franken, was vom Hundehalter zu berappen ist. Hinzu kommen die Kosten für die Scanner, mit welchem jeder Polizeiposten, die Gemeinden, Kantone und Zollverwaltung ausgestattet werden müssen. Auch in Bezug auf das BVET ist die SVP der Ansicht, dass dieses in einer Phase intensiven Sparens alles andere zu tun hat, als für eine weitere mit Steuergeldern finanzierte Erweiterung seines Aufgabenkreises zu sorgen.

Selbstverständlich ist gegen das fakultative Chippen eines Hundes nichts einzuwenden. Von einem Obligatorium, das dem Bürger einmal mehr Gebühren aufbürdet und ihn erneut in seiner Freiheit einschränkt, ist jedoch abzusehen.

Diese Vorlage, sehr geehrter Herr Bundesrat, ist einmal mehr Ausdruck einer ungeheueren Bürokratie. Und abgesehen davon ist der Schaffung stets neuer Datenbanken grundsätzlich mit grosser Skepsis zu begegnen: Faktisch geht mit jedem solchen Vorgang eine Stück unserer persönlichen Freiheit verloren. Und dagegen wehrt sich die SVP entschieden.

 
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