Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die SVP bedauert, dass es dem Bundesrat offensichtlich nicht gelungen ist, für die drei hier betroffenen Gesetze ausgewogene Vorlagen zu präsentieren. Wie bei anderen Gesetzesentwürfen oder -änderungen fällt auch hier die beinahe schon zur Usanz gewordene Einführung einer Kompetenzerteilung an den Bundesrat zum Abschluss internationaler oder völkerrechtlicher Verträge im Alleingang (d.h. ohne Konsultation oder Zustimmung des Parlaments) auf. Solche „Umgehungsklauseln“ sind in demokratischer und rechtsstaatlicher Hinsicht für die Schweiz äusserst problematisch. In allen drei Vorlagen finden sich zudem weitere Artikel, welche dem Bund eine für die bewährte, föderalistische Ausprägung des Landes zu hohe Macht- und Kompetenzfülle zugestehen. Die Kritikpunkte, welche die SVP zur Ablehnung aller drei Vorlagen bewegen, werden im Folgenden näher erläutert.
BG über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES)
Den vorliegenden Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) lehnt die SVP in dieser Form ab. Sie fordert folgende Änderungen:
Ausserdem hält die SVP mit Nachdruck fest, dass die Voraussetzung für die Nichtunterstellung unter die Schuldenbremse, d.h. kein zusätzlicher finanzieller oder personeller Aufwand, permanent und fortwährend gelten muss. Andernfalls muss auch hier die Schuldenbremse uneingeschränkt und unverzüglich greifen können.
Änderung Tierseuchengesetz (TSG)
Die hier zur Beurteilung vorgelegten Änderungen im Tierseuchengesetz (TSG) bezwecken primär eine Konzentration und Verstärkung der Eingriffs- und Sanktionsmassnahmen beim Bund. Die bewährte, föderalistische Kompetenzzuteilung sowie das Prinzip der Eigenverantwortung sollen weitgehend aufgehoben werden. Begründet wird dies mit der nicht im Geringsten nachweisbaren Behauptung, die gegenwärtigen Strukturen und Vorkehrungen würden den künftigen Herausforderungen und Gefahren im Tierseuchenbereich nicht genügen. Besonders stossend bzw. völlig inakzeptabel sind die folgenden Punkte:
Änderung Tierschutzgesetz (TSchG)
Auch die Vorlage zur Änderung des Tierschutzgesetzes lehnt die SVP ab. Hier gilt das bereits oben im Rahmen des TSG allgemein Gesagte.
Die SVP empfiehlt dringend, die drei Vorlagen zu überarbeiten und in dem Sinne „abzuspecken“, dass der föderalistischen Kompetenzzuordnung wie sie in der Schweiz seit langem erfolgreich praktiziert wird, weiterhin genüge getan wird. Das im internationalen Vergleich hohe Niveau im Tierschutz und in der Seuchenbekämpfung soll erhalten bleiben, dabei aber Augenmass gewahrt werden, auch wenn das Prognostizieren von Gefahren und Schäden Hochkonjunktur hat. Vor allem aber ist der Wahrung und Pflege der demokratischen und gesetzgeberischen Prozesse mehr Achtung zu schenken, indem darauf verzichtet wird, ständig deren Umgehung durch neue Gesetzesartikel mit Bezug auf das Völkerrecht oder internationale Verträge vorzubereiten.