Vernehmlassung

08.515 Pa.Iv.: Bedingter Rückzug einer Volksinitiative im Fall eines indirekten Gegenvorschlags

Die SVP lehnt die parlamentarische Initiative ab, welche den bedingten Rückzug einer Volksinitiative im Fall eines indirekten Gegenvorschlags einführen will.

08.515 Parlamentarische Initiative: Bedingter Rückzug einer Volksinitiative im Fall eines indirekten Gegenvorschlags

Antwort der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP lehnt die parlamentarische Initiative ab, welche den bedingten Rückzug einer Volksinitiative im Fall eines indirekten Gegenvorschlags einführen will.

Verfahren zur Nutzung der Volksrechte müssen für den Bürger einfach und verständlich sein. Bei den geltenden Verfahrensregeln handelt es sich um bewährte Muster, die sich in der politisch aktiven Bevölkerung während Jahrzehnten gut eingespielt haben. Trotz der löblichen Intentionen, welche den Geist der parlamentarischen Initiative (der SPK des Ständerates) über die Möglichkeit eines bedingten Rückzugs von Volksinitiativen beseelen, ist unabweislich mit einer nachhaltigen Komplizierung der Verfahren zu rechnen. Insbesondere die verschiedenen neu zu beachtenden Fristen schaden der Übersichtlichkeit und Einfachheit der Volksrechte. Zudem gilt es anzufügen, dass ein bedingter Rückzug nur in dem Fall zur Anwendung gelangte, wenn ein indirekter Gegenvorschlag vom Volk abgelehnt worden wäre. Angesichts der gegenüber diesem meist schärferen Forderungen der Initiative wären deren Erfolgsaus-sichten ohnehin äusserst bescheiden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die aufgeschobene Initiative anlässlich der Abstimmung über den Gegenvorschlag als übertriebenes Drohargument ihrer Gegner herhalten muss.

Grundsätzlich begrüsst die SVP eine Stärkung der Volksrechte, sieht jedoch vor allem Handlungsbedarf in Bezug auf das Völkerrecht, welches zunehmend dazu tendiert, die Volksrechte einzuschränken bzw. Volksentscheide zu hinterfragen. In diesem Zusammenhang wurden von der SVP denn auch eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen eingereicht.

 
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