Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung über das Visa-Informationssystem (VIS) und die…
Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung über das Visa-Informationssystem (VIS) und die Übernahme des Beschlusses über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum VIS (Schengen-Weiterentwicklungen)
Antwort der Schweizerischen Volkspartei
Es ist vollkommen unhaltbar, dass der Bundesrat die Vernehmlassungsfrist für diese Vorlage auf weniger als drei Wochen angesetzt hat, wo doch normalerweise drei Monate üblich sind. Dies, obwohl der Bundesrat die Übernahmen der beiden Weiterentwicklungen bereits am 20. August 2008, resp. am 22. Oktober 2008 angenommen hatte und eine angemessene Frist durchaus möglich gewesen wäre. Dies zeigt, dass der Bundesrat an einer fundierten Auseinandersetzung mit der Schengen-Problematik nicht interessiert ist. In letzter Zeit ist es zur Regel geworden, dass europapolitische Geschäfte im Parlament im Eiltempo durchgepeitscht werden. Das Vorgehen des Bundesrates zeugt von einer Geringschätzung der demokratischen Institution des Parlaments und missachtet die in der Bundesverfassung garantierte Möglichkeit, zu Vernehmlassungsverfahren korrekt Antwort zu geben.
Die SVP kann der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen. Wir stellen einmal mehr mit Befremden fest, dass mit der Übernahme der Verordnung über das Visa-Informationssystem (VIS) und des Beschlusses über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum VIS aufgrund des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA) europäisches Recht nachvollzogen werden soll. Der stete Nachvollzug des Schengen Acquis führt zur schleichenden Untergrabung unseres Landesrechts durch solche völkerrechtliche Verträge.
Auch die dargelegten juristischen Voraussetzungen lassen die Vernehmlassung und unseren gängigen demokratischen Gesetzgebungsprozess zur Farce werden: Mit dem Verweis auf Art. 7 Ziff. 4 SAA auf Seite 6 des Berichtes hängt man einmal mehr das Damoklesschwert der Beendigung des Abkommens über Parlament und Volk und verlangt so die uneingeschränkte Zustimmung. Der Gesetzgebungsvorgang wird damit bloss noch zu einem formellen Prozedere, jeden demokratischen Gehalts beraubt. Die erzwungene Übernahme von Schengen-Weiterentwicklungen, welche meist ohne jede demokratische Legitimation entstanden sind, war einer der Hauptgründe warum sich die SVP gegen den Beitritt der Schweiz zum SAA gewehrt hatte. Nun zeigt sich, dass die damaligen Einwände mehr als nur berechtigt waren.
Inhaltlich erachtet es die SVP als heikel, dass missbrauchs- und korruptionsanfällige Bereiche wie die Erhebung von Gebühren und die Erfassung von biometrischen Daten (Fingerabdrücken) an externe Stellen übertragen werden sollen (Art. 98a AuG). Dies könnte vor allem im Ausland zu massiven Missbrauchsfällen führen.
Darüber hinaus sind erhebliche Zweifel am Funktionieren des VIS angebracht, da die grosse Gefahr besteht, dass lediglich die Schweiz, nicht aber die hauptsächlich betroffenen Nachbarländer eine gesetzeskonforme Anwendung des Systems garantiert. Die Aktualität und Vollständigkeit des VIS wird sich daher erst noch weisen müssen. Die Kinderkrankheiten, welche auch das nationale System zur elektronischen Visumausstellung und -kontrolle (EVA) zu Beginn ausgezeichnet hatten, werden wohl auch im VIS nicht ausbleiben. Dabei stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Datenbank EVA, welche gerade erst einwandfrei zu funktionieren begonnen hatte, bereits wieder zu ersetzen.
Fazit:
Die SVP nimmt erneut und mit grosser Sorge zur Kenntnis, dass das SAA immer mehr zum bürokratischen Selbstläufer wird, indem die Schweiz in besonders störender Weise jede Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes übernehmen muss. Die direkte Demokratie der Schweiz wird mit jedem neuen Nachvollzug von Schengen- und EU-Recht immer mehr ausgehebelt. Dem kann die SVP nicht zustimmen. Auch der Bundesrat weiss um die Schwächen der Vorlage, weshalb er in demokratisch unhaltbarer Weise, die Vernehmlassungsfrist auf weniger als drei Wochen angesetzt hat. Selbst mit der Berücksichtigung der bei internationalen Verträgen oft begrenzten Zeit, wäre eine Frist von mindestens zwei Monaten möglich gewesen.