Die SVP begrüsst die Stossrichtung der Gesetzesvorlage, wonach eine Anpassung an das OR erreicht werden soll. Allerdings ist es aus Sicht der SVP nicht nachvollziehbar, warum neue Privilegierungen…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP begrüsst die Stossrichtung der Gesetzesvorlage, wonach eine Anpassung an das OR erreicht werden soll. Allerdings ist es aus Sicht der SVP nicht nachvollziehbar, warum neue Privilegierungen gegenüber der Privatwirtschaft geschaffen werden sollen. Aus diesem Grund lehnt die SVP die Revision des Bundespersonalgesetzes in der vorliegenden Form ab und weist sie zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.
Die SVP beurteilt die Anpassung des Bundespersonalgesetzes an das Obligationenrecht und damit an die Anstellungsbedingungen der Privatwirtschaft grundsätzlich positiv. Insbesondere die flexiblere Regelung bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen sollte es dem Bund erlauben, sich an die geänderten Umstände auf dem Arbeitsmarkt anzupassen – ein Vorgehen, welches in der Privatwirtschaft seit je her Usus ist.
Klar abgelehnt werden von uns jedoch die zusätzlichen über das OR hinausgehenden Extraleistungen, welche für die Arbeitnehmer vorgesehen sind. So sieht die Vorlage die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Vaterschaftsurlaub vor, darüber hinaus soll dieser Urlaub auch Adoptiveltern ermöglicht werden. In Anbetracht der klaren politischen Haltung des Parlamentes, welches die Schaffung eines Vaterschaftsurlaubes in der Wintersession 2008 abgelehnt hat, kann die SVP einem solchen Vorgehen klar nicht zustimmen. Es kann und darf nicht sein, dass die demokratische Willensäusserung des Parlamentes seitens der Verwaltung immer wieder ignoriert und mit Füssen getreten wird. Dies führt zudem zu massiven Rechtsunsicherheiten und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt. Es ist überdies absolut nicht einzusehen, warum man die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals zwar näher an die der Privatwirtschaft rückt, gleichzeitig aber zusätzliche Sondertatbestände für den öffentlichen Dienst schafft.
Im Weiteren sieht die Vorlage vor, dass im Bereich des Kaders grössere Lohnsummen zur Verfügung gestellt werden. Diese im erläuternden Bericht als „kompensatorische Elemente“ bezeichneten Komponenten sollen angesichts der steigenden Flexibilität der Angestellten und der schwindenden Sicherheit des Anstellungsverhältnisses zusätzlich eingefügt werden. Dazu ist zu sagen, dass die Bundesverfassung die Kündigungsfreiheit ohnehin einschränkt – womit die Angestellten des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu denen der Privatwirtschaft also auch nach der Revision bevorzugt behandelt würden. Angesichts der desolaten Finanzlage des Bundes und der anstehenden Rezession erachtet die SVP eine solche Begründung als schlicht unhaltbar und realitätsfremd. Während die Bürger unseres Landes, angesichts der angespannten Lage am Arbeitsmarkt, aber auch die Unternehmen angesichts des schwindenden Auftragseinganges, jeden Franken zweimal umdrehen müssen, richtet der Bund mit der grossen Kelle an. Es ist bezeichnend, dass der erläuternde Bericht den Mehraufwand der Personalbudgets nicht quantifizieren kann oder will. Die Revision wird auf jeden Fall zu einem zusätzlichen finanziellen Mehrbedarf in der Verwaltung führen und damit zusätzliche Steuergelder beanspruchen. Dies widerspricht dem Credo einer schlanken, kostengünstigen und effizienten Verwaltung.
Anstatt der angestrebten Vereinfachung und des Abbaus von Regulierungen werden mit der Revision wiederum nicht mehr zeitgemässe Extraleistungen für Angestellte der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Das Ziel der Revision, die Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes demjenigen der Privatwirtschaft anzugleichen, wird somit klar nicht erfüllt. Überdies besteht mit der Revision die Gefahr, dass ein Präzedenzfall bei den Anstellungsbedingungen des öffentlichen Dienstes geschaffen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone bei künftigen Revisionen oder Anpassungen ihrer Personalgesetze die Vorgaben des Bundes übernehmen werden. Damit würden Vaterschaftsurlaube und höhere Lohnsummen durch die Hintertür und gegen den Willen des Parlaments eingeführt. Dies kann die SVP nicht mittragen.