Die SVP kann der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen. Mit Befremden stellen wir einmal mehr fest, dass mit der Änderung im Waffengesetz erneut aufgrund des Schengen-Abkommens europäisches Recht…
Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung im Waffengesetz (Anpassung der Umsetzung des Schengen-Besitz-stands)
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP kann der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen. Mit Befremden stellen wir einmal mehr fest, dass mit der Änderung im Waffengesetz erneut aufgrund des Schengen-Abkommens europäisches Recht nachvollzogen werden soll. Es stellt sich immer mehr die Frage, ob der Bundesrat absichtlich mit seinen Abkommen alle Schweizer Gesetze durch EU-Recht ablösen will, um einem EU-Beitritt näher zu kommen. Ausserdem führt der vorliegende Nachvollzug des Schengen Acquis wiederum dazu, dass das freiheitliche Waffentragrecht in der Schweiz erschwert, ja sogar Schritt für Schritt verunmöglicht werden soll. Insbesondere die effektive Einführung des zentralen Waffenregisters widerspricht klar unseren föderalistischen Grundsätzen.
Im Konkreten stösst sich die SVP bei dieser Vorlage an folgenden Punkten:
Änderung des Waffengesetzes:
Art. 18 Abs. 2
Die Waffenhandelsbewilligung für die genannten Kategorien zu verlangen, geht sehr weit. Die bisherige Regelung hätte vollumfänglich genügt.
Art. 21 Abs. 1,3 und 4
Diese Änderungen bedeuten Bürokratie in Reinkultur! Von den Behörden zu verlangen, dass über Waffenreparaturen 20 Jahre(!) Akten gelagert werden sollen, ist totaler Verhältnisblödsinn.
Art. 32
Dass man den Kantonen sogar vorschreibt, wie sie ein Waffenregister zu führen haben, ist untragbar. Diese Massnahme lässt den Schluss zu, dass entgegen den früher gemachten Versprechungen ein zentrales Waffenregister eingeführt werden soll, obwohl die Kantone angeblich im Rahmen der 2. Vernehmlassung ein solches deutlich abgelehnt haben.
Änderung der Waffenverordnung
Art. 31 Abs. 1
Die unter den Buchstaben b, c und d geforderten Angaben können unter Umständen nicht verifiziert werden. Eine individuelle Markierung (numerisch und/oder alphabetisch, Buchstabe a) reicht vollkommen aus, um die Waffe und deren Bestandteile zu identifizieren.
Art. 31 a
Auch bei der Munition würde eine Identifikationsnummer vollkommen ausreichen. Auch hier lassen die Brüsseler- und Berner-Bürokraten wieder einmal grüssen.
Art. 66
Es stellt sich die Frage, warum die Informationen von Personen, welche das 90. Lebensjahr erreicht haben, gelöscht werden dürfen.
Fazit:
Schengen zieht immer weitere Kreise, welche nur die Verwaltung aufblasen und zur Sicherheit wenig beiträgt. Die geplanten Vorschriften sind zum Teil praxisfremdes Bürokratenmachwerk. Es ist in Zukunft verstärkt darauf zu achten, wen die Schweiz an derartige Konferenzen schickt, wenn (wie auf Seite 2 des Berichtes, Kapitel 1.2. erwähnt) diese Lösung als befriedigender Kompromiss und der föderalen Organisationsstruktur unseres Landes angepasst, dargestellt wird. In der Realität wird mit den Ausführungsbestimmungen an die Kantone (Art. 32) ein zentrales elektronisches Waffenregister eingeführt. Dies kann die SVP in dieser Form nicht akzeptieren.