Bei der SBB-Pensionskasse handelt es sich um einen gravierenden Fall von sozialdemokratischem bzw. gewerkschaftlichem Missmanagement. Über Jahre wurden die Beitragsprämien im Vergleich zu den…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Bei der SBB-Pensionskasse handelt es sich um einen gravierenden Fall von sozialdemokratischem bzw. gewerkschaftlichem Missmanagement. Über Jahre wurden die Beitragsprämien im Vergleich zu den Leistungen zu tief angesetzt und Personen über die Pensionskasse und die Invalidenversicherung in Rente geschickt. Jetzt zeigen sich die Folgen dieses Missbrauchs in aller Härte. Obwohl die SBB-Pensionskasse bereits einmal mit über 12,6 Milliarden Franken vom Steuerzahler ausfinanziert wurde, werden heute schon wieder neue Milliardenforderungen an den Staat gestellt. Gleichzeitig wird im Bericht einmal mehr offen gelassen, ob mit diesen Beträgen eine Sanierung vollzogen werden könnte. Dies ist vollkommen unhaltbar! Die SVP lehnt jeden Beitrag der öffentlichen Hand für die erneute Ausfinanzierung der SBB-Pensionskasse ab und will insbesondere keinen Präzedenzfall für die Sanierung der Ascoop schaffen. Spätestens seit der letzten Ausfinanzierung im Jahre 2004 bestehen keine rechtlichen Verpflichtungen mehr für den Bund, der SBB weiter unter die Arme zu greifen. Eine erneute Ausfinanzierung wäre zudem ein unhaltbarer Vorgang gegenüber allen Steuerzahlern, welche als Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Sanierung ihrer eigenen Pensionskassen aufkommen müssen und nicht noch obendrein für die jahrelangen Verfehlungen der sozialdemokratischen Führungsriege bei der SBB mit weiteren Milliardenbeiträgen gerade stehen müssen.
1. SBB-PK bereits einmal zu 100 Prozent ausfinanziert
Die SBB-Pensionskasse (SBB-PK) wurde per 1. Januar 1999 in die Eigenständigkeit entlassen. Der Bund gab der Kasse über 12,6 Milliarden Franken mit auf den Weg in die Unabhängigkeit. Dieser bereits vom Steuerzahler getragene Beitrag entspricht rund dem Vierfachen einer Jahreslohnsumme der SBB. Auf dieser Basis konnte die SBB-Pensionskasse korrekt ausfinanziert mit einem Deckungsbeitrag von über 100 Prozent neu starten. Gleichzeitig mit der Entlassung in die Unabhängigkeit sind die Steuerzahler ihrer Finanzierungsverpflichtung vollumfänglich nachgekommen[1]. Mit diesem Schritt ging auch die Verantwortung für die Führung der Pensionskasse SBB an deren statutarischen und paritätisch zusammengesetzten Organe über. Dies bedeutet, dass die Sanierung der SBB-PK Sache der SBB und seiner PK ist, aber nicht mehr Sache der Steuerzahler.
2. Versagen der Führung
Mit der Ausfinanzierung der Pensionskasse im Jahre 1999 ist die Verantwortung für die erfolgreiche weitere Führung der Kasse an deren Verantwortlichen übergegangen. Damals hätte man risikogerechte Prämien einführen müssen, was unterblieben ist. Man hoffte auf Finanzerträge seitens der Kapitalanlagen, die jedoch wegen der Börsenbaisse 2000 nicht eintrafen. Auch andere Pensionskassen hatten mit der Börsenbaisse ab 2000 zu kämpfen und mussten Vorpensionierungen versicherungsmathematisch korrekt ausfinanzieren. Dass der hohe Altersrentneranteil von über 50 Prozent ein strukturelles Problem der SBB-PK darstellt, steht ausser Frage und hätte die Führungsverantwortlichen der Kasse frühzeitig zum Handeln zwingen müssen. Zudem muss hinterfragt werden, ob bei der SBB-PK eine zweckmässige langfristige Anlagepolitik verfolgt worden ist. Dass das Anlageziel von +/- 4 Prozent weit verfehlt wurde, wirft bisher ungeklärte Fragen bezüglich eines professionellen Anlagemanagements und einer entsprechenden Führung der Pensionskasse SBB auf. Auch zahlreiche andere Pensionskassen waren nach 2001 vom Börsenrückgang betroffen und sahen sich in ihren Annahmen über die Lebenserwartungen der Versicherten getäuscht, viele konnten dann aber in den Boomjahren 2004 bis 2007 ein allfälliges Deckungsmanko wieder ausgleichen oder sogar Reserven anlegen. Stattdessen sah die damalige Führung über Jahre hinweg zu. Das Management der SBB und deren PK trägt daher die Verantwortung für die freiwilligen Pensionierungen mit ungenügender Kürzung der Rentensätze, für die zu tiefen Beiträge zur Abdeckung des Altersparens und des Invaliditätsrisikos. Offensichtlich wurde nicht einmal der mögliche Handlungsspielraum des GAV betreffend 2. Säule ausreichend genutzt.
3. Folgen des SP-Filzes und Missmanagement
Die Hauptverantwortung an dieser Misere tragen die SP und die Gewerkschaften. Unter SP-Bundesrat Otto Stich wurden die heute maroden Bundespensionskassen (Publica, Post, SBB und weitere) bereits einmal ausfinanziert und die Versicherten mit ungedeckten Leistungen versehen. Stichs Vertraute sitzen zum Teil noch heute in wichtigen Schlüsselpositionen. Vor zwanzig Jahren waren Benedikt Weibel (ehem. SBB), Ulrich Gygi (Post) und Peter Siegenthaler (Finanzverwaltung) im gleichen Handballclub. Alle drei mit SP-Parteibuch ausgestattet wurden sie von Bundesrat Stich an die Spitze der SBB, der Post und der für die Bundespensionskassen zuständigen Finanzverwaltung gehievt. Die Folge dieser Entscheide sind gravierend.
Über Jahre wurden Leistungen ausgerichtet, welche nicht finanziert waren. Von den 4826 in den Jahren 1998 bis 2004 Pensionierten wurden nur 4,4% bzw. 211 ordnungsgemäss, d.h. infolge Erreichens des Pensionierungsalters, in den Ruhestand geschickt. 42.4% der Pensionierungen sind so genannte flexible, d.h. vorzeitige Pensionierungen. Der Rest verteilt sich je zur Hälfte auf Pensionierungen infolge von Invalidität (26,7%) oder administrative Pensionierungen (26,5%). Das durchschnittliche Alter beim Übertritt in den Ruhestand schwankte in diesen 7 Jahren zwischen 57,2 bis 59,5 Jahren. Dieser Durchschnitt liegt massiv unter jenem der Privatwirtschaft. Bemerkenswert ist auch das Durchschnittsalter der wegen Invalidität Pensionierten. Dieses sank von 56,8 Jahren innert nur 7 Jahren auf 54,9 Jahre. Wie beim Bund leidet auch die SBB-Pensionskasse unter einem hohen Anteil IV-Rentnern. Im Jahr 2004 bezogen 2470 Angestellte eine IV-Rente. Diese Anzahl entspricht rund 8.8% der aktiven Versicherten. Die IV-Leistungen der SBB-Pensionskasse betrugen im selben Jahr CHF 47.8 Millionen oder 7,53% der Versicherungsleistungen. Die Folge: Bei SBB und Post liegt die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, bei 22,2% – oder anders ausgedrückt, mehr als jeder 5. Angestellte von SBB und Post wird im Verlaufe seiner Berufslaufbahn zum IV-Bezüger! Kein Wunder befindet sich die SBB-Pensionskasse, welche nicht nur durch Frühpensionierungen, sondern auch durch Invaliditätsfälle übermässig strapaziert wird, heute in einer derart miserablen Lage. Offensichtlich wurden die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen über Jahre missbraucht, um staatlich garantierte Frühpensionierungen und Abschiebungen von Parteigenossen in die IV mit Hilfe des Steuerzahlers zu finanzieren.
4. Keine doppelte Ausfinanzierung!
Obwohl die Steuerzahler schon mehr als 12,6 Milliarden Franken für die Ausfinanzierung der SBB-PK aufgewendet haben, schrecken die Verursacher des Debakels nicht davor zurück, erneut die hohle Hand beim Staat zu machen: „Entweder übernimmt der Staat die Differenz zwischen den Erträgen und Kosten oder der Staat besorgt die Altersvorsorge oder der Staat finanziert die betriebliche Pensionskasse aus[2]“. Die Folgen dieser Haltung münden nun im vorliegenden Vernehmlassungsbericht. Die präsentierten Varianten, die Sanierungskosten im Umfang von 0,7 und 3,1 Milliarden Franken mit weiteren Bundesgeldern zu finanzieren, sind deshalb aus Sicht der Steuerzahler, aber auch aus pensionskassensystematischen Gründen, nicht vertretbar. Viele Steuerzahler bezahlen als Arbeitnehmende seit Jahren selbst Sanierungszuschläge in ihre Pensionskassen oder müssen einen Leistungsabbau hinnehmen, weil auch ihre Kassen teilweise in die unangenehme Situation ungenügender Deckungsgrade geraten sind. Dies gilt beispielsweise auch für die Mitarbeitenden der privaten Bahnen, die bei der Pensionskasse Ascoop angeschlossen sind. So müssen sie seit 2006 und voraussichtlich noch auf Jahre hinaus einen Sanierungszuschlag von 1,5 Prozent des versicherten Lohns in Kauf nehmen. Eine Subventionslösung des Bundes setzt zudem ein falsches Signal gegenüber anderen öffentlichen Pensionskassen, die teilweise ebenfalls finanzielle Probleme zu bewältigen haben. Aus finanzpolitischen und pensionskassensystematischen Gründen ist es somit nicht vertretbar, die SBB-Pensionskasse mit weiteren Steuermitteln zu sanieren.
5. Alle Sanierungsmöglichkeiten ausschöpfen
Um die Konsequenzen der Sanierung der SBB PK für die aktiven Versicherten zu mindern, sind alle Möglichkeiten zur Sanierung dieses Vorsorgewerks in Betracht zu ziehen. Insbesondere ist auch der erleichterte Beizug der Rentenbeziehenden zu Sanierungsmassnahmen, nötigenfalls mittels Revision des Art. 65d BVG vertieft zu prüfen. Damit könnte zudem die vom Bundesrat beabsichtigte Ausfinanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen erleichtert werden.
6. Keine wettbewerbspolitische Benachteiligung der Strasse
Mit der Bahnreform wollte der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs durch die Liberalisierung und Öffnung des Marktes steigern. Da mittlerweile einige Eisenbahnverkehrsunternehmen für Wettbewerb im Schienengüterverkehr sorgen, konnte dieses Ziel zumindest teilweise erreicht werden. Die Vorlage zur Sanierung der SBB-Pensionskasse gewichtet die Interessen des Bundes als Eigner des führenden Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmens jedoch eindeutig höher und verlässt damit den Weg der Marktöffnung mit gleich langen Spiessen und der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Auch aus wettbewerbs- und verkehrspolitischen Überlegungen ist daher eine Sanierung der SBB-Pensionskasse mit weiteren Bundesgeldern ebenfalls strikte abzulehnen. Bereits die letzte Sanierung mit 12,6 Milliarden Franken Steuergeldern wurde nicht den Kosten des öffentlichen Verkehrs zugerechnet, womit die Vergleiche öffentlicher und privater Verkehr massiv verfälscht werden und die SBB dennoch nur über einen Eigenfinanzierungsgrad von gerade einmal 40 Prozent verfügt.
7. Kein Präjudiz für weitere Sanierungen
Im Unterschied zur SBB-PK handelt es sich bei der im Bereicht ebenfalls erwähnten Ascoop aber nicht einmal um eine Pensionskasse des Bundes. Bis Ende 1996 fungierte das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde der Ascoop und legte die wichtigsten Parameter der Ascoop wie den technischen Zinssatz fest. Danach wurde die Pensionskasse in die Selbstständigkeit entlassen und von da an war die Kasse allein für den Geschäftsgang verantwortlich. So verfügte die Ascoop bis 1999 über einen Deckungsgrad von über 100%. Statt die latenten Risiken der Kasse (hoher technischer Zinssatz, keine Schwankungsreserven) zu reduzieren, zogen es die Organe der Ascoop vor, die zu Beginn der Selbständigkeit ansehnlich hohen Finanzerträge in Form von Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen an die angeschlossenen Unternehmen weiterzugeben (im Vernehmlassungsbericht sind 260 Millionen Franken nicht-finanzierte Leistungen genannt). Von einer Verantwortung des Bundes kann daher keine Rede sein. Eine Sanierung der Ascoop durch den Bund würde zu erheblichen Marktverzerrungen gegenüber jenen Konzessionierten Transportunternehmen führen, welche nicht in der Ascoop versichert sind (z. B. Rhätische Bahn) und ihre Pensionskasse eigenverantwortlich führen und saniert haben. Die Argumentation, dass die Ascoop-Transportunternehmen wegen der unterschiedlichen Sanierungslasten mit unterschiedlichen Lohn- und Sozialbedingungen am Markt auftreten müssten und gegenüber ausländischen Anbietern, die keine derartigen Lasten zu tragen hätten, benachteiligt seien, vermag nicht zu überzeugen. Die Begründung, die mangelhafte Aufsicht durch das BSV ziehe einen Anspruch auf neue Bundesgelder nach sich, ist unverantwortlich[3], denn mit dem gleichen Argument könnten alle anderen privaten Vorsorgeinrichtungen ebenfalls Entschädigungen fordern. Stossend ist im Falle der Ascoop zudem, dass es offensichtlich im Management der Kasse zu zweifelhaften, mutmasslich kriminellen Handlungen kam, die bis heute nicht offiziell untersucht wurden. Es wurden lediglich mit den Tätern stillschweigende Vereinbarungen mit einer minimalen Schadensvergütung getroffen. Es wäre im Zusammenhang mit den Beitragsgesuchen der Ascoop zwingend gewesen, die Verfehlungen der Kassenführung offenzulegen und die Verfehlungen zu ahnden. Eine Beteiligung des Bundes an der Sanierung der Ascoop ist ebenfalls strikte auszuschliessen.
8.Schlussbemerkungen
Bei der SBB-Pensionskasse treten die Spätfolgen des Versagens der sozialdemokratischen Führung bei SBB, EFD und UVEK in aller Härte zu Tage. Doch statt die eigenen Fehler zu korrigieren, machen die Verantwortlichen einmal mehr die hohle Hand beim Steuerzahler, welcher im aktuellen Zeitpunkt der Finanzkrise schon mit der Sanierung seiner eigenen Vorsorgeeinrichtungen genügend Schwierigkeiten hat. Es ist vollkommen unhaltbar, dass die Steuerzahler, welche bereits über 12,6 Milliarden Franken an ausserordentlichen Sanierungsbeiträgen an die SBB-PK bezahlt haben, einmal mehr zur Kasse gebeten werden sollen. Die SVP lehnt eine Beteiligung des Bundes an der Sanierung der SBB PK entschieden ab und zieht eine solche für die Ascoop nicht einmal in Betracht. Daher unterstützen wir die vorgeschlagene Variante 4 (Sanierung ohne Bundeshilfe).