Vernehmlassung

Entwürfe zu den Teilrevisionen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung…

Die nun zur Debatte stehenden Entwürfe der KVV, VKL und KLV zeigen einmal mehr die etatistisch-sozialistische Grundhaltung, welche im Bundesamt für Gesundheit vorherrscht und sämtliche Arbeiten…

Entwürfe zu den Teilrevisionen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime durch die Krankenversicherer (VKL) und der Verordnung über die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV)

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die nun zur Debatte stehenden Entwürfe der KVV, VKL und KLV zeigen einmal mehr die etatistisch-sozialistische Grundhaltung, welche im Bundesamt für Gesundheit vorherrscht und sämtliche Arbeiten dominiert. Statt den vom Parlament in der neuen Spitalfinanzierung klar zum Ausdruck gebrachten wettbewerbsorientierten Willen zur Verbesserung der Versorgungsqualität der Bürger umzusetzen und zu konkretisieren, unternimmt das Bundespräsident Couchepin unterstellte BAG alles nur Erdenkliche, um die Entscheide der Volksvertreter über den Verordnungsweg wieder rückgängig zu machen und die Planwirtschaft zu intensivieren. Die Nachricht der gescheiterten sozialistischen Revolution kommunistischer Prägung sollte nach bald zwanzig Jahren auch bei den Staatsdienern des „liberalen“ Bundespräsidenten angekommen sein.

Die SVP weist die vorliegenden Verordnungsentwürfe als unbrauchbar zurück und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Der in der Vorlage zur Spitalfinanzierung klar zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers ist zu respektieren und umzusetzen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Intensität der Planung vermindert, der Wettbewerb gestärkt und die Anzahl staatlicher Eingriffe in das Gesundheitswesen reduziert werden müssen. Ausserdem dürfen die privaten Initiativen im Spitalbereich, welche vom Parlament ausdrücklich gewollt sind, nicht über den Verordnungsweg verunmöglicht werden. Ein weiterer Kommentar zu diesen Verordnungen erübrigt sich.

 
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