Vernehmlassung

Anhörung zur änderung der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung…

Die SVP begrüsst grundsätzlich die Anpassungen der vorliegenden Verordnung VBO. Trotz den Anpassungen fordern wir aber weiterhin die vollständige Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts. Es ist…

Anhörung zur Änderung der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) und zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst grundsätzlich die Anpassungen der vorliegenden Verordnung VBO. Trotz den Anpassungen fordern wir aber weiterhin die vollständige Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts. Es ist aus staatspolitischen Gründen höchst bedenklich, wenn private Organisationen und Vereine demokratische Entscheide in langwierigen, juristischen Verfahren zu Fall bringen können. Dies schwächt den Wirtschaftsstandort Schweiz massiv, führt zu einem Verlust an unternehmerischer Freiheit und zur Entmündigung des Stimmbürgers.

Die neuen Änderungen zur Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) bekämpfen den in der Vergangenheit oft vorgekommenen Missbrauch des Verbandsbeschwerderechts. Die SVP begrüsst deshalb den vorliegenden Entwurf als ein Schritt in die richtige Richtung. Die klare Auslegung verhindert einerseits die Anzahl Akteure auf diesem Gebiet, was sich wiederum positiv auf die Rechtssicherheit von Investoren und Bauvorhaben auswirkt, andererseits wird auch rechtsmissbräuchlichen Ein- und Absprachen wirksam ein Riegel vorgeschoben.

Trotz diesen positiven Punkten bleiben aber weiterhin Einschränkungen für die Wirtschaft bestehen. Die SVP wird sich daher weiterhin mit Nachdruck für eine vollständige Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts einsetzen.

Den vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann die SVP in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Die in der Verordnung angesetzten Schwellenwerte sind generell viel zu tief angesetzt und berücksichtigen die Anliegen der betroffenen Branchen in keiner Weise. Die von der Verwaltung neu angesetzten Schwellenwerte sind daher mehr als eine Alibiübung zu verstehen. Es muss an dieser Stelle einmal mehr festgehalten werden, dass über den Umweg einer Verordnung versucht wird, den Willen des Gesetzgebers zu unterlaufen. Die von beiden Räten angenommene Motion Hofmann (07.3418) verlangt, dass eine UVP nur in Ausnahmefällen nötig ist. Bei den vorgeschlagenen Schwellenwerten der Verwaltung würden aber beispielsweise bei Einkaufszentren nur 18 Prozent der betroffenen Gebäude aus der UVP-Pflicht entlassen. Ganze 82 Prozent würden weiterhin UVP-pflichtig bleiben! Dasselbe Bild bietet sich bei den neuen Schwellenwerten von Parkplätzen. Auch hier würden gemäss dem Verwaltungsvorschlag fast drei Viertel aller Bauten UVP-pflichtig bleiben.

In einem solchen Fall von einer Verbesserung zu sprechen, grenzt schon fast an Frechheit.

Damit die Rahmenbedingungen für Investoren und projektführende Organisationen markant verbessert werden, sind wesentliche Änderungen notwendig. Die SVP fordert daher generell eine massive Erhöhung der Schwellenwerte um das Dreifache gegenüber den Vorschlägen der Verwaltung, damit eine UVP auch wirklich nur noch in Ausnahmefällen nötig ist.

Im Weiteren muss festgestellt werden, dass auch nach den von uns geforderten Verbesserungen bei der UVPV diese Anpassungen bloss als erste Schritte in diesem laufenden Prozess zu sehen sind. Wir fordern deshalb ausdrücklich, dass zusätzliche Straffungen bei den Verfahren sowie weitere Verbesserungen bei den Grenzwerten periodisch vorzunehmen sind.

 
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