Der Bundesrat muss bei bilateralen Verträgen in erster Linie die Interessen der Schweiz durchsetzen. Das wichtigste Anliegen eines souveränen Staates muss die Anerkennung seiner…
Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien
Antwort der der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Der Bundesrat muss bei bilateralen Verträgen in erster Linie die Interessen der Schweiz durchsetzen. Das wichtigste Anliegen eines souveränen Staates muss die Anerkennung seiner Staatssouveränität – inklusive der Steuersouveränität – sein. Daher muss die Steuerfrage geklärt sein, bevor die Schweiz zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien, bei welcher faktisch nur die EU profitiert, Stellung nimmt.
Weigert sich die EU, eine entsprechende schriftliche und verbindliche Erklärung zur schweizerischen Steuersouveränität abzugeben, ergreift die SVP das Referendum gegen die weitere Ausdehnung der Personenfreizügigkeit.